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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Unter- oder Überzahlung"


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Drucksache 122/06

... Werden die Beiträge vom Arbeitgeber im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen oder durch Scheck gezahlt, sind die Beiträge am Tag der Wertstellung auf dem Konto der Einzugsstelle in die Beiträge nach Satz 2 Nr. 3 einzubeziehen. Einzugsstellen mit dezentralem Beitragseinzug leiten die Beiträge zentral weiter; als Tag der Gutschrift im Sinne des Satzes 2 gilt der Tag der Gutschrift bei der Nebenstelle, als Tag der Wertstellung im Sinne des Satzes 3 gilt der Tag der Wertstellung bei der Nebenstelle. Ergibt sich am Monatsende eine Unter- oder Überzahlung, ist diese innerhalb einer Woche auszugleichen. Die Einzugsstelle kann mit den Zahlungsempfängern ein Verfahren über die Avise zu erwartender Zahlungen vereinbaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Rosten

Verordnung

Erster Abschnitt

§ 1
Berechnungsgrundsätze

§ 2
Berechnungsvorgang

Zweiter Abschnitt

§ 3
Tag der Zahlung, Zahlungsmittel

§ 4
Reihenfolge der Tilgung

Dritter Abschnitt

§ 5
Weiterleitung

§ 6
Abrechnung

Vierter Abschnitt

§ 7
Grundsätze

§ 8
Entgeltunterlagen

§ 9
Beitragsabrechnung

§ 10
Mitwirkung

§ 11
Umfang

§ 12
Prüfung bei Steuerberatern oder bei anderen Stellen

§ 13
Prüfung in den Räumen des Versicherungsträgers

Fünfter Abschnitt

§ 14
Inhalt der Datei

Sechster Abschnitt

§ 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu §§ 1

Zweiter Abschnitt

Zu § 3

Zu § 4

Dritter Abschnitt

Zu §§ 5

Vierter Abschnitt

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Fünfter Abschnitt

Zu § 14

Sechster Abschnitt

Zu § 15

C. Finanzieller Teil

D. Kosten- und Preiswirkungen

E. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung


 
 
 


Drucksache 42/05

Werden die Beiträge vom Arbeitgeber im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen oder durch Scheck gezahlt, sind die "Beiträge am Tag der Wertstellung auf dem Konto der Einzugsstelle in die Beiträge nach Satz 2 Nr. 3 einzubeziehen. Einzugsstellen mit dezentralem Beitragseinzug leiten die Beiträge zentral weiter; als Tag der Gutschrift im Sinne des Satzes 2 gilt der Tag der Gutschrift bei der Nebenstelle, als Tag der Wertstellung im Sinne des Satzes 3 gilt der Tag der Wertstellung bei der Nebenstelle. Ergibt sich am Monatsende eine Unter- oder Überzahlung, ist diese innerhalb einer Woche auszugleichen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/05




Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)

§ 23c
Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen

§ 118
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-l)

§ 71
Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung

Artikel 2a
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches. Sozialgesetzbuch(860-3)

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(860-5)

§ 263a
Rechtsträgerabwicklung

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 6
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch(860-7)

§ 221
Sondervorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung

Artikel 7
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch(860-8)

Artikel 8
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch(860-9)

Artikel 9
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch(860-10-l/2)

Artikel 9a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(860-12)

Artikel 11 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(2170-1-4)

Artikel 12
Änderung des Heimgesetzes(2179-5)

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte(8251-10)

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)

Artikel 14a
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)

Artikel 14b
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes(860-9-2)

Artikel 15
Änderung der Beitragszahlungsverordnung(860-4-1-7)

Artikel 16
Änderung der Beitragsüberwachungsverordnung(860-4-l-8)

Artikel 17
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung(860-4-1-12)

§ 6
Anmeldung

§ 15
Änderung

§ 18
Grundsatz

§ 19
Antrag

§ 20
Systemprüfung

§ 21
Zulassungsbescheid

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

§ 26
Beitragsnachweise

Artikel 18
Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung(827-6-3)

Artikel 19
Änderung der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung(8253-1-5)

Artikel 19a
Änderung der Alterssicherung der Landwirte /Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes(830-2)

Artikel 21
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes(8253-1)

Artikel 22
Änderung des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt(860-3/5)

Artikel 23
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 24
Änderung der RisikostrukturAusgleichsverordnung(860-5-12)

Artikel 25
Änderung des Pflege-Versicherungsgesetzes(860-11-1)

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes(9231-1)

Artikel 27
Änderung weiterer Vorschriften des Sozialhilferechts

Artikel 28
Aufhebung der Beitragseinzugs- und Meldevergütungsverordnung

Artikel 29
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 30
Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 30a
Neufassung des Wohngeldesgesetzes

Artikel 31
Neufassung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


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