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0614/05
0830/05
0330/05
0912/04
0232/04
0722/04
0722/1/04
0455/04B
0722/04B
0708/03B
0856/03
Drucksache 127/18

... Durch einfache, transparente und effiziente Niederlassungsverfahren (Bürokratieabbau) kann die Einzelhandelsbranche ihre Produktivität steigern. Während der öffentlichen Konsultationen betonten die Auskunftgebenden, dass die Straffung der Niederlassungsverfahren, transparentere Verfahren und eine bessere und systematischere Verwendung von Online-Verfahren erforderlich seien. Zur Erleichterung des Zugangs sollten digitale Technologien eingesetzt werden.47 Der eGovernment-Aktionsplan der EU48 soll die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschleunigen, um so die Interaktion zwischen Unternehmen und Behörden effizienter, transparenter, schneller und kostengünstiger zu gestalten.



Drucksache 757/17

... Die Mitgliedstaaten und die Kommission fördern eine systematischere Sammlung und Verbreitung von Verlustdaten mit dem Ziel, die Sammlung dieser Daten zu verstärken und sie für eine optimierte Planung von Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu nutzen.



Drucksache 747/17

... Es gibt vielfältige Gründe, diesen "Inhalt" des SKS-Vertrags in den Kern des haushaltspolitischen Rahmens der EU aufzunehmen. Im Vergleich zur derzeitigen zwischenstaatlichen Lösung würde dadurch der Rechtsrahmen vereinfacht und sichergestellt, dass als Teil des allgemeinen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene eine wirksamere und systematischere Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung der Haushaltsregeln stattfindet. Auch würden die mit dem gleichzeitigen Bestehen von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und im Unionsrecht vorgesehenen Mechanismen einhergehenden möglichen Risiken einer Doppelung und widersprüchlicher Maßnahmen verringert. Mit einem konsolidierten Rahmen, der dem EU-Recht unterliegt, wäre es zudem leichter, eine kohärente und koordinierte Entwicklung der EU-weiten und einzelstaatlichen Haushaltsregeln innerhalb des allgemeineren Prozesses zur Vertiefung der WWU sicherzustellen. Wie im Bericht der fünf Präsidenten über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas6 dargelegt, würde die Überführung aller Instrumente, die im Verlauf der Krise auf zwischenstaatlicher Ebene geschaffen wurden, in den Rechtsrahmen der Union vor allem eine größere demokratische Rechenschaftspflicht und Legitimität in der gesamten Union bewirken.



Drucksache 654/17

... Die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (im Folgenden die "NIS-Richtlinie") ist die erste unionsweite Rechtsvorschrift zur Cybersicherheit32. Sie dient dem Aufbau von Abwehrfähigkeiten, indem die nationalen Cybersicherheitskapazitäten gestärkt werden, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird und indem Unternehmen in wichtigen Wirtschaftssektoren wirksame Risikomanagementverfahren einzuführen und schwere Sicherheitsvorfälle den nationalen Behörden melden müssen. Diese Verpflichtungen gelten auch die Anbieter der folgenden drei Arten zentraler Internetdienste: Cloud Computing, Suchmaschinen und Online-Marktplätze. Ziel ist ein strafferes und systematischeres Konzept sowie ein besserer Informationsfluss.



Drucksache 4/17

... In der vorgeschlagenen Verordnung ist dargelegt, auf welche Weise die Mitgliedstaaten Krisensituationen verhindern und bewältigen und zu diesem Zweck zusammenarbeiten sollten, insbesondere durch gemeinsame Methoden zur Risikobewertung, eine größere Vergleichbarkeit und Transparenz vor und während Stromversorgungskrisen sowie durch Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass auch in einer Krise Strom dorthin geliefert wird, wo er am dringendsten benötigt wird. Zudem wird durch die Koordinierungsgruppe "Strom" ein Rahmen für eine systematischere Überwachung der Versorgungssicherheit geschaffen. Die Verordnung trägt zum überarbeiteten dritten Energiepaket bei, indem sie sicherstellt, dass auch in Krisensituationen marktgestützte Maßnahmen den Vorzug erhalten und die Märkte so lange wie möglich funktionsfähig bleiben.



Drucksache 696/17

... Die EU kann den Schutz des öffentlichen Raums auf zwei Arten unterstützen: Erstens kann sie den Austausch bewährter Verfahren grenzübergreifend durch gezielte Finanzierung (Kapitel II) sowie Praktikernetze und Leitfäden (Kapitel III) fördern. Zweitens kann sie eine Vielzahl von Interessenträgern der lokalen Ebene und des Privatsektors in diese Arbeiten einbeziehen (Kapitel IV) . Auf der Grundlage eines ganzheitlichen Netzwerk-Konzepts werden mit diesem Aktionsplan eine Reihe von Foren für einen systematischeren und strukturierteren Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zum Schutz des öffentlichen Raums ins Leben gerufen. Gegebenenfalls werden sich die Arbeiten zum Schutz des öffentlichen Raums auf Maßnahmen und Erfahrungswerte für Aspekte wie Schutz kritischer Infrastrukturen oder Vorsorge gegenüber Sicherheitsrisiken durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen4 stützen und somit für Synergien zwischen diesen verwandten Bereichen sorgen.



Drucksache 300/16

... Es kommt auf eine wirksame Antizipation und Planung der Normungsarbeit im Rahmen von Forschung und Entwicklung an. In der Tat können Zukunftsstudien dabei hilfreich sein, sich auf den künftigen Normungsbedarf einzustellen, indem neu entstehende Technologien und der damit einhergehende Forschungsbedarf für Produkte und Prozesse der Zukunft mit der Politikgestaltung verknüpft werden. In einer vor kurzem veröffentlichten Zukunftsstudie hat sich die Gemeinsame Forschungsstelle19 mit der industriellen Landschaft von morgen beschäftigt und untersucht, in welchen Bereichen das ESS den künftigen Anforderungen besser gerecht werden und gleichzeitig die zentralen Werte des Systems wahren kann. Im Rahmen der Gemeinsamen Normungsinitiative wird die Frage untersucht, wie die Diskrepanz zwischen den Forschungs-/Innovationsschwerpunkten und der europäischen Normung in einer systematischeren und zukunftsorientierteren Art und Weise analysiert werden könnte, um sie letztendlich wirkungsvoll zu beseitigen. Dadurch soll bereits in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ein Normungsreflex entstehen, der vom ESS aufgegriffen würde, um die Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen besser zu fördern. Dies wird dazu beitragen, die Schwerpunkte stärker an der Entwicklung von Normen und den Prüfungsaktivitäten auszurichten, die vor allem im Rahmen des Programms "Horizont 2020" unterstützt werden.



Drucksache 521/16

... Der MFR 2014-2020 zeichnet sich auch durch eine Reihe von qualitativen Innovationen aus, die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD) ausführlich erläutert werden, insbesondere die systematischere Nutzung von Finanzierungsinstrumenten, um mit knappen Ressourcen eine gezielte Hebelwirkung zu erzeugen und sich auf Bereiche zu konzentrieren, in denen die Erschließung privater Investitionen ein besonders geeignetes Mittel darstellt. Dies gilt umso mehr im Kontext der Investitionsoffensive und des EFSI. In der Arbeitsunterlage wird auch über die Fortschritte im Hinblick auf die politische Verpflichtung berichtet, mindestens 20 % der EU-Haushaltsmittel für den Klimaschutz einzusetzen. Dabei konnten bereits beachtliche Ergebnisse erzielt werden, indem sämtliche auf Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen Beteiligten ermutigt wurden, Klimabelange bei ihren Entscheidungen und Planungen zu berücksichtigen. Damit die Zielvorgabe, 20 % der Mittel für klimaschutzbezogene Ausgaben einzusetzen, bis 2020 aufrechterhalten werden kann, sind allerdings zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Bei den Halbzeitüberprüfungen der MFR-Programme wird bewertet, welche Fortschritte im Hinblick auf die Zielvorgabe von 20 % der Ausgaben zu verzeichnen sind. Auch die Aufstockung der Programme der Teilrubrik 1a sollte dazu beitragen, dass beispielsweise im Rahmen von Horizont 2020 die angestrebte Zielvorgabe, 35 % der Mittel für klimaschutzbezogene Ausgaben einzusetzen, erfüllt werden kann. Zudem wird in dem Vorschlag für eine Verlängerung des EFSI 2 ein Minimalziel für klimaschutzbezogene Projekte gesetzt.



Drucksache 522/16

... Ein zunehmend wichtiger Bereich bei der Suche nach einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Mobilität und Sicherheitsaspekten ist die legale Einreise in den Schengen-Raum ohne Visumpflicht. Die Visaliberalisierung hat sich als nützliches Instrument zum Aufbau von Partnerschaften mit Drittländern erwiesen und dient zudem als Mittel, um effektive Systeme der Rückführung und Rückübernahme zu gewährleisten und die Attraktivität der EU für den Handel und den Tourismus zu steigern.16 Von Bedeutung ist hierbei das Element der Gegenseitigkeit, da die Visaliberalisierung in der Regel beidseitig funktioniert, also den EU-Bürger(inne)n auch Reisen ins Ausland erleichtert. Die Zahl von der Visumpflicht befreiter Personen, die in den Schengen-Raum einreisen, nimmt stetig zu. Eine zusätzliche17 Ebene systematischer Kontrollen von Staatsangehörigen aus Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, wäre eine wertvolle Ergänzung bereits bestehender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Sicherheit des Schengen-Raums.



Drucksache 414/15

... Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die Möglichkeit der Rückführung irregulärer Migranten systematischer zu nutzen durch gemeinsame Rückführungsmaßnahmen, die von Frontex organisiert und koordiniert werden und die Bündelung von Ressourcen ermöglichen. Sie sollten Frontex regelmäßig über ihren Bedarf an Unterstützung und Koordinierung in Bezug auf die Rückführung unterrichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten

1. Förderung der freiwilligen Rückkehr

2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr

4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement

III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme

1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen

4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten

5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 583/14

... In der gesamten EU ist es erforderlich, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Rentensysteme sicherzustellen. In den meisten Mitgliedstaaten wurde in den letzten Jahren eine Reform der öffentlichen Rentensysteme durchgeführt, damit sie angesichts des fortschreitenden Alterns der europäischen Bevölkerung auf einer solideren Grundlage stehen. Wie jedoch aus den länderspezifischen Empfehlungen aus dem Jahr 2014 hervorgeht, sind in vielen Fällen weitere Reformen erforderlich, damit die Effizienz und finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme erhöht werden können. Gleichzeitig gilt es, die Angemessenheit der Rentensysteme aufrechtzuerhalten, so dass ein angemessenes Einkommensniveau nach der Pensionierung gewährleistet bleibt. Angesichts des Trends der steigenden Lebenserwartung muss in vielen Ländern eine dynamischere Haltung zum Renteneintrittsalter an den Tag gelegt werden. Dies schließt eine systematischere Kopplung des gesetzlichen Rentenalters an die Lebenserwartung ein, damit ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Berufsleben und dem Leben nach der Pensionierung sichergestellt werden kann.



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