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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Unterhalts- und Güterrechts"


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Drucksache 184/10 (Beschluss)

... 3. Der Verordnungsvorschlag begegnet keinen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Um die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zur Vermeidung einer Rechtszersplitterung ist bei künftigen EU-Rechtsakten auf eine kohärente Ausgestaltung im Hinblick auf die hier vorgeschlagenen Kollisionsnormen zu achten. Die Kollisionsnormen insbesondere im Bereich des Unterhalts- und Güterrechts sollten den für die Scheidung geltenden Normen möglichst weitgehend entsprechen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des in der Mitteilung der Kommission vom 20. April 2010 (BR-Drucksache 246/10) zu einem Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms angekündigten Vorschlags für eine Verordnung über Kollisionsnormen auf dem Gebiet des Ehegüterrechts.

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Drucksache 184/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 184/1/10

... 3. Der Verordnungsvorschlag begegnet keinen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Um die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zur Vermeidung einer Rechtszersplitterung ist bei künftigen EU-Rechtsakten auf eine kohärente Ausgestaltung im Hinblick auf die hier vorgeschlagenen Kollisionsnormen zu achten. Die Kollisionsnormen insbesondere im Bereich des Unterhalts- und Güterrechts sollten den für die Scheidung geltenden Normen möglichst weitgehend entsprechen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des in der Mitteilung der Kommission vom 20. April 2010 (BR-Drucksache 246/10) zu einem Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms angekündigten Vorschlags für eine Verordnung über Kollisionsnormen auf dem Gebiet des Ehegüterrechts.



Drucksache 531/06 (Beschluss)

... 2. Der Verordnungsvorschlag begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der gemeinschaftlichen Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise: Der gegenwärtig auf europäischer Ebene beschrittene Weg zur Erarbeitung kollisionsrechtlicher Lösungen im Bereich des Familienrechts birgt Gefahren für die Kohärenz des Gemeinschaftsrechts. Neben der in Rede stehenden Kommissionsinitiative zu Ehesachen werden zurzeit auch Vorbereitungen für den Bereich des Unterhalts- und Güterrechts getroffen. Im Interesse einer umfassenden, in sich stimmigen Regelung sollten diese Bemühungen zusammengefasst werden, um eine einheitliche Lösung der kollisionsrechtlichen Fragen zu erreichen.

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Drucksache 531/06 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu Artikel 1 Abs. 2 Artikel 3a Abs. 1 - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003

5. Zu Artikel 1 Abs. 2 Artikel 3a Abs. 2 - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003

6. Zu Artikel 1 Abs. 7 Artikel 20a Abs. 1 - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003

7. Zu Artikel 1 Abs. 7 Artikel 20b - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003

8. Zu Artikel 1 Abs. 7 Artikel 20e - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003


 
 
 


Drucksache 531/1/06

... 2. Der Verordnungsvorschlag begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der gemeinschaftlichen Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise: Der gegenwärtig auf europäischer Ebene beschrittene Weg zur Erarbeitung kollisionsrechtlicher Lösungen im Bereich des Familienrechts birgt Gefahren für die Kohärenz des Gemeinschaftsrechts. Neben der in Rede stehenden Kommissionsinitiative zu Ehesachen werden zurzeit auch Vorbereitungen für den Bereich des Unterhalts- und Güterrechts getroffen. Im Interesse einer umfassenden, in sich stimmigen Regelung sollten diese Bemühungen zusammengefasst werden, um eine einheitliche Lösung der kollisionsrechtlichen Fragen zu erreichen.

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Drucksache 531/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu Artikel 1 Abs. 2 Artikel 3a Abs. 1 - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003

5. Zu Artikel 1 Abs. 2 Artikel 3a Abs. 2 - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003

6. Zu Artikel 1 Abs. 7 Artikel 20a Abs. 1 - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003

7. Zu Artikel 1 Abs. 7 Artikel 20b - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003

8. Zu Artikel 1 Abs. 7 Artikel 20e - neu - der Verordnung EG Nr. 2201/2003


 
 
 


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