Drucksache 577/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den im Jahr 2004 erzielten Forschritten bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des Vertrags über die Europäische Union)
... 7. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union im Bereich internationaler Abkommen nicht vorzugreifen und sich dafür einzusetzen, dass in die internationalen Übereinkommen „Anschlussklauseln" eingefügt werden, die es der Europäischen Union und der Gemeinschaft ermöglichen, diesen Übereinkommen beizutreten, oder wenigstens „Trennungsklauseln", mit denen der Besitzstand der Europäischen Union in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen, die Gegenstand dieser Übereinkommen sind, erhalten werden kann;
Freiheit, Sicherheit, Recht und Solidarität
Einbeziehung der Förderung der Grundrechte
Festlegung der genauen Ziele der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten
2 Justiz
Politik in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzüberschreitung
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus
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