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50 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Unterausschüssen"


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Drucksache 557/1/19

... Die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung gegenüber einer Beteiligung der Länder am Verfahren des Innovationsausschusses vorgebrachten Argumente (vgl. BT-Drucksache 19/13548) überzeugen nicht. So spricht die Tatsache, dass die Mittel des Innovationsfonds aus Mitgliedsbeiträgen gespeist werden, nicht gegen eine Beteiligung der Länder. Die Weiterentwicklung der Regelversorgung ist zwar nicht Aufgabe der Länder. Diese sind aber sozialkompensatorisch und mit hohem Einsatz von Haushaltsmitteln an der Versorgung von Zielgruppen mit besonderem Versorgungsbedarf beteiligt, für die von der Regelversorgung keine oder keine bedarfsgerechten Versorgungsangebote bereitgestellt werden. Die "funktionale Entscheidungsstruktur" des Innovationsausschusses ist ebenso wenig durch eine Länderbeteiligung gefährdet, wie diejenige des Gemeinsamen Bundesausschusses, in dessen Unterausschüssen zur Bedarfsplanung und Qualitätssicherung die Länder seit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes nicht nur ein Mitberatungs- sondern auch ein Antragsrecht haben. Sofern und soweit die Länder im Einzelfall selbst als Antragsteller fungieren sollten, wären sie als befangen anzusehen und von einer Mitberatung im Innovationsausschuss ausgeschlossen. Wenn und weil den Ländern kein Stimmrecht eingeräumt wird, ist auch keine über den Einzelfall hinausgehende Interessenkollision zu besorgen.

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Drucksache 557/1/19




Zu Artikel 1 Nummer 16


 
 
 


Drucksache 557/19 (Beschluss)

... Die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung gegenüber einer Beteiligung der Länder am Verfahren des Innovationsausschusses vorgebrachten Argumente (vgl. BT-Drucksache 19/13548) überzeugen nicht. So spricht die Tatsache, dass die Mittel des Innovationsfonds aus Mitgliedsbeiträgen gespeist werden, nicht gegen eine Beteiligung der Länder. Die Weiterentwicklung der Regelversorgung ist zwar nicht Aufgabe der Länder. Diese sind aber sozialkompensatorisch und mit hohem Einsatz von Haushaltsmitteln an der Versorgung von Zielgruppen mit besonderem Versorgungsbedarf beteiligt, für die von der Regelversorgung keine oder keine bedarfsgerechten Versorgungsangebote bereitgestellt werden. Die "funktionale Entscheidungsstruktur" des Innovationsausschusses ist ebenso wenig durch eine Länderbeteiligung gefährdet, wie diejenige des Gemeinsamen Bundesausschusses, in dessen Unterausschüssen zur Bedarfsplanung und Qualitätssicherung die Länder seit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes nicht nur ein Mitberatungs- sondern auch ein Antragsrecht haben. Sofern und soweit die Länder im Einzelfall selbst als Antragsteller fungieren sollten, wären sie als befangen anzusehen und von einer Mitberatung im Innovationsausschuss ausgeschlossen. Wenn und weil den Ländern kein Stimmrecht eingeräumt wird, ist auch keine über den Einzelfall hinausgehende Interessenkollision zu besorgen.

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Drucksache 557/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)

Zu Artikel 1 Nummer 16


 
 
 


Drucksache 41/15

... § 5 Unterausschüsse

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Drucksache 41/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Zugangsvoraussetzungen

§ 3
Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung

§ 4
Prüfungsausschuss

§ 5
Unterausschüsse

Abschnitt 2
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

§ 6
Anmeldung zur Prüfung

§ 7
Anmeldefrist

§ 8
Zulassung zur Prüfung

§ 9
Prüfungsliste

§ 10
Vornoten

Abschnitt 3
Schriftliche Abschlussprüfung

§ 11
Schriftliche Abschlussprüfung

§ 12
Vorschlag für die Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung

§ 13
Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung

Abschnitt 4
Mündliche Abschlussprüfung

§ 14
Mündliche Abschlussprüfung

§ 15
Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung

§ 16
Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung

§ 17
Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung

§ 18
Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung

Abschnitt 5
Prüfungsergebnis

§ 19
Festsetzung der Endnoten

§ 20
Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung

§ 21
Abschlusszeugnis

Abschnitt 6
Allgemeine Vorschriften für die Abschlussprüfung

§ 22
Rücktritt oder Versäumnis

§ 23
Täuschung, Ordnungsverstoß

§ 24
Belehrung

§ 25
Wiederholung der Prüfung

§ 26
Prüfungsprotokolle

§ 27
Rechtsbehelfe

§ 28
Prüfungsakte

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 29
Übergangsregelung

§ 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 21

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2906: Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen (Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung - BWFSprV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 553/09

... 92. verweist auf die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik geschaffenen Unterausschüsse für Menschenrechte, in die die Länder des südlichen Mittelmeerraums (Marokko, Tunesien, Libanon, Jordanien, Ägypten, Israel und die Palästinensische Behörde) eingebunden sind, und fordert den Rat und die Kommission auf, mit allen Nachbarländern Unterausschüsse für Menschenrechte einzusetzen; bekräftigt erneut seine Forderung, dass Parlamentarier an der Vorbereitung von Treffen solcher Unterausschüsse beteiligt und über ihre Ergebnisse unterrichtet werden; begrüßt die von der Delegation der Kommission in den Partnerländern und den zuständigen Dienststellen der Kommission in Brüssel a priori und a posteriori geführten Konsultationen der Zivilgesellschaft; zweifelt jedoch an der Wirksamkeit und Kohärenz des angewandten Verfahrens und insbesondere den Kriterien für die Bewertung der in diesen Unterausschüssen geführten Diskussionen; vertritt die Ansicht, dass diese Unterausschüsse die konkrete Behandlung der in den Aktionsplänen aufgelisteten Menschenrechtsfragen ermöglichen sollten, weist darauf hin, dass Diskussionen über Menschenrechte auf keinen Fall auf diese Unterausschüsse beschränkt werden dürfen, und betont die Bedeutung der Abstimmung mit anderen Unterausschüssen, die sich mit Fragen befassen, die im Zusammenhang mit den Menschenrechten stehen, zum Beispiel Einwanderung; betont in diesem Sinne die Notwendigkeit, solche Fragen im Rahmen des politischen Dialogs bis hin zur höchsten Ebene zu behandeln, um die Kohärenz der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich zu erhöhen; ist überzeugt, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik, wie sie konzipiert wurde und wie sie ihren konkreten Ausdruck findet (Aktionsplan, Monitoring-Bericht und Unterausschüsse) zu einem wirksamen Instrument zur Forderung der Menschenrechte werden konnte, wenn die Europäische Union den aufrichtigen politischen Willen bekunden wurde, sich für die konsequente, systematische und bereichsübergreifende Achtung der Vorrangsstellung der Menschenrechte einzusetzen; vertritt in diesem Sinne die Ansicht, dass die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze eine Vorbedingung für den Ausbau der Beziehungen zwischen der Union und einem Drittland sein muss; fordert den Rat und die Kommission im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und Libyen auf, dem Dialog und der Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen;

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Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 260/09

... 29. fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie klar in den Zielen dieser neuen Initiative zu verankern, die Umsetzung bestehender Mechanismen wie der in den Assoziationsabkommen enthaltenen Menschenrechtsklausel und die Einsetzung von Unterausschüssen für Menschenrechte weiter zu stärken und einen Mechanismus zur Umsetzung dieser Klausel in der neuen Generation von Abkommen und in den bilateralen ENP-Aktionsplänen zu schaffen; betont, dass die Werkzeuge zur Förderung der Menschenrechte, über welche die ENP verfügt, bestmöglich eingesetzt werden müssen, indem eine bessere politische Kohärenz zwischen den EU-Organen gewährleistet wird;



Drucksache 137/08

... 18. betont, dass die klare Verpflichtung von Armenien, Aserbaidschan und Georgien zur Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von erheblicher Bedeutung für die Gestaltung ihrer künftigen Beziehungen zur Europäischen Union ist; erwartet, dass diese Länder die diesbezüglichen Ziele des ENP-Aktionsplans und der Empfehlungen des Europarats erfüllen; fordert die Kommission auf, die Einrichtung von Unterausschüssen für Menschenrechte mit allen drei Ländern auszuhandeln;

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Drucksache 137/08




Armenien, Aserbaidschan und Georgien im Rahmen der ENP

Friedliche Lösung von Konflikten

Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Verkehr

3 Sonstiges


 
 
 


Drucksache 97/08

... Der Ausschuss legt Bestimmungen über die Häufigkeit der Sitzungen, den Vorsitz und andere Aspekte, ggf. einschließlich der Einsetzung von Unterausschüssen, fest.

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Drucksache 97/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Mittel

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung

Artikel 9
Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 43
Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung

Artikel 45
Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker

Artikel 46
Zusammenarbeit im Hinblick auf

Artikel 47
Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 51
Ressourcen

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragspartei

Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 715/08

... 51. Verbesserung des Drogendialogs mit den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik im bilateralen oder regionalen Kontext, insbesondere im Wege von Unterausschüssen

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Drucksache 715/08




2 Einleitung

Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012

1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle

3. Verringerung des Drogenangebots

4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

5. Besseres Verständnis des Drogenproblems

I. Koordination

II. Nachfragereduzierung

III. Angebotsreduzierung

IV. Internationale Zusammenarbeit

V. Information, Forschung und Evaluierung


 
 
 


Drucksache 494/08

... 17. weist darauf hin, das eines der Hauptziele der Europa-Mittelmeer-Politik darin besteht, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und politischen Pluralismus zu fördern, und vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Partnerschaft Europa-Mittelmeer im Bereich der Menschenrechte bislang noch nicht die erwarteten Ergebnisse erbracht hat; fordert Rat und Kommission daher auf, die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie klar in den Zielen dieser neuen Initiative zu verankern und die Umsetzung bestehender Mechanismen wie der in den Assoziationsabkommen enthaltenen Menschenrechtsklausel, die Einführung eines Mechanismus zur Umsetzung dieser Klausel in der neuen Generation von Abkommen, die bilateralen ENP-Aktionspläne und die Einsetzung von Unterausschüssen für Menschenrechte weiter zu stärken;



Drucksache 923/07

... 5. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten das Grundprinzip der EU-Politik ist; betont, dass ungeachtet dessen wie weit die Regierungen der Partnerländer zur Zusammenarbeit und zur gemeinsamen Achtung dieser Werte bereit sind, die Zivilgesellschaft in allen ENP-Ländern nachdrücklich unterstützt und ihre Teilnahme am sowie ihre zentrale Rolle im Reform- und Demokratisierungsprozess unterstützt werden sollte, wozu auch die Förderung freier und unabhängiger Medien gehören sollte; fordert die Kommission auf, mit allen ENP-Ländern Verhandlungen über die Einrichtung von Unterausschüssen für Menschenrechte aufzunehmen, um in dieser Frage einen effizienten politischen Dialog zu gewährleisten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 923/07




Osteuropäische Nachbarländer

Nachbarländer des südlichen Mittelmeerraums


 
 
 


Drucksache 261/07

... f) Es sollten in die Verhandlungsrichtlinien spezifische Verweise auf die angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft am neuen politischen Dialog aufgenommen werden, wobei die Organisation regelmäßiger Konferenzen mit den Vertretern der Zivilgesellschaft sowohl in der Europäischen Union als auch in Mittelamerika vorgeschlagen, diesen Vertretern bei Ministerkonferenzen Beobachterstatus eingeräumt und ihre aktive Teilnahme an den Foren, Ausschüssen und entsprechenden sektorbezogenen Unterausschüssen in allen Diskussions-, Verhandlungs- und Weiterverfolgungsphasen erleichtert werden sollte.

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Drucksache 261/07




1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Staaten Mittelamerikas zu übermitteln.


 
 
 


Drucksache 75/07

... "(6) Das Bundesministerium für Gesundheit kann an den Sitzungen der Bewertungsausschüsse, des Instituts oder des beauftragten Dritten nach Absatz 3b sowie der von diesen jeweils gebildeten Unterausschüssen und Arbeitsgruppen teilnehmen; ihm sind die Beschlüsse der Bewertungsausschüsse zusammen mit den den Beschlüssen zugrunde liegenden Beratungsunterlagen und den für die Beschlüsse jeweils entscheidungserheblichen Gründen vorzulegen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann die Beschlüsse innerhalb von zwei Monaten beanstanden; es kann im Rahmen der Prüfung eines Beschlusses vom Bewertungsausschuss zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahmen dazu anfordern; bis zum Eingang der Auskünfte ist der Lauf der Frist unterbrochen. Die Nichtbeanstandung eines Beschlusses kann vom Bundesministerium für Gesundheit mit Auflagen verbunden werden; das Bundesministerium für Gesundheit kann zur Erfüllung einer Auflage eine angemessene Frist setzen. Kommen Beschlüsse der Bewertungsausschüsse ganz oder teilweise nicht oder nicht innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzten Frist zu Stande oder werden die Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit nicht innerhalb einer von ihm gesetzten Frist behoben, kann das Bundesministerium für Gesundheit die Vereinbarungen festsetzen; es kann dazu Datenerhebungen in Auftrag geben oder Sachverständigengutachten einholen. Zur Vorbereitung von Maßnahmen nach Satz 4 für den Bereich der ärztlichen Leistungen hat das Institut oder der beauftragte Dritte oder die vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Organisation gemäß Absatz 3b dem Bundesministerium für Gesundheit unmittelbar und unverzüglich nach dessen Weisungen zuzuarbeiten. Die mit den Maßnahmen nach Satz 4 verbundenen Kosten sind von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jeweils zur Hälfte zu tragen; das Nähere bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit. Abweichend von Satz 4 kann das Bundesministerium für Gesundheit für den Fall, dass Beschlüsse der Bewertungsausschüsse nicht oder teilweise nicht oder nicht innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzten Frist zu Stande kommen, den erweiterten Bewertungsausschuss nach Absatz 4 mit Wirkung für die Vertragspartner anrufen. Der erweiterte Bewertungsausschuss setzt mit der Mehrheit seiner Mitglieder innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzten Frist die Vereinbarung fest; Satz 1 bis 6 gilt entsprechend."

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Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 694/07

... K. in der Erwägung, dass die Umsetzung der ENP-Aktionspläne von mehreren Unterausschüssen überwacht wird und dass die Europäische Union im Rahmen der bilateralen Assoziationsabkommen damit begonnen hat, Unterausschüsse für Menschenrechte, Demokratisierung und Governance für alle ENP-Länder einzusetzen; in der Erwägung, dass bisher Marokko, Jordanien und Libanon der Einrichtung solcher Unterausschüsse zugestimmt haben und diese bereits Sitzungen abgehalten haben, Ägypten der Einrichtung des Unterausschusses zwar zugestimmt, dieser aber noch keine Sitzung abgehalten hat, und in Tunesien gerade das Verfahren zur Genehmigung dieses Unterausschusses läuft,

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Drucksache 694/07




A. Verstärkung der Kohärenz der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Organen

Empfehlungen an den Rat

Empfehlungen an die Kommission

Verstärkte Koordinierung mit anderen Staaten und internationalen Organisationen

B. Verstärkung der Transparenz und Öffentlichkeitswirkung von Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen

C. Stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments

D. Funktionsweise der einzelnen Formen der Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen

1. Strukturierte Dialoge

Der strukturierte Dialog mit China:

Der strukturierte Dialog mit dem Iran:

2. Konsultationen mit Russland:

3. Dialoge im Rahmen eines Abkommens

Dialoge im Rahmen des Abkommens von Cotonou

Dialoge mit Zentralasien

Dialoge auf der Grundlage eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens im Rahmen der Nachbarschaftspolitik

Dialoge mit Lateinamerika

Dialoge auf der Grundlage von Handels- und Kooperationsabkommen

4. Ad-hoc-Dialoge

5. Dialoge mit gleich gesinnten Ländern Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Neuseeland

6. Politische Dialoge mit Drittländern, in die der Aspekt der Menschenrechte aufgenommen werden soll

Rechte der Frau in Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen


 
 
 


Drucksache 408/07

... 85. fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, mit allen Nachbarländern Unterausschüsse für Menschenrechte einzurichten, durch die die Menschenrechte und die Demokratie gefördert werden sollen, wie dies für Marokko und Jordanien geschah und derzeit für Ägypten, Tunesien und den Libanon in Erwägung gezogen wird; wiederholt seine Forderung, dass das Parlament in die Vorbereitung dieser Treffen einbezogen und über ihre Ergebnisse informiert wird;



Drucksache 262/07

... g) empfiehlt, die strukturierte Beteiligung der sozialen Organisationen der Zivilgesellschaft an den Bereichen des Assoziationsabkommens und am Prozess seiner Aushandlung zu fördern und dabei Konsultationsmechanismen festzulegen, die Transparenz und den angezeigten Zugang zur Information zu gewährleisten, die Abhaltung regelmäßiger Konferenzen mit den Vertretern der sozialen Organisationen und der Zivilgesellschaft sowohl in der Europäischen Union als auch in der Andengemeinschaft und die Einräumung des Beobachterstatus für diese Vertreter bei interministeriellen Treffen vorzuschlagen und ihre aktive Beteiligung an den entsprechenden fachspezifischen Foren, Ausschüssen und Unterausschüssen zu erleichtern;

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Drucksache 262/07




1. richtet an den Rat die folgenden Empfehlungen:

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Andengemeinschaft zu übermitteln.


 
 
 


Drucksache 719/06

... Die Mitarbeit von Vertretern aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen im AGS ist sichergestellt. Derzeit sind 4 Mitarbeiter von Hochschulen Mitglied oder Stellvertreter im AGS. Ferner arbeiten weitere Fachleute aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Unterausschüssen des AGS aktiv mit.

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Drucksache 719/06




Stellungnahme der Bundesregierung zu den Entschließungen des Bundesrats BR-Drs. 413/04; 1.10.2004

1 Zur Verordnung allgemein

2 Die Bundesregierung

3 Aufbewahrungspflichten für Expositionsermittlungen etc.

4 Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5 Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6 Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

Zu Abs. 1 der Entschließung 6:

Zu Abs. 2 der Entschließung 6:

7 Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

8 Zur Aufbewahrung der Unterlagen

9 Zu einer Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge

10 Zum Ausschuss für Gefahrstoffe

11 Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 755/06

... (6) Das Bundesministerium für Gesundheit kann an den Sitzungen der Bewertungsausschüsse, des Instituts oder des beauftragten Dritten nach Absatz 3b sowie der von diesen jeweils gebildeten Unterausschüssen und Arbeitsgruppen teilnehmen; ihm sind die Beschlüsse der Bewertungsausschüsse zusammen mit den den Beschlüssen zugrunde liegenden Beratungsunterlagen und den für die Beschlüsse jeweils entscheidungserheblichen Gründen vorzulegen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann die Beschlüsse innerhalb von zwei Monaten beanstanden; es kann im Rahmen der Prüfung eines Beschlusses vom Bewertungsausschuss zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahmen dazu anfordern; bis zum Eingang der Auskünfte ist der Lauf der Frist unterbrochen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 81/05

... (4) Der Landesausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Landesregierung oder der von ihr bestimmten obersten Landesbehörde bedarf. Sie kann die Bildung von Unterausschüssen vorsehen und bestimmen, dass ihnen nicht nur Mitglieder des Landesausschusses angehören. Absatz 2 Satz 2 gilt für die Unterausschüsse hinsichtlich der Entschädigung entsprechend. An den Sitzungen des Landesausschusses und der Unterausschüsse können Vertreter der beteiligten obersten Landesbehörden, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Agentur für Arbeit teilnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/05




I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:


 
 
 


Drucksache 49/05

... (4) Der Landesausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Landesregierung oder der von ihr bestimmten obersten Landesbehörde bedarf. Sie kann die Bildung von Unterausschüssen vorsehen und bestimmen, dass ihnen nicht nur Mitglieder des Landesausschusses angehören. Absatz 2 Satz 2 gilt für die Unterausschüsse hinsichtlich der Entschädigung entsprechend. An den Sitzungen des Landesausschusses und der Unterausschüsse können Vertreter der beteiligten obersten Landesbehörden, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Agentur für Arbeit teilnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/05




I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:


 
 
 


Drucksache 413/04 (Beschluss)

... - Die vom BMWA angebotene Beteiligung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen an den Unterausschüssen des AGS würde nicht die Einflussmöglichkeiten bieten, die der Bedeutung des Sektors angemessen sind. Über eine Vertretung im AGS hinaus ist jedoch die Mitarbeit in Unterausschüssen selbstverständlich sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließungen zur Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 8 Satz 2 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 10 Satz 1 GefstoffV

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.1 Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.1 Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.1 Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.1 Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV

72. Zu Artikel 11 Nr. 1a - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B Entschließungen

1. Zur Verordnung allgemein

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

8. Zur Aufbewahrung der Unterlagen

9. Zu einer Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge

10. Zum Ausschuss für Gefahrstoffe

11. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 915/04

... - Die vom BMWA angebotene Beteiligung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen an den Unterausschüssen des AGS würde nicht die Einflussmöglichkeiten bieten, die der Bedeutung des Sektors angemessen sind. Über eine Vertretung im AGS hinaus ist jedoch die Mitarbeit in Unterausschüssen selbstverständlich sinnvol1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

13. Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt AB1. EG Nr.L 152 S. 1 .

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen(Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

§ 23
Chemikaliengesetz - Kennzeichnung und Verpackung

§ 24
Chemikaliengesetz - Mitteilung

§ 25
Chemikaliengesetz - Tätigkeiten

§ 26
Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsverbote

2 Anhänge

Anhang I

Anhang II
Besondere Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung

Anhang III
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten

Anhang III
Nr. 1 Brand- und Explosionsgefahren

1.1 Grundlegende Anforderungen

1.2 Anforderungen zur Verhinderung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

1.3 Anforderungen zum Schutz gegen Brand- und Explosionsgefahren

1.4 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen

1.5 Lagervorschriften

1.6 Organisatorische Maßnahmen

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben

2.4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

2.4.1 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch Asbest

2.4.2 Mitteilung an die Behörde

2.4.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Asbestexposition

2.4.5 Ergänzende Bestimmungen zur Unterweisung der Beschäftigten

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Vorsorgemaßnahmen

3.2.1 Beschränkungen und Verbote

3.2.2 Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten

3.2.3 Zugangsöffnungen

3.2.4 Technische Lüftungsmaßnahmen

3.2.5 Explosionsschutz

3.2.6 Rettungseinrichtungen

4.1 Anwendungsbereich

4.2 Begriffsbestimmung

4.3. Allgemeine Anforderungen

4.5 Einsatz von Hilfskräften

4.6 Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen

4.7 Dokumentation

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Verwendungsbeschränkung

5.3 Allgemeine Vorschriften

5.3.1 Allgemeine Anforderungen

5.3.2 Mitteilung

5.3.3 Niederschrift

5.3.4 Organisatorische Maßnahmen

5.3.5 Erste Hilfe

5.4 Besondere Vorschriften für die Begasung von Räumen sowie Fahrzeugen, Wagen, Containern, Tanks oder anderen Transportbehältern in Räumen und im Hafen liegenden Schiffen

5.5 Besondere Vorschriften für Begasungsanlagen

5.6 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge, Wagen, Container, Tanks oder andere Transportbehälter

5.7 Besondere Vorschriften für die Begasung auf Schiffen während der Beförderung

5.8 Ergänzende Vorschriften für bestimmte Begasungsmittel

5.8.1 Brommethan

5.8.2 Hydrogencyanid

5.8.3 Phosphorwasserstoff

5.8.4 Formaldehyd

6.1 Anwendungsbereich

6.2 Begriffsbestimmungen

6.3 Allgemeine Bestimmungen

6.4 Vorsorgemaßnahmen

6.4.1 Grundmaßnahmen bei der Lagerung von Stoffen und Zubereitungen der Gruppen A, B, C, D und E

6.4.2 Zusätzliche Maßnahmen für Stoffe und Zubereitungen der Gruppen A, D IV und E 6.4.2.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.3 Zusätzliche Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe B 6.4.3.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.4 Sicherheitstechnische Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe D

6.5 Erleichternde Bestimmungen

6.5.1 Erleichternde Bestimmungen für bestimmte Stoffe und Zubereitungen

6.5.2 Erleichternde Bestimmungen für ammoniumnitrat- und sprengstoffherstellende Betriebe

6.6 Ausnahmen

Anhang IV
Herstellungs- und Verwendungsverbote

13.1 Verbote

13.2 Ausnahmen bei Holzschutzmitteln

13.3 Ausnahmen bei Erzeugnissen

17.1 Cadmium und seine Verbindungen zur Einfärbung

17.2 Cadmium und seine Verbindungen als Stabilisierungsmittel

17.3 Cadmium und seine Verbindungen zur Cadmierung

2.1 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind

2.2 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten sind

Artikel 2
Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Artikel 8
Änderung der Biostoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 10
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 11
Änderung der

Artikel 12
Änderung der

Artikel 13
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Artikel 14
Änderung der Maschinenverordnung

Artikel 15
Änderung der Baustellenverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner

Teil
A.

I. Ausgangslage

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 4
Gefährlichkeitsmerkmale

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen (Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

A. Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV In Artikel 1 ist § 7 Abs. 7 Satz 3 wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

Begründung

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 4 § 15 Abs. 3 Satz 4 BioStoffV

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV In Artikel 1 ist in § 20 Abs. 3 Satz 1 hinter dem Wort gesundheitsschädliche das Wort , umweltgefährliche einzufügen. Als Folge ist

Begründung

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.l Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

Begründung

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.l Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV Artikel 3 ist zu streichen.

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV In Artikel 6 Nr. 1 ist vor der Angabe Spalte 2 die Angabe Spalte 1 und einzufügen.

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

§ 8
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV In Artikel 9 Nr. 7 ist in Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2, Zeile Bordetella pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus, Varizella-Zoster-Virus VZV der erste Anstrich wie folgt zu fassen:

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV In Artikel 10 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen:

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

Begründung

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist Nummer 8 wie folgt zu fassen:

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - BetrSichV

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 10 - neu - folgende Nummer 11 anzufügen: 11. § 27 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nummer 13 - neu - folgende Nummer 14 anzufügen: 14. Im Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 wird das Wort ortsfesten gestrichen.

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 14 - neu - die folgende Nummer 15 anzufügen: 15. Anhang 5 Nr. 6 wird wie folgt geändert:

72. Zu Artikel 11 Nr. la - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B. Entschließungen

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

11. Zu Artikel 3


 
 
 


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