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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Technisierung"


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Drucksache 487/17

... Der Steuervollzug in Deutschland ist funktional, effektiv und effizient. Jedoch stellen die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, insbesondere von Kassenaufzeichnungen, ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Aufgrund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z.B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

§ 1
Elektronische Aufzeichnungssysteme

§ 2
Protokollierung von digitalen Grundaufzeichnungen

§ 3
Speicherung der Grundaufzeichnungen

§ 4
Einheitliche digitale Schnittstelle

§ 5
Anforderungen an die technische Sicherungseinrichtung

§ 6
Anforderungen an den Beleg

§ 7
Zertifizierung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4163, BMF: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 116/1/16

... 22. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Chancen und Risiken der fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt zu berücksichtigen, um trotz der Veränderungen ein hohes arbeits- und sozialrechtliches Schutzniveau für alle Beschäftigten sicherzustellen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass eine stärkere soziale Konvergenz nur dann erreicht werden kann, wenn in allen Mitgliedstaaten sichergestellt ist, dass für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faire Arbeits- und Entlohnungsbedingungen herrschen.



Drucksache 116/16 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Chancen und Risiken der fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt zu berücksichtigen, um trotz der Veränderungen ein hohes arbeits- und sozialrechtliches Schutzniveau für alle Beschäftigten sicherzustellen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass eine stärkere soziale Konvergenz nur dann erreicht werden kann, wenn in allen Mitgliedstaaten sichergestellt ist, dass für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faire Arbeits- und Entlohnungsbedingungen herrschen.



Drucksache 407/16

... Der Steuervollzug in Deutschland ist funktional und bislang effektiv und effizient. Jedoch stellen die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen, ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Auf Grund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z.B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 146a
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

§ 146b
Kassen-Nachschau

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

III. Alternativen

1. Null-Option

2. INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme

a INSIKA-Infrastruktur

b INSIKA-Technik INSIKA-Smartcard

3. Zertifizierungsverfahren

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 146b
- neu - AO

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

§ 147
Absatz 6 Satz 3 - neu - AO

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

§ 379
Absatz 1 AO

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Lösung des Gesetzentwurfs

Darstellung von Alternativen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 704/16

... Mehrere Mitgliedstaaten ziehen Initiativen in Betracht, um eine Umgebung zu schaffen, die für Innovation und Unternehmertum förderlich ist, oder haben solche Initiativen bereits auf den Weg gebracht. Folglich bestehen keine größeren Unterschiede zwischen der EU und den USA bezüglich der Schaffung neuer Unternehmen.3 Dies ist ganz besonders auf dem Technologiesektor erkennbar, auf dem sich Unternehmen aus der EU in bestimmten Branchen mit mittlerem/hohen Technisierungsgrad (z.B. Maschinenbau, Automobilindustrie) derzeit zu weltweiten Marktführern entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/16




1. Einleitung

2. BESEITIGUNG der Hindernisse

3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN

3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme

3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten

3.3 Kompetenzen

3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU

3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen

4. Zugang zu FINANZMITTELN

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 279/09

... fachlich nur bundesweit einheitlich erfolgen. Um in diesem Bereich die notwendige Rechtseinheit herzustellen, ist eine bundesrechtliche Regelung unverzichtbar. Die Rechtseinheit im Sinne des Artikels 72 Absatz 2 GG wäre nicht mehr gewahrt, wenn die Länder auf Grund unterschiedlicher Bewertung der Schutzbedürftigkeit von Leben und Gesundheit der Bevölkerung eine Vielzahl völlig unterschiedlicher materieller Schutzmaßstäbe für die Bevölkerung festlegen würden. Die Tätigkeit der Anlagenbetreiber stellt im gesamten Bundesgebiet einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Regionale Unterschiede, die zu einer unterschiedlichen Beurteilung der Anforderungen führen, die an die Errichtung und den Betrieb der Anlagen zu stellen sind, und damit eine unterschiedliche Regelung erfordern, sind nicht denkbar. Der hohe Schutzzweck des Gesundheitsschutzes, insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche erfordert es, bundesweit einen einheitlich hohen Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung, insbesondere künstlicher UV-Strahlung, zu schaffen. Auf andere Weise ist ein gleichwertiger Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung nicht zu erreichen. Insbesondere bundesweit einheitliche Grenzwerte bilden die Grundlage für eine angemessene Begrenzung der Strahlenbelastung der Bevölkerung und verhindern, dass sich die durch die fortschreitende Technisierung geprägten Lebensverhältnisse, im Hinblick auf das jeweils hinzunehmende Maß der Strahlenbelastung, erheblich auseinanderentwickeln. Gegen ein Bundesgesetz spricht auch nicht, dass die Länder gleich lautende Gesetze erlassen können. Nach dem Bundesverfassungsgericht "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Schutz in der Medizin

§ 3
Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen

§ 4
Nutzungsverbot für Minderjährige

§ 5
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 6
Befugnisse der zuständigen Behörden

§ 7
Kosten

§ 8
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

1. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin

2. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin

3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG

4. Zusammenfassung

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin Artikel 1

2. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin Artikel 1

3. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung – Änderung des BImSchG Artikel 2

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes

IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu § 22

Zu § 32

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 875: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen


 
 
 


Drucksache 365/08

... So reicht etwa die herkömmliche offene physische Beschlagnahme von Computern oder Festplatten gerade im Bereich des Terrorismus, aber auch bei anderen hoch konspirativen kriminellen Netzwerken, nicht mehr aus, um schwerwiegende Straftaten zu verfolgen. Die Beschlagnahme führt oftmals dazu, dass Mittäter gewarnt werden, da die strafprozessualen Maßnahmen offen durchgeführt werden. Vor allem im Zusammenhang mit terroristischen Tätern kann dies fatale Folgen haben. Darüber hinaus ist - anders als noch vor wenigen Jahren - aufgrund der fortschreitenden Technisierung nicht mehr gewährleistet, dass die Daten nach einer Beschlagnahme ausgewertet werden können. Insbesondere der Fortschritt auf dem Gebiet der Verschlüsselungstechniken bereitet zum Teil unüberwindbare Hindernisse bei der Datenauswertung. Mit fortschreitender technischer Entwicklung wird sich diese Problematik noch ganz erheblich verschärfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 456/07

... 3. ist der Auffassung, dass KMU, Cluster und die Zusammenarbeit zwischen Organisationen, Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren zwar eine besondere Rolle bei der Suche nach innovativen Lösungen und ihrer Umsetzung u. a. in Branchen mit niedrigem und mittlerem Technisierungsgrad spielen können, dass aber eine systematische staatliche Unterstützung zu transparenten Bedingungen fehlt; begrüßt jedoch den neuen Rahmen für staatliche Beihilfen für F&E und Innovationen, der eine Liste konkreter Maßnahmen zur Unterstützung der Innovationstätigkeiten von KMU enthält;



Drucksache 940/04 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Grenzen des zulässigen Alkoholgenusses in der Schifffahrt einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Die fortgeschrittenen Erkenntnisse über die Folgen des Alkoholkonsums, vor allem aber die stark gestiegene Beanspruchung von Schiffsführern durch eine erhebliche Verkehrsverdichtung und die starke Technisierung der Verkehrsabläufe verbunden mit den Folgen, die Schiffsunfälle für die Umwelt im Wasser und an Land mit sich bringen können und die wirtschaftlichen Folgen lassen es nicht mehr zu, es bei der bisherigen 0,8 Promille Grenze in der Seeschifffahrt zu belassen.



Drucksache 940/04

... 1. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Grenzen des zulässigen Alkoholgenusses in der Schifffahrt einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Die fortgeschrittenen Erkenntnisse über die Folgen des Alkoholkonsums, vor allem aber die stark gestiegene Beanspruchung von Schiffsführern durch eine erhebliche Verkehrsverdichtung und die starke Technisierung der Verkehrsabläufe verbunden mit den Folgen, die Schiffsunfälle für die Umwelt im Wasser und an Land mit sich bringen können und die wirtschaftlichen Folgen lassen es nicht mehr zu, es bei der bisherigen 0,8 Promille Grenze in der Seeschifffahrt zu belassen.



Drucksache 454/19 PDF-Dokument



Drucksache 631/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.