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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Umsatzeinbrüche"


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Drucksache 230/20 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zuge der Fortschreibung der Hilfsmaßnahmen für alle Selbstständigen und Freiberufler, deren Einnahmen durch die Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer erheblichen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Damit soll der Nachteil ausgeglichen werden, dass ihr Tätigkeitsfeld von der Krise in besonderem Maße betroffen ist und ihnen die soziale Sicherung abhängiger Beschäftigter nicht offensteht. Vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz plädiert der Bundesrat dabei für eine Lösung, die für den begrenzten Zeitraum der Pandemie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten eröffnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten


 
 
 


Drucksache 129/20

... Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Die Ausbreitung des Corona-Virus hat auf einzelne Branchen und Betriebe erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Insbesondere die Bereiche Tourismus, Gaststätten und Personenbeförderungen haben schlagartig erhebliche Umsatzeinbrüche zu verkraften, ohne diese vorhersehen zu können oder darauf vorbereitet zu sein. In dieser Situation ist es ausschlaggebend, die Liquidität der betroffenen Unternehmen zu sichern, um branchenweite Unternehmensinsolvenzen zu verhindern. Dabei kann auch die Steuerverwaltung einen wichtigen Beitrag leisten. Neben der Herabsetzung von Vorauszahlungen kommen dabei beispielsweise auch Stundungsmaßnahmen für anstehende Steuernachzahlungen in Betracht. Diese steuerlichen Erleichterungen dürfen jedoch nicht durch überhöhte Zinsforderungen konterkariert werden. Der Staat sollte in dieser besonderen Situation zwar einen angemessenen, aber keinen zu hohen Zinssatz für Steuerzahlungen verlangen. Der Steuersatz nach § 238 AO sollte daher zunächst begrenzt auf zwei Jahre von 0,5 % pro Monat auf 0,25 % pro Monat abgesenkt werden. Damit werden für die Unternehmen unnötige Hürden abgebaut, um die Zahlungserleichterungen der



Drucksache 230/20

... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Medienschaffende und Mediendienstleister ohne eigene Betriebsstätte, deren Einnahmen durch die Absage von Veranstaltungen oder Aufträgen in der Zeit der Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Sinnvoll erscheint vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie die Kulturministerkonferenz und erster Ländererfahrungen, einen pauschalen Betrag i.H. vom 1.180 EUR monatlich zu gewähren.



Drucksache 230/1/20

... e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zuge der Fortschreibung der Hilfsmaßnahmen für alle Selbstständigen und Freiberufler, deren Einnahmen durch die Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer erheblichen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Damit soll der Nachteil ausgeglichen werden, dass ihr Tätigkeitsfeld von der Krise in besonderem Maße betroffen ist und ihnen die soziale Sicherung abhängiger Beschäftigter nicht offensteht. Vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz plädiert der Bundesrat dabei für eine Lösung, die für den begrenzten Zeitraum der Pandemie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten eröffnet.



Drucksache 994/04

... 27. Die Deutsche Post AG hat sich bei den bisher erfolgten Liberalisierungsschritten hervorragend im Markt behaupten können. Alle Erfahrungen aus bereits vollständig geöffneten Postmärkten, so etwa in Schweden, zeigen, dass ein leistungsfähig strukturierter Ex-Monopolist keinesfalls dramatische Umsatzeinbrüche durch die Liberalisierung erfahren muss. Es ist davon auszugehen, dass sich auch die Deutsche Post AG angesichts ihrer aktuellen Unternehmensentwicklung bei der von der Bundesregierung verfolgten Politik einer schrittweisen und vollständigen Marktöffnung im Postsektor gut behaupten wird.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.