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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Substanzbesteuerung"


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Drucksache 119/1/16

... Die grundsätzliche Möglichkeit der Anrechnung der Vorabpauschale im Fall der Veräußerung gemäß § 19 Absatz 1 Satz 3 InvStG ist nicht geeignet, die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Leistungsfähigkeitsprinzip zu zerstreuen. Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 3 InvStG ist der Gewinn aus der Veräußerung von Investmentanteilen um die während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschale zu vermindern. Diese Anrechnung bleibt dem Fondsanleger aber in den Fällen verwehrt, in denen er seine Investmentanteile mit Verlust veräußert. In einem solchen Verlustfall kommt es zu einer Übermaßbesteuerung, die einer Substanzbesteuerung gleichkäme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3

Zu Artikel 1

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

33. Zu Artikel 5 § 5 FVG

34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 41/1/10

... 8. Nach Auffassung des Bundesrates müssen wachstumsstärkende Steuerentlastungen vor allem darauf abzielen, die Investitionskraft der Unternehmen zu stärken. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, im Bereich der Unternehmensbesteuerung weitere, wachstumsorientierte Verbesserungen vorzunehmen. Ein wichtiges Ziel muss dabei sein, die Substanzbesteuerung abzuschaffen. Dies gilt für die Mindestbesteuerung, die Zinsschranke, die Mantelkaufregelung, die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und die bestehenden Restriktionen beim Verlustrücktrag.



Drucksache 567/1/09

... b) Die Hinzurechung ertragsunabhängiger Elemente bei der Gewerbesteuer muss beseitigt werden. Derzeit kann Gewerbesteuer selbst dann anfallen, wenn das Unternehmen nur geringe oder gar keine Gewinne, möglicherweise sogar Verluste erzielt. Die Gewerbesteuer führt daher faktisch zu einer Substanzbesteuerung. Dies gilt es zu ändern: Auch bei der Gewerbesteuer muss das grundlegende Prinzip der Gewinnbesteuerung erhalten bleiben.



Drucksache 384/3/07

... c) Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer durch die Hinzurechnung sämtlicher Zinsen sowie der Finanzierungsanteile aus Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen darf bei Unternehmen, die Investitionen mit hohem Kreditbedarf durchführen, nicht zu einer Substanzbesteuerung führen. Im Rahmen der Gewerbesteuer muss das grundlegende Prinzip der Gewinnbesteuerung erhalten bleiben.



Drucksache 384/07 (Beschluss)

... c) Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer durch die Hinzurechnung sämtlicher Zinsen sowie der Finanzierungsanteile aus Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen darf bei Unternehmen, die Investitionen mit hohem Kreditbedarf durchführen, nicht zu einer Substanzbesteuerung führen. Im Rahmen der Gewerbesteuer muss das grundlegende Prinzip der Gewinnbesteuerung erhalten bleiben.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.