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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tierschutzbestimmungen"


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Drucksache 692/1/08

... Die Genehmigung des maximalen Durchsatzes jeder Schlachtlinie, der Kategorien und Gewichtsklassen von Tieren, für die die Geräte zur Ruhigstellung oder Betäubung eingesetzt werden, sowie der maximalen Kapazität jeder Fläche, die für die Unterbringung von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel und/oder Hasentieren gedacht ist, ist auf größere Schlachtbetriebe mit einer Schlachtkapazität von mehr als 50 Großvieheinheiten oder auf Schlachthöfe, in denen Fremdunternehmen Arbeitskräfte bereitstellen, um Schlachttiere zuzuführen, zu betäuben oder zu entbluten, zu beschränken. In kleineren, handwerklichen Schlachtbetrieben ist es ausreichend, wenn der für den Betrieb Verantwortliche die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen sicherstellt und die zuständige Behörde dies überwacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/1/08




1. Zur Vorlage allgemein

Zur Folgenabschätzung

Zu den Artikeln und

Zu Artikel 1

2. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 4

3. Hilfsempfehlung:

4. [EU A]

Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

7. Zu Anhang I Tabelle 1 Nr. 4

8. Zu Anhang II Nr. 4.2

9. Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 692/08 (Beschluss)

... Die Genehmigung des maximalen Durchsatzes jeder Schlachtlinie, der Kategorien und Gewichtsklassen von Tieren, für die die Geräte zur Ruhigstellung oder Betäubung eingesetzt werden, sowie der maximalen Kapazität jeder Fläche, die für die Unterbringung von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel und/oder Hasentieren gedacht ist, ist auf größere Schlachtbetriebe mit einer Schlachtkapazität von mehr als 50 Großvieheinheiten oder auf Schlachthöfe, in denen Fremdunternehmen Arbeitskräfte bereitstellen, um Schlachttiere zuzuführen, zu betäuben oder zu entbluten, zu beschränken. In kleineren, handwerklichen Schlachtbetrieben ist es ausreichend, wenn der für den Betrieb Verantwortliche die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen sicherstellt und die zuständige Behörde dies überwacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/08 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den Artikeln und Anhängen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Anhang II Nr. 4.2

Zu Anhang III Nr. 1.2


 
 
 


Drucksache 657/06

... Der Tierschutz fällt in die Zuständigkeit der GD SANCO. In diesem Vorschlag werden lediglich die Verkehrsbezeichnungen festgelegt, die für Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern zu verwenden sind. Die in anderen Rechtsvorschriften festgelegten Tierschutzbestimmungen bleiben davon unberührt. Bei Fleisch beider Unterkategorien besteht die Möglichkeit, durch eine freiwillige Kennzeichnung auf die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen hinzuweisen die über die geltenden Vorschriften hinausgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/06




Begründung

I. Hintergrund

II. Vorschlag der Kommission

III. Auswirkungen des Kommissionsvorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Artikel 3
Einstufung der Rinder im Schlachthof

Artikel 4
Verkehrsbezeichnungen

Artikel 5
Obligatorische Angaben auf dem Etikett

Artikel 6
Freiwillige Angaben auf dem Etikett

Artikel 7
Registrierungssystem

Artikel 8
Amtliche Kontrollen

Artikel 9
Aus Drittländern eingeführtes Fleisch

Artikel 10
Durchführungsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Anhang I
Kategorien von höchstens zwölf Monate alten Rindern

Anhang II
Liste der Verkehrsbezeichnungen gemäß Artikel 4

A Für Fleisch von Rindern der Kategorie X:

B Für Fleisch von Rindern der Kategorie Y:


 
 
 


Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.