Drucksache 876/05
Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schweren Wiederholungstaten durch Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei sogenannten Ersttätern
... unmissverständlich voraus, dass während des Strafvollzuges Tatsachen zu Tage treten müssen, welche geeignet sind, die Persönlichkeit des Verurteilten und damit das Rückfallrisiko in einem neuen Licht erscheinen zu lassen. Es genügt also nicht, dass altbekannte Tatsachen - wie etwa die im Urteil dokumentierte kriminelle Karriere des Verurteilten, seine besondere Aggressivität oder Brutalität, besondere psychische Auffälligkeiten oder auch mangelnde Therapiefähigkeit - die Annahme rechtfertigen, er werde alsbald nach der Haftentlassung wieder schwere Straftaten begehen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 In-Kraft-Treten
Begründung
A. Allgemeines
I. Anlass für den Entwurf
II. Grundzüge des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
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