[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

120 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Transparenzanforderungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 763/07

... Die Änderung ermöglicht es zum einen, den europäischen Gleichlauf auf Grund der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. EU (Nr.) L 390 S. 38) sowie den Gleichlauf mit dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Abgestimmtes Verhalten von Investoren – acting in concert

2. Aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen

3. Bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen

4. Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten

5. Verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien

6. Konkretisierung der Informationsrechte der Belegschaften

III. Weitere Maßnahmen

1. Verbesserte Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen

2. Intensive Beobachtung von Risiken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

VI. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkung

VII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken


 
 
 


Drucksache 673/07

... "1 wurde herausgestellt, wie wichtig die Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes und des Erdgasbinnenmarktes ist. Die Mitteilung stützte sich auf einen umfassenden Binnenmarktbericht, auf die abschließenden Ergebnisse der wettbewerbsbezogenen sektorspezifischen Untersuchung und auf eingehende Prüfung der Situation an den nationalen Strom- und Gasmärkten. Parallel dazu führte die Kommission eine Folgenabschätzung durch, um verschiedene Politikoptionen für die Vollendung des Erdgasbinnenmarktes und des Elektrizitätsbinnenmarktes zu bewerten. Im Zuge der Folgenabschätzung wurden auch die betroffenen Interessengruppen konsultiert. Insgesamt wurden 339 Fragebögen von Organisationen aus 19 Ländern ausgefüllt. Zusätzlich gingen 73 ausgefüllte Fragebögen von Organisationen ein, die nicht mit einem bestimmten Land verbunden sind. Es wurden Befragungen bei 56 weiteren Interessenträgern durchgeführt, hauptsächlich bei Unternehmen, die von einer eigentumsrechtlichen Entflechtung oder strengeren Transparenzanforderungen betroffen sein könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 247/07

... Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Börsengesetz (BörsG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Börsen

§ 3
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde

§ 4
Erlaubnis

§ 5
Pflichten des Börsenträgers

§ 6
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 7
Handelsüberwachungsstelle

§ 8
Zusammenarbeit

§ 9
Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften

§ 10
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen

§ 12
Börsenrat

§ 13
Wahl des Börsenrates

§ 14
Börsenrat an Warenbörsen

§ 15
Leitung der Börse

§ 16
Börsenordnung

§ 17
Gebühren und Entgelte

§ 18
Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen

§ 19
Zulassung zur Börse

§ 20
Sicherheitsleistungen

§ 21
Externe Abwicklungssysteme

§ 22
Sanktionsausschuss

Abschnitt 2
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung

§ 23
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten

§ 24
Börsenpreis

§ 25
Aussetzung und Einstellung des Handels

§ 26
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften

Abschnitt 3
Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen

§ 27
Zulassung zum Skontoführer

§ 28
Pflichten des Skontoführers

§ 29
Verteilung der Skontren

§ 30
Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

§ 31
Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

Abschnitt 4
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel

§ 32
Zulassungspflicht

§ 33
Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt

§ 34
Ermächtigungen

§ 35
Verweigerung der Zulassung

§ 36
Zusammenarbeit in der Europäischen Union

§ 37
Staatliche Schuldverschreibungen

§ 38
Einführung

§ 39
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren

§ 40
Pflichten des Emittenten

§ 41
Auskunftserteilung

§ 42
Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten

§ 43
Verpflichtung des Insolvenzverwalters

§ 44
Unrichtiger Wertpapierprospekt

§ 45
Haftungsausschluss

§ 46
Verjährung

§ 47
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

Abschnitt 5
Freiverkehr

§ 48
Freiverkehr

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften

§ 49
Strafvorschriften

§ 50
Bußgeldvorschriften

§ 51
Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel

§ 52
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 9
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 10
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 11
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 13a
Anpassung der Begriffe amtlicher Markt und geregelter Markt in anderen Gesetzen

Artikel 13b
Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen

Artikel 13c
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 675/07

... "1 wurde herausgestellt, wie wichtig die Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes und des Erdgasbinnenmarktes ist. Die Mitteilung stützte sich auf einen umfassenden Binnenmarktbericht, auf die abschließenden Ergebnisse der wettbewerbsbezogenen sektorspezifischen Untersuchung und auf eingehende Prüfung der Situation an den nationalen Strom- und Gasmärkten. Parallel dazu führte die Kommission eine Folgenabschätzung durch, um verschiedene Politikoptionen für die Vollendung des Erdgasbinnenmarktes und des Elektrizitätsbinnenmarktes zu bewerten. Im Zuge der Folgenabschätzung wurden auch die betroffenen Interessengruppen konsultiert. Insgesamt wurden 339 Fragebögen von Organisationen aus 19 Ländern ausgefüllt. Zusätzlich gingen 73 ausgefüllte Fragebögen von Organisationen ein, die nicht mit einem bestimmten Land verbunden sind. Es wurden Befragungen bei 56 weiteren Interessenträgern durchgeführt, hauptsächlich bei Unternehmen, die von einer eigentumsrechtlichen Entflechtung oder strengeren Transparenzanforderungen betroffen sein könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Finanzielle Aspekte

3.4. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbessern des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 748/07

... /EG der Kommission vom B. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (ABI. EU (Nr.) L 69 S. 27). Es dient in den Artikeln 2 und 2a auch der Umsetzung der Richtlinie 2007/18/EG der Kommission vom 27. März 2007 zur Änderung der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Ausschlusses bzw. der Aufnahme bestimmter Institute aus ihrem bzw. in ihren Anwendungsbereich und hinsichtlich der Behandlung der Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken (ABI. EU (Nr.) L 87 S. 9).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2a
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 8
Aufhebung der Investmentmeldeverordnung

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 13
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 14
Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 17a
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19a
Änderung in anderen Gesetzen

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 679/07

... Ferner werden Transparenzanforderungen definiert und Maßnahmen vorgeschlagen, die die Entwicklung eines Sekundärmarkts im Bereich Speicherkapazitäten ermöglichen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 674/07

... "1 wurde herausgestellt, wie wichtig die Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes und des Erdgasbinnenmarktes ist. Die Mitteilung stützte sich auf einen umfassenden Binnenmarktbericht, auf die abschließenden Ergebnisse der wettbewerbsbezogenen sektorspezifischen Untersuchung und auf eingehende Prüfung der Situation an den nationalen Strom- und Gasmärkten. Parallel dazu führte die Kommission eine Folgenabschätzung durch, um verschiedene Politikoptionen für die Vollendung des Erdgasbinnenmarktes und des Elektrizitätsbinnenmarktes zu bewerten. Im Zuge der Folgenabschätzung wurden auch die betroffenen Interessengruppen konsultiert. Insgesamt wurden 339 Fragebögen von Organisationen aus 19 Ländern ausgefüllt. Zusätzlich gingen 73 ausgefüllte Fragebögen von Organisationen ein, die nicht mit einem bestimmten Land verbunden sind. Es wurden Befragungen bei 56 weiteren Interessenträgern durchgeführt, hauptsächlich bei Unternehmen, die von einer eigentumsrechtlichen Entflechtung oder strengeren Transparenzanforderungen betroffen sein könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/55/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 358/06

... Artikel 7 verpflichtet zu Transparenz: Er legt fest, dass die Bedingungen und Standardgebühren für die Weiterverwendung von Dokumenten im Voraus festzulegen und, soweit möglich und sinnvoll auf elektronischem Wege zu veröffentlichen sind. Die Transparenzanforderungen der Richtlinie sind bei öffentlich rechtlichen Gebühren immer beachtet, da diese durch Rechtssetzungsakte (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) festgelegt sind, die ohne allgemeine Bekanntgabe keine Wirkung hätten. Da die Richtlinie in ihrem Anwendungsbereich aber über öffentlich-rechtliches Verwaltungshandeln hinausgeht, besteht Umsetzungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen im Sinne dieses Gesetzes

§ 3
Gleichbehandlungsanspruch

§ 4
Bearbeitung von Anfragen; Transparenz

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

1. Ziel und wesentlicher Inhalt der Richtlinie

2. Zum Inhalt der Richtlinie im Einzelnen

3. Umsetzungsbedarf im nationalen Recht

a Rechtslage in Deutschland

b Umsetzungsbedarf im Einzelnen:

II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Informationsweiterverwendungsgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise

V. Gender-Mainstreaming

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 579/1/06

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,

5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG , Artikel 5 Nr. 10 § 342b Abs. 2 Satz 1 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO

10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG


 
 
 


Drucksache 579/06 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,

5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO

10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG


 
 
 


Drucksache 28/06

... (4) Die derzeit vorhandenen Gemeinschaftsvorschriften reichen zur Bewerkstelligung dieses Ziels nicht aus. Die Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG10 schreibt den Emittenten vor, bestimmte Informationen und Dokumente hinsichtlich der Hauptversammlungen zur Verfügung zu stellen, allerdings nur im Herkunftsmitgliedstaat des Emittenten. Darüber hinaus behandelt die Richtlinie 2001/34/EG die Informationen, die die Emittenten dem Markt offen zu legen haben, und geht folglich nicht auf den Abstimmungsprozess der Aktionäre als solchen ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/06




Begründung

1. Einführung

1.1. Kontext

1.2. Ziele dieses Vorschlags

2. ERLÄUTERUNG der Artikel

2.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

2.1.1. Artikel 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich

2.1.2. Artikel 2 - Begriffsbestimmungen

2.1.3. Artikel 3 - Strengere Anforderungen auf nationaler Ebene

2.1.4. Artikel 4 - Gleichbehandlung der Aktionäre

2.2. Kapitel II: Hauptversammlung

2.2.1. Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung

2.2.2. Artikel 6 - Recht zur Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung und zur

2.2.3. Artikel 7 - Zugang zur Hauptversammlung

2.2.4. Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

2.2.5. Artikel 9 - Fragerecht

2.2.6. Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung

2.2.7. Artikel 11 - Bestellung des Stimmrechtsvertreters

2.2.8. Artikel 12 - Abstimmung in Abwesenheit

2.2.9. Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung

2.2.10. Artikel 14 - Auszählung der Stimmen

2.2.11. Artikel 15 - Informationen nach der Hauptversammlung

2.3. Kapitel III: Schlussbestimmungen

2.3.1. Artikel 17 - Änderungen

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Strengere Anforderungen auf nationaler Ebene

Kapitel II
: HAUPTVERSAMMLUNGEN

Artikel 4
Gleichbehandlung der Aktionäre

Artikel 5
Einladung zur Hauptversammlung

Artikel 6
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen

Artikel 7
Zugang zur Hauptversammlung

Artikel 8
Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege

Artikel 9
Fragerecht

Artikel 10
Stimmrechtsvertretung

Artikel 11
Bestellung des Stimmrechtsvertreters

Artikel 12
Abstimmung in Abwesenheit

Artikel 13
Weisungsgebundene Abstimmung

Artikel 14
Auszählung der Stimmen

Artikel 15
Informationen nach der Hauptversammlung

Kapitel III
: Schlussbestimmungen

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Änderungen

Artikel 18

Artikel 19


 
 
 


Drucksache 693/06

... s), Nr. 21 (§ 325 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs), Nr. 24 (§ 327a des Handelsgesetzbuchs) und Nr. 36 (§ 3411 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs) der teilweisen Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABI. EU (Nr.) L 390 S. 38).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung von Registerverordnungen

Artikel 6
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 349/06

... Die Einhaltung der bestehenden Transparenzanforderungen könnte beispielsweise durch die Entwicklung eines Online-Fragebogens unterstützt werden, denn damit könnte die Kommission mehr Informationen über die Teilnehmer webgestützter Öffentlichkeitsbefragungen sammeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/06




Grünbuch Europäische Transparenzinitiative

I. Einführung

Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit

Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation

Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit

1. Definitionen und Rahmenbestimmungen

2. Mögliche Problembereiche

3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung

3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation

Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit

Umfassendere Informationen

3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten

3 Fragen:

III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation

3 Frage:

IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern

3 Fragen:

Anhang 1
Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags

Anhang 2
Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21


 
 
 


Drucksache 891/06

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/06




Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach dem § 2a wird folgender § 2b eingefügt:

4. In § 7 Abs. 5 Satz 1

5. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 15a wird wie folgt geändert:

8. In § 15b Abs. 1 Satz 1

9. Die Zwischenüberschrift vor § 21 wird wie folgt gefasst:

10. § 21 wird wie folgt geändert:

11. § 22 wird wie folgt geändert:

12. § 23 wird wie folgt gefasst:

13. § 25 wird wie folgt gefasst:

14. § 26 wird wie folgt gefasst:

16. In § 27

17. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt:

18. Nach § 29 wird folgender neuer § 30 eingefügt:

19. Nach Abschnitt 5 wird folgender Abschnitt 5a eingefügt:

20. Die Zwischenüberschrift vor § 37n wird durch folgende Überschriften ersetzt:

21. In § 37n

22. § 37o wird wie folgt geändert:

23. In § 37s Abs. 1 Satz 2

24. Nach § 37u wird folgender Unterabschnitt 2 eingefügt:

25. § 39 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

26. In § 39 Abs. 4

27. § 41 wird wie folgt geändert:

28. Nach § 45 wird folgender § 46 angefügt:

Artikel 2
Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 12a
Änderung der Klageregisterverordnung

Artikel 13
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 14
Änderung des Münzgesetzes

Artikel 14a
Aufhebung der Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 555/06

... (1) Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten sind verpflichtet, auch wenn keine Bestellung oder Anerkennung nach diesem Gesetz vorliegt, sich nach den Vorschriften des Siebten Abschnitts des Zweiten Teils eintragen zu lassen, wenn sie beabsichtigen, den Bestätigungsvermerk für einen gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss oder Konzernabschluss einer Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 14 der Richtlinie 2004/39/EG in Deutschland zugelassen sind, zu erteilen. Dies gilt nicht bei Bestätigungsvermerken für Gesellschaften, die ausschließlich zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union zugelassene Schuldtitel im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. EG (Nr.) L 390 S. 38) mit einer Mindeststückelung von 50 000 Euro oder – bei Schuldtiteln, die auf eine andere Währung als Euro lauten – mit einer Mindeststückelung, deren Wert am Ausgabetag mindestens 50 000 Euro entspricht, begeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)

Artikel 2
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)

Artikel 5
Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)

Artikel 6
Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Stärkung der Berufsaufsicht

2. Umsetzung von Europarecht

3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen

IV. Deregulierung/Befristung

V. Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 6 bis 9

Zu Nummer 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 47

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 8 bis 11

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 891/06 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz -



Drucksache 556/06

... Die Norm des § 6 Abs. 2 TMG lässt die bereits bestehenden Reglungen gegen unerwünschte Werbung unberührt. Der Schutz der Empfänger von kommerziellen Kommunikationen – insbesondere der Verbraucher – wird hier durch höhere Transparenzanforderungen an die Versender von kommerziellen Kommunikationen mittels elektronischer Post gestärkt. Der Empfänger einer elektronischen Werbenachricht soll besonders davor geschützt werden, dass bereits in der Kopf- und Betreffzeile einer E-Mail (sog. Header-Informationen) irreführende Angaben enthalten sind, die seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E.Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Telemediengesetz (TMG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes

§ 3
Herkunftslandprinzip

Abschnitt 2
Zulassungsfreiheit und Informationspflichten

§ 4
Zulassungsfreiheit

§ 5
Allgemeine Informationspflichten

§ 6
Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Abschnitt 3
Verantwortlichkeit

§ 7
Allgemeine Grundsätze

§ 8
Durchleitung von Informationen

§ 9
Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

§ 10
Speicherung von Informationen

Abschnitt 4
Datenschutz

§ 11
Anbieter-Nutzer-Verhältnis

§ 12
Grundsätze

§ 13
Pflichten des Diensteanbieters

§ 14
Bestandsdaten

§ 15
Nutzungsdaten

Abschnitt 5
Bußgeldvorschriften

§ 16
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Signaturgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Recht der Europäischen Union

IV. Länder

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG

1. Zu § 1 Geltungsbereich

2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen

3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip

4. Zu § 4 Zugangsfreiheit

5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten

6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10

8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15

9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 398/05

... sstandards IAS/IFRS sowie der stärkeren Betonung des Corporate Governance-Gedankens. Im Rahmen der am Kapitalmarkt notierten Unternehmen folgt daraus, dass insbesondere die Anteilseigner umfassend informiert werden sollen. Dem ist auch bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen dem Aktionärsinteresse (Artikel 14 GG) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 GG) Rechnung zu tragen. Zwar hat der Rechtsgedanke des § 286 Abs. 4 grundsätzlich weiter Geltung, jedoch ist diese Vorschrift nunmehr im Lichte gestiegener Transparenzanforderungen einschränkend zu fassen. Der vorliegende Entwurf sieht eine Einschränkung der Schutzklausel für Abschlüsse börsennotierter Unternehmen vor, denn jedenfalls hier hat dieses Recht hinter dem Informationsanspruch der Aktionäre, dem nunmehr sehr viel stärkere Bedeutung beigemessen wird, zurückzutreten. Die Regelung des § 286 Abs. 5, die den Anteilseignern die Möglichkeit bietet, auf diese Angabe zu verzichten, ermöglicht eine verhältnisgerechte Anwendung dieser Vorschrift (s. dazu nachstehend zu Buchstabe b - Absatz 5).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

2. § 286 wird wie folgt geändert:

3. In § 289 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 4 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

4. § 314 wird wie folgt geändert:

5. In § 315 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 3 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung, Notwendigkeit, wesentlicher Inhalt

2. Gesetzesfolgen

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 942/05

... Die Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (ABl. EU (Nr.) L 221, S. 13) verlangt, dass die offenlegungspflichtigen Daten über ein Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2007 über„eine Akte“ zentral elektronisch abrufbar sind. Auch die Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. EU (Nr.) L 390, S. 38) gibt vor, dass ein „amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen“ zur Verfügung gestellt werden muss. Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, muss die derzeit in Deutschland bestehende Zersplitterung der Datenbanken mit Unternehmensinformationen überwunden werden und eine Umstellung auf eine elektronische Registerführung erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 942/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. Die Überschrift vor § 8 wird wie folgt gefasst:

2. Die §§ 8 bis 12 werden wie folgt gefasst:

3. § 13 wird wie folgt gefasst:

4. Die §§ 13a, 13b und 13c werden aufgehoben.

5. In § 13d Abs. 1 und 3

6. § 13f wird wie folgt geändert:

7. § 13g wird wie folgt geändert:

8. In § 14 Satz 1

9. § 15 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

10. In § 29

11. In § 33 Abs. 3

12. § 35 wird aufgehoben.

13. In § 37a Abs. 1

14. § 53 wird wie folgt geändert:

15. § 108 wird wie folgt geändert:

16. In § 125a Abs. 1 Satz 1

17. § 148 Abs. 3 wird aufgehoben.

18. In § 264 Abs. 3 werden die Nummern 3 bis 5 durch folgende Nummern 3 und 4 ersetzt:

19. § 264b wird wie folgt geändert:

20. Die Überschrift des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs wird wie folgt gefasst:

21. § 325 wird wie folgt gefasst:

22. § 325a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

23. In § 326 Satz 1

24. In § 327

25. § 328 wird wie folgt geändert:

26. § 329 wird wie folgt gefasst:

27. § 334 wird wie folgt geändert:

28. Die §§ 335 und 335a werden aufgehoben.

29. § 335b wird wie folgt gefasst:

30. § 339 wird wie folgt geändert:

31. In § 340 Abs. 1 und 4 Satz 1 und 4

32. § 340l wird wie folgt geändert:

33. § 340n wird wie folgt geändert:

34. § 340o wird aufgehoben.

35. In § 341a Abs. 2 Satz 5

36. § 341l wird wie folgt geändert:

37. § 341n wie folgt geändert:

38. § 341o wird aufgehoben.

39. § 341p wird wie folgt gefasst:

40. § 367 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

1. In der Inhaltsübersicht

2. Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

3. § 11 wird wie folgt geändert:

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird aufgehoben.

6. In § 16 Abs. 5 Satz 1

7. In § 25a Abs. 1

8. § 28 wird wie folgt geändert:

9. In § 29 Abs. 4

10. § 42 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

11. § 84 Abs. 3 wird aufgehoben.

12. § 156 wird wie folgt geändert:

13. In § 157

14. § 160 wird wie folgt geändert:

15. § 161 Satz 3 wird aufgehoben.

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. § 125 wird wie folgt geändert:

2. § 129 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 132 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

4. § 140a wird aufgehoben.

5. § 141 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

6. In § 141a Abs. 2 Satz 2

7. Nach § 144b wird folgender § 144c eingefügt:

8. § 147 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

9. In § 160b Abs. 1 Satz 2

Artikel 5
Änderung von Registerverordnungen

Artikel 6
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Derzeitige Regelung

III. Ziel des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Artikel 2

Zu Artikel 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 6

Zu Artikel 6

Zu den Nummern 1 bis 6

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu den Nummern 12 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5007

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu den Buchstabe n

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 19/16 PDF-Dokument



Drucksache 23/15 PDF-Dokument



Drucksache 47/16 PDF-Dokument



Drucksache 74/18 PDF-Dokument



Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 95/20 PDF-Dokument



Drucksache 103/17 PDF-Dokument



Drucksache 153/18 PDF-Dokument



Drucksache 155/18 PDF-Dokument



Drucksache 169/20 PDF-Dokument



Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Drucksache 186/17 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 192/18 PDF-Dokument



Drucksache 214/19 PDF-Dokument



Drucksache 279/18 PDF-Dokument



Drucksache 290/18 PDF-Dokument



Drucksache 366/15 PDF-Dokument



Drucksache 367/15 PDF-Dokument



Drucksache 389/17 PDF-Dokument



Drucksache 420/17 PDF-Dokument



Drucksache 454/15 PDF-Dokument



Drucksache 474/18 PDF-Dokument



Drucksache 482/15 PDF-Dokument



Drucksache 524/17 PDF-Dokument



Drucksache 542/15 PDF-Dokument



Drucksache 547/16 PDF-Dokument



Drucksache 562/10 PDF-Dokument



Drucksache 563/10 PDF-Dokument



Drucksache 579/06 PDF-Dokument



Drucksache 593/15 PDF-Dokument



Drucksache 614/15 PDF-Dokument



Drucksache 617/15 PDF-Dokument



Drucksache 620/16 PDF-Dokument



Drucksache 633/17 PDF-Dokument



Drucksache 634/15 PDF-Dokument



Drucksache 638/14 PDF-Dokument



Drucksache 639/15 PDF-Dokument



Drucksache 641/10 PDF-Dokument



Drucksache 645/11 PDF-Dokument



Drucksache 655/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.