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20 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Substitutionsbehandlung"


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Drucksache 296/20

... insgesamt oder hinsichtlich einzelner in der Anlage aufgezählter Substanzen zu ändern oder zu relativieren. So wurde durch das 3. BtM-Änderungsgesetz vom 28.03.2000 (BGBl. I S. 301; BR-Drs. 455/99, S. 1, 6ff.) den Landesbehörden die Möglichkeit eingeräumt, Drogenkonsumräume einzurichten. Weiter wurde durch das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung vom 15.07.2009 (BGBl. I S. 1801) unter bestimmten Bedingungen die Verabreichung von Diamorphin (Heroin) erlaubt (Änderung von §§ 13, 19, 29 Abs. 1 S. 1



Drucksache 128/19

... 1. Leistungen im Rahmen der Substitutionsbehandlung der Drogenabhängigkeit gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20i
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.

§ 20j
Präexpositionsprophylaxe

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung.

§ 89
Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen

§ 89a
Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen

§ 124
Zulassung

§ 125
Verträge

§ 125a
Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

§ 125b
Bundesweit geltende Preise

§ 142
Sachverständigenrat.

§ 326
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 295
Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen.

Artikel 3
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 2

§ 12a

§ 14

§ 17

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 121
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Artikel 8
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 9
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 125
(weggefallen).

§ 112a
Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten

Artikel 11
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 12
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 12a
Änderung des Apothekengesetzes

§ 20a

§ 20b

Artikel 13
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 35
Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 14a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 14b
Änderung des Infektionssehutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 15b
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 16
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 222/17 (Beschluss)

... Die Bundesregierung wird aufgefordert, drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung darüber zu berichten, ob die Erleichterungen für die Ärzte bei der Durchführung einer Substitutionsbehandlung Erfolg gezeigt haben, insbesondere bei dem Ziel, mehr Ärzte zur Durchführung einer solchen Behandlung zu bewegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 222/1/17

... Die Bundesregierung wird aufgefordert, drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung darüber zu berichten, ob die Erleichterungen für die Ärzte bei der Durchführung einer Substitutionsbehandlung Erfolg gezeigt haben, insbesondere bei dem Ziel, mehr Ärzte zur Durchführung einer solchen Behandlung zu bewegen.



Drucksache 500/17

... insgesamt oder hinsichtlich einzelner in der Anlage aufgezählter Substanzen zu ändern oder zu relativieren. So wurde durch das 3. BtMÄnderungsgesetz vom 28.03.2000 (BGBl. I S. 301; BR-Drs. 455/99, S. 1, 6ff.) den Landesbehörden die Möglichkeit eingeräumt, Drogenkonsumräume einzurichten. Weiter wurde durch das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung vom 15.07.2009 (BGBl. I S. 1801) unter bestimmten Bedingungen die Verabreichung von Diamorphin (Heroin) erlaubt (Änderung von §§ 13, 19, 29 Abs. 1 S. 1



Drucksache 222/17

... 1. die Kontinuität der Substitutionsbehandlung des Patienten nicht anderweitig gewährleistet werden kann,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 5
Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln

§ 5a
Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin

§ 18
Übergangsvorschrift

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 603/15

Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung



Drucksache 603/15 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung


 
 
 


Drucksache 490/14

... Die dem Bundesinstitut zu übermittelnden Angaben werden präzisiert. Zur eindeutigen Zuordnung und Identifikation der Meldungen der Ärztinnen und Ärzte im Datenbestand des Substitutionsregisters sind neben der Angabe des Namens auch die Angabe des Vornamens, des Geburtsdatums und der dienstlichen Anschrift der Ärztinnen und Ärzte erforderlich. Unter der dienstlichen Anschrift ist die Anschrift zu verstehen, an der die Substitutionsbehandlung durch die Ärztin oder den Arzt überwiegend ausgeübt wird. Die dienstliche Telefonnummer dient der schnellen Kontaktaufnahme durch das Bundesinstitut bei klärungsbedürftigen Sachverhalten. Die Änderung des Wortes "Adresse" in "Anschrift" dient der redaktionellen Bereinigung, damit das Wort "Anschrift" in der BtMVV durchgängig verwendet wird (vgl. §§ 5, 9, 11, 12, 14).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Demografische Auswirkungen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 574/09 (Beschluss)

Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung



Drucksache 575/09

Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung



Drucksache 801/09

... Eine wirksame Prävention setzt eine solide Evidenzgrundlage und verlässliche Überwachungssysteme voraus, u. a. aussagekräftige Verhaltensdaten, damit gewährleistet ist, dass angemessen auf die Hauptfaktoren der Epidemie reagiert wird. Positive Prävention sowie das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit von HIV-Infizierten/Aidskranken sind wichtige Aspekte bei der Planung von nationalen Maßnahmen und Programmen. Prävention sollte auf die Förderung von sicherheitsbewusstem Verhalten bei sexuellen Kontakten abstellen. Die korrekte und konsequente Benutzung von Kondomen bietet nach wie vor den besten Schutz vor einer HIV-Übertragung durch Geschlechtsverkehr, während die Bereitstellung von sterilen Nadeln und sterilem Injektionsbesteck sowie die Substitutionsbehandlung die wirksamsten Methoden sind, um einer HIV-Übertragung durch Drogeninjektion vorzubeugen. Bei der Präventionsarbeit sollte die Situation von Kindern11 und Jugendlichen angemessen berücksichtigt werden. Auch zur Vermeidung der Mutter-Kind-Übertragung gibt es wirksame Methoden, die breite Anwendung finden sollten. Die Prävention sollte mit freiwilligen Test- und Beratungsmöglichkeiten und dem allgemeinen Zugang zu Behandlung, Versorgung und Unterstützung verknüpft sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/09




1. HIV in Europa

1.1. Einleitung

1.2. Epidemiologische Situation und künftige Trends

1.3. Rechtliche und soziale Situation – Hemmnisse und Besonderheiten

1.4. Politische Situation – Erklärungen und eingegangene Verpflichtungen

1.5. Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV/Aids 2006-2009

2. Die Antwort auf das Problem

2.1. Politische Führungsrolle

2.2. Einbindung der Zivilgesellschaft und der Menschen, die mit HIV/Aids leben

2.3. Umfassendere Verantwortung der Gesellschaft

2.4. Allgemeiner Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung

3. Prioritäten

3.1. Prioritäre Regionen

3.2. Prioritäre Gruppen – Hochrisikogruppen

4. Verbesserung des Kenntnisstands

4.1. Überwachung, Begleitung und Bewertung

4.2. Forschung und Medizin

5. Erwartete Ergebnisse

6. Aktionsplan, Überwachung und Bewertung


 
 
 


Drucksache 574/09

Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung



Drucksache 79/09

... Die Regelungen der Substitutionsbehandlung sollen um eine Vertreterregelung und eine Zwei-Tages-Verschreibung ergänzt werden. Damit soll die kontinuierliche und flächendeckende Versorgung der Substitutionspatienten gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dreiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 672: Entwurf der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (23. BtMÄndV)


 
 
 


Drucksache 434/07

Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

1. Herstellung der Verschreibungsfähigkeit

2. Modalitäten der Substitution mit Diamorphin

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummern 6 bis 9

Zu Nummer n

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 434/07 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

1. Herstellung der Verschreibungsfähigkeit

2. Modalitäten der Substitution mit Diamorphin

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 75/07

... (3) Ebenfalls jährlich bis zum 31. Oktober vereinbaren die in Absatz 2 Satz 1 genannten Vertragsparteien gemeinsam und einheitlich für das Folgejahr mit Wirkung für die Krankenkassen die von den Krankenkassen mit befreiender. Wirkung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zu zahlenden morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen für die gesamte vertragsärztliche Versorgung der Versicherten mit Wohnort im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung. Hierzu vereinbaren sie als Punktzahlvolumen auf der Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabes den mit der Zahl und der Morbiditätsstruktur der Versicherten verbundenen Behandlungsbedarf und bewerten diesen mit den nach Absatz 2 Satz 1 vereinbarten Punktwerten in Euro; der vereinbarte Behandlungsbedarf gilt als notwendige medizinische Versorgung gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1. Die im Rahmen des Behandlungsbedarfs erbrachten Leistungen sind mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung nach Absatz 2 Satz 6 zu vergüten. Darüber hinausgehende Leistungen, die sich aus einem bei der Vereinbarung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs ergeben, sind von den Krankenkassen zeitnah, spätestens im folgenden Abrechnungszeitraum nach Maßgabe der Kriterien nach Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 ebenfalls mit den in der Euro-Gebührenordnung nach Absatz 2 Satz 6 enthaltenen Preisen zu vergüten. Vertragsärztliche Leistungen bei der Substitutionsbehandlung der Drogenabhängigkeit gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind von den Krankenkassen außerhalb der nach Satz 1 vereinbarten Gesamtvergütungen mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung nach Absatz 2 zu vergüten; in Vereinbarungen nach Satz 1 kann darüber hinaus geregelt werden, dass weitere vertragsärztliche Leistungen außerhalb der nach Satz 1 vereinbarten Gesamtvergütungen mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung nach Absatz 2 vergütet werden, wenn sie besonders gefördert werden sollen oder soweit dies medizinisch oder auf Grund von Besonderheiten bei Veranlassung und Ausführung der Leistungserbringung erforderlich ist. (3a) Für den Fall der überbezirklichen Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung sind die Leistungen abweichend von Absatz 3 Satz 3 und 4 von den Krankenkassen mit den Preisen zu vergüten, die in der Kassenärztlichen Vereinigung gelten, deren Mitglied der Leistungserbringer ist. Weichen die nach Absatz 2 Satz 6 vereinbarten Preise von den Preisen nach Satz 1 ab, so ist die Abweichung zeitnah, spätestens bei der jeweils folgenden Vereinbarung der Veränderung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu berücksichtigen. Die Zahl der Versicherten nach Absatz 3 Satz 2 ist entsprechend der Zahl der auf den zu Grunde gelegten Zeitraum entfallenden Versichertentage zu ermitteln. Weicht die bei der Vereinbarung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu Grunde gelegte Zahl der Versicherten von der tatsächlichen Zahl der Versicherten im Vereinbarungszeitraum ab, ist die Abweichung zeitnah, spätestens bei der jeweils folgenden Vereinbarung der Veränderung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu berücksichtigen. Ausgaben für Kostenerstattungsleistungen nach § 13 Abs. 2 und nach § 53 Abs. 4 mit Ausnahme der Kostenerstattungsleistungen nach § 13 Abs. 2 Satz 6 sind auf die nach Absatz 3 Satz 1 zu zahlende Gesamtvergütung anzurechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 434/1/07

Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung - Antrag der Länder Hamburg, Hessen und Niedersachsen, Saarland -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/1/07




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 13 Abs. 3 Satz 2b BtMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 19 Abs. 1 Satz 3 BtMG


 
 
 


Drucksache 750/06

... Ein konkretes Beispiel für die Verknüpfung dieser Netze bietet beispielsweise der Bereich Drogentherapie. So könnten EU-Netze zu den Themen therapeutische Gemeinschaften, Substitutionsbehandlung, Drogentherapeuten usw. über zivilgesellschaftliche Ansätze für den Zugang zur Behandlung und zur Verbesserung der Behandlungsqualität sowie über bewährte Verfahrensweisen beraten (Ziel 12 des EU-Aktionsplans). Die Diskussionen könnten im Internet, in Sitzungen und in anderer Form stattfinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 750/06




Grünbuch Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union

1. Hintergrund

2. Der Begriff Zivilgesellschaft”

3. Zusammenarbeit Kommission - Zivilgesellschaft: Stand der Dinge

4. Politik und Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

5. Akteure der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

6. Weiteres Vorgehen Optionen

6.1. Drogenforum der Zivilgesellschaft

6.2. Thematische Verknüpfung bestehender Netze

7. Schlussfolgerung

Anhang
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft

1. Konsultation im Internet

2. Offene Konsultation mit interessierten Kreisen, Anmeldung erforderlich

3. Repräsentatives Netz der Zivilgesellschaft NRO

4. Kombination von zweistufigen Foren

4.1. Forum zur Gesundheitspolitik und Offenes Forum

4.2. HIV-Thinktank und Forum der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 504/18 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.