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"Systemansatz"


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Drucksache 280/1/20

... 20. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass für die Erreichung der Ziele der Mitteilung eine entsprechende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbrauchern entscheidend ist. So übersteigt das Ziel von 25 Prozent Ökolandbau in der gesamten EU aktuell die Nachfrage ökologisch erzeugter Lebensmittel in vielen Mitgliedstaaten bei Weitem. Bei einem starken Ausbau des ökologischen Landbaus ohne entsprechende Nachfragesteigerung drohen Preisdumping und in der Folge eine Schwächung der Bereiche, die eigentlich ausgebaut werden sollten. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung mit Blick auf den Vorschlag zur EU-weiten Steigerung des Ökolandbaus auf 25 Prozent bis 2030 alles zu unternehmen, um eine gleichlaufende Entwicklung der Erzeugung, der Verarbeitung und des Absatzes für Öko-Lebensmittel sicherzustellen. Dafür sind vorhandene Wertschöpfungsketten zu stärken und neue zu entwickeln. Unabhängig vom Marktgeschehen sind die gesellschaftlichen Leistungen des ökologischen Landbaus als Systemansatz unbestritten.



Drucksache 51/20 (Beschluss)

... KWK-Anlagen mit einem Powerto-Heat (PtH) Modul dienen der Flexibilisierung von KWK- und Wärmenetzen, indem sie das zunehmend mit erneuerbarem Strom versorgte Stromnetz durch Abschalten der KWK-Anlage und dem Zuschalten des PtH-Moduls doppelt entlasten. Mit dem neu eingefügten § 7b KWKG wird ab dem 1. Januar 2020 ein Bonus eingeführt, der für elektrische Wärmeerzeuger eine markt- und netzdienliche Fahrweise von KWK-Anlagen anreizen und darüber hinaus den KWK-Systemansatz stärken soll. In dem vorgeschlagenen Bonus von 70 Euro je Kilowatt thermischer Leistung sind die Investitionskosten für PtH-Anlagen jedoch nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Kosten zur stromseitigen Anbindung und Versorgung der elektrischen Wärmespeicher. Hinsichtlich wirksamer Anreizeffekte ist daher eine Erhöhung des Bonus auf insgesamt 180 Euro je Kilowatt thermischer Leistung erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG

12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

20. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG

36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 51/1/20

... KWK-Anlagen mit einem Powerto-Heat (PtH) Modul dienen der Flexibilisierung von KWK- und Wärmenetzen, indem sie das zunehmend mit erneuerbarem Strom versorgte Stromnetz durch Abschalten der KWK-Anlage und dem Zuschalten des PtH-Moduls doppelt entlasten. Mit dem neu eingefügten § 7b KWKG wird ab dem 1. Januar 2020 ein Bonus eingeführt, der für elektrische Wärmeerzeuger eine markt- und netzdienliche Fahrweise von KWK-Anlagen anreizen und darüber hinaus den KWK-Systemansatz stärken soll. In dem vorgeschlagenen Bonus von 70 Euro je Kilowatt thermischer Leistung sind die Investitionskosten für PtH-Anlagen jedoch nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Kosten zur stromseitigen Anbindung und Versorgung der elektrischen Wärmespeicher. Hinsichtlich wirksamer Anreizeffekte ist daher eine Erhöhung des Bonus auf insgesamt 180 Euro je Kilowatt thermischer Leistung erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass für die Erreichung der Ziele der Mitteilung eine entsprechende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbrauchern entscheidend ist. So übersteigt das Ziel von 25 Prozent Ökolandbau in der gesamten EU aktuell die Nachfrage ökologisch erzeugter Lebensmittel in vielen Mitgliedstaaten bei Weitem. Bei einem starken Ausbau des ökologischen Landbaus ohne entsprechende Nachfragesteigerung drohen Preisdumping und in der Folge eine Schwächung der Bereiche, die eigentlich ausgebaut werden sollten. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung mit Blick auf den Vorschlag zur EU-weiten Steigerung des Ökolandbaus auf 25 Prozent bis 2030 alles zu unternehmen, um eine gleichlaufende Entwicklung der Erzeugung, der Verarbeitung und des Absatzes für Öko-Lebensmittel sicherzustellen. Dafür sind vorhandene Wertschöpfungsketten zu stärken und neue zu entwickeln. Unabhängig vom Marktgeschehen sind die gesellschaftlichen Leistungen des ökologischen Landbaus als Systemansatz unbestritten.



Drucksache 217/1/11

... "(2a) Dabei ist zu beachten, dass eine angemessene Nutzung der Meere durch menschliches Handeln auch weiterhin möglich bleibt. Für die Steuerung menschlichen Handelns ist ein Ökosystemansatz anzuwenden, der gewährleistet, dass die Gesamtbelastung durch diese Tätigkeiten auf ein Maß beschränkt bleibt, das mit der Erreichung eines guten Umweltzustands vereinbar ist, und dass die Fähigkeit der Meeresökosysteme, auf vom Menschen verursachte Veränderungen zu reagieren, nicht beeinträchtigt wird, und der gleichzeitig die nachhaltige Nutzung von Gütern und Dienstleistungen des Meeres heute und durch die künftigen Generationen ermöglicht."



Drucksache 179/11

... 45. Die Forschungs- und Innovationspolitik im Verkehrsbereich sollte auf kohärente Weise zunehmend die Entwicklung und Einführung der Schlüsseltechnologien unterstützen, die für den Ausbau des EU-Verkehrssystems zu einem modernen, effizienten und benutzerfreundlichen System erforderlich sind. Um größere Wirkung zu zeigen, muss die Technologieforschung durch einen Systemansatz ergänzt werden, bei dem Infrastruktur- und Regulierungsanforderungen, die Koordinierung zahlreicher Akteure und große Demonstrationsvorhaben zur Förderung der Markteinführung Berücksichtigung finden. Die Kommission wird in engem Zusammenwirken mit dem Strategischen Energietechnologie-Plan (SETPlan) eine Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehrsbereich ausarbeiten und geeignete Führungs- und Finanzierungsinstrumente ermitteln, um eine rasche Umsetzung von Forschungsergebnissen zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 217/11 (Beschluss)

... "(2a) Dabei ist zu beachten, dass eine angemessene Nutzung der Meere durch menschliches Handeln auch weiterhin möglich bleibt. Für die Steuerung menschlichen Handelns ist ein Ökosystemansatz anzuwenden, der gewährleistet, dass die Gesamtbelastung durch diese Tätigkeiten auf ein Maß beschränkt bleibt, das mit der Erreichung eines guten Umweltzustands vereinbar ist, und dass die Fähigkeit der Meeresökosysteme, auf vom Menschen verursachte Veränderungen zu reagieren, nicht beeinträchtigt wird, und der gleichzeitig die nachhaltige Nutzung von Gütern und Dienstleistungen des Meeres heute und durch die künftigen Generationen ermöglicht."



Drucksache 93/11

... Ein Systemansatz für die FBBE bedeutet eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Politikbereichen wie Bildungs-, Beschäftigungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik. Mit solchen Ansätzen können die Regierungen die Politik einfacher und effizienter organisieren und steuern und die Ressourcen für Kinder und ihre Familien bündeln. Dafür ist ein kohärentes Leitbild erforderlich, dass von allen beteiligten Akteuren, einschließlich der Eltern, mitgetragen wird, sowie ein politischer Rahmen mit Zielen für das ganze System und klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten auf zentraler und lokaler Ebene. Mit einem solchen Ansatz kann das FBBE-Angebot auch besser auf lokale Bedürfnisse reagieren. Durch politischen Austausch und Kooperation auf EU-Ebene können die Länder bei dieser wichtigen und anspruchsvollen Aufgabe von bewährten Verfahren der anderen profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zugang zur FBBE

2.1 Allgemeine und integrative FBBE

2.2 Effiziente und ausgeglichene Finanzierung

3. Qualität der FBBE

3.1 Curriculum

3.2 Mitarbeiter

3.3 Koordinierung der FBBE

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 29/10

... 12 und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie13, mit denen unter Berücksichtigung der vielseitigen Druckbelastung ein guter Ökosystemzustand erreicht werden soll, beruhen auf dem Ökosystemansatz. Positive Ergebnisse wurden und werden nach wie vor mit der Umsetzung der Vorschriften zur Verringerung bestimmter Schadstoffe und anderer Regelungen, die den Biodiversitätsbelangen Rechnung tragen, sowie durch die stärkere Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen in anderen Politikbereichen wie - seit der Reform von 2002 - der Gemeinsamen Fischereipolitik und die Bereitstellung - im Rahmen diverser EU-Politiken wie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – umfangreicherer Finanzmittel zugunsten der Biodiversität erzielt.



Drucksache 437/1/10

... Institutsbezogene Sicherungssysteme verfolgen gegenüber gesetzlichen oder freiwilligen Einlagensicherungssystemen einen anderen Systemansatz, indem sie primär die Insolvenz eines Kreditinstituts verhindern sollen und nicht auf die unmittelbare Entschädigung der Anleger beschränkt sind. Dieser unterschiedliche Systemansatz führt zwangsläufig zu einem von den gesetzlichen Einlagensicherungssystemen abweichenden Regelungsbedarf. Daher begegnet eine Anwendung der Einlagensicherungsrichtlinie auf institutsbezogene Sicherungssysteme grundsätzlichen Vorbehalten. So sind beispielsweise die in Artikel 9 Absatz 5 vorgesehenen Beschränkungen bei der Verwendung von Finanzmitteln der Sicherungssysteme zur Verhinderung einer Bankeninsolvenz mit dem Grundgedanken der Institutssicherung unvereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/10




2 Allgemeines

Ausnahmeregelung für institutsbezogene Sicherungssysteme

Beschränkungen für ein höheres Schutzniveau

Finanzierung der Einlagensicherungssysteme

2 Auszahlungsfrist


 
 
 


Drucksache 177/10

... ) und seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu der GFP und den Ökosystemansatz beim Fischereimanagement4,



Drucksache 228/09

... 134. weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Ökosystemansatzes zur Vermeidung und Abschwächung von Bodenerosion, des Auftauens der Permafrostböden, von Versteppung oder Wüstenbildung, der Invasion fremder Arten und von Bränden hin;



Drucksache 805/09

... 6. Die Mitglieder sollten einen Arbeitsschutzmanagement-Systemansatz fördern, wie zum Beispiel in den Leitlinien für Arbeitsschutz-Managementsysteme (ILO-OSH 2001) dargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 187 Übereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006 Übersetzung

I. Begriffsbestimmungen

Artikel 1

II. Ziel

Artikel 2

III. Innerstaatliche Politik

Artikel 3

IV. Innerstaatliches System

Artikel 4

V. Innerstaatliches Programm

Artikel 5

VI. Schlussbestimmungen

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Besonderes

Im Einzelnen:

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung)

Empfehlung 197 Empfehlung betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz

I. Innerstaatliche Politik

II. Innerstaatliches System

III. Innerstaatliches Programm

IV. Innerstaatliches Profil

V. Internationale Zusammenarbeit und Informationsaustausch

VI. Aktualisierung des Anhangs

Anhang
Urkunden der Internationalen Arbeitsorganisation, die für den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz relevant sind

I. Übereinkommen

II. Empfehlungen

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 197 vom 15. Juni 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 980: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 187 der internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz


 
 
 


Drucksache 135/09

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der GFP und den Ökosystemansatz beim Fischereimanagement



Drucksache 272/07

... Der Vorschlag steht in engem Zusammenhang mit den Umweltaspekten der Fischerei und leistet den notwendigen Beitrag für die Anwendung des Ökosystemansatzes im Fischereimanagement.



Drucksache 795/06

... O. in der Erwägung, dass die Kommission zwar eine sorgfältige Folgenabschätzung vorgenommen und dabei sowohl dem Grundsatz einer besseren Rechtsetzung als auch der Strategie der nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen hat, dass aber in der vorgeschlagenen Strategie zur Luftreinhaltung und im diesbezüglichen Vorschlag für eine Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa ein Systemansatz fehlt (so wurden etwa weitere CO



Drucksache 807/05

... 13. ist überzeugt, dass nur ein integrierter Systemansatz, der alle Bereiche der Straßenverkehrssicherheit umfasst, nämlich alle Straßennutzer, alle Nutzer und Käufer von Transportdiensten, und vor allem den Fahrer (körperliche Verfassung, Ausbildung, Verhalten), das Fahrzeug (dessen Ausrüstung, Sicherheitsvorschriften, Erhaltungszustand) und die Infrastruktur (Straßenzustand, Erhaltung des Straßennetzes, die Intensität der Straßennutzung, Straßenbau, Beschilderung) - sowie die Förderung einer stärkeren Nutzung des öffentlichen Verkehrs - aber auch wirksame Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten, zu bedeutenden und nachhaltigen Ergebnissen führen kann;



Drucksache 289/05

... (12) Die Reform der GFP hat einen neuen Bedarf an wissenschaftlichen Gutachten entstehen lassen, insbesondere hinsichtlich der Anwendung eines Ökosystemansatzes und der Bewirtschaftung der gemischten Fischereien. Es ist daher eine finanzielle Vergütung vorzusehen, damit anerkannte Sachverständige auf diesen Gebieten oder die Einrichtungen, für die sie arbeiten, diesem Zusatzbedarf nachkommen können.



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 599/10 PDF-Dokument



Drucksache 656/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.