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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tierschutztransportverordnung"


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Drucksache 786/09

... Tierschutztransportverordnung



Drucksache 387/09

... Tierschutztransportverordnung



Drucksache 786/1/09

... Tierschutztransportverordnung



Drucksache 786/09 (Beschluss)

... Tierschutztransportverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport


 
 
 


Drucksache 766/5/08

... Tierschutztransportverordnung



Drucksache 766/1/08

... Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung (BR-Drucksache 574/07 - Beschluss -, Anlage 2, Ziffer 4) vom 12. Oktober 2007 und bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene nachdrücklich auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 im Sinne der Ziffer 4 der Entschließung hinzuwirken, wonach Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der EG-Verordnung unterfallen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/1/08




1. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Zulassungsnummer

2. Zu § 3 Abs. 3

3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8

§ 8
Nachnahmeversand

5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -

6. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

7. Zu Abschnitt 4

8. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

9. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1

10. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2

11. Zu § 20 Abs. 3

12. Zu § 22

13. Zu Anlage 1 Nr. 1

14. Zu Anlage 2 Nr. 2

15. Zu Anlage 2 Nr. 4.2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 766/08

... Tierschutztransportverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen für Straßentransportmittel

§ 3
Befähigungsnachweis

§ 4
Schienentransport

Abschnitt 2
Transport in Behältnissen

§ 5
Besondere Anforderungen an Behältnisse

§ 6
Nachnahmeversand

§ 7
Pflichten des Absenders

§ 8
Maßnahmen bei der Ankunft

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport

§ 9
Raumbedarf und Pflege

§ 10
Begrenzung von Transporten

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren

§ 11
Eintagsküken

§ 12
Meeressäugetiere und Vögel

§ 13
Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere

Abschnitt 5
Grenzüberschreitender Transport

§ 14
Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 15
Anzeige der Ankunft

§ 16
Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 17
Einfuhrdokument

§ 18
Anforderungen an die Einfuhr

§ 19
Einfuhruntersuchung

Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Befugnisse der Behörde

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Unterrichtung

§ 23
Aufheben von Vorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5)

1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse

2. Eintagsküken

3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen

4. Hunde und Katzen

5. Kaninchen

5.1 Mastkaninchen

5.2 Andere Kaninchen

Anlage 2
(zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf

1. Einhufer

2. Rinder

3. Schafe und Ziegen

4. Schweine

Anlage 3
(zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport


 
 
 


Drucksache 766/4/08

... Tierschutztransportverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/4/08




Zu § 10


 
 
 


Drucksache 766/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung (BR-Drucksache 574/07 - Beschluss -, Anlage 2, Ziffer 4) vom 12. Oktober 2007 und bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene nachdrücklich auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 im Sinne der Ziffer 4 der Entschließung hinzuwirken, wonach Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der EG-Verordnung unterfallen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)

A Änderungen

1. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Zulassungsnummer

2. Zu § 3 Abs. 3

3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8

§ 8
Nachnahmeversand

5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

6. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

7. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

8. Zu Abschnitt 4

9. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1

11. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2

12. Zu § 20 Abs. 3

13. Zu § 22

14. Zu Anlage 1 Nr. 1

15. Zu Anlage 2 Nr. 2

16. Zu Anlage 2 Nr. 4.2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 766/2/08

... Tierschutztransportverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/2/08




Zu § 2


 
 
 


Drucksache 766/3/08

... Tierschutztransportverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/3/08




Zu § 10


 
 
 


Drucksache 574/1/07

... /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (nachfolgend EG-Tierschutztransportverordnung) vorgegebenen Lehrgangs- und Prüfungsinhalte zum Erhalt eines Befähigungsnachweises nach Artikel 17 entsprechen mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 4 Nr. 2 Buchstabe a weitestgehend den Anforderungen des § 13 der seit 1999 geltenden nationalen



Drucksache 574/07 (Beschluss)

... /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (nachfolgend EU-Tierschutztransportverordnung) benötigt derjenige, der Tiere weiter als 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit befördert, einen Befähigungsnachweis gemäß Artikel 17 Abs. 2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage 1
Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung


 
 
 


Drucksache 574/07

... /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (nachfolgend EG-Tierschutztransportverordnung) benötigt derjenige, der Tiere weiter als 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit befördert einen Befähigungsnachweis gemäß Artikel 17 Abs. 2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

§ 1
Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

§ 2
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 35/05

... Tierschutztransportverordnung



Drucksache 661/03 (Beschluss)

... Tierschutztransportverordnung



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.