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"VDEW-Richtlinie"


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Drucksache 257/12

... Mit dieser Vorschrift wird der sachliche Anwendungsbereich der Verordnung definiert. In Nummer 1 werden die PV-Anlagen im Niederspannungsnetz nach Leistungsklasse und Datum der Inbetriebnahme näher bestimmt. PV-Anlagen am Niederspannungsnetz wurden seit Mai 2001 nach den Anschlussbedingungen der VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" (VDEW, 4. Ausgabe 2001 mit VDN-Ergänzungen von 2004 und 2005) installiert. Die dort genannten Abschaltwerte führen nach heutigem Kenntnisstand zu einer Systemgefährdung und müssen daher entsprechend der Verordnung angepasst werden. Seit dem 01. Januar 2012 ist die VDE-AR-N 4105 (Stand: August 2011) in Kraft, die das Problem für Neuanlagen behebt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Sachlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Niederspannungsnetz

§ 5
Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Mittelspannungsnetz

§ 6
Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber

§ 7
Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen

§ 8
Durchführung der Nachrüstung; Fristen

§ 9
Pflichten der Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber

§ 10
Kosten

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Verordnungsentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2082: Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes

I. Abschätzung und Darstellung des Erfüllungsaufwands

II. Darstellung der Alternativen

III. Votum


 
 
 


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