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"Vereinfachungsmöglichkeit"
Drucksache 175/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
... Damit einher geht eine weitere Ausdifferenzierung und Verkomplizierung des Ausländer- und Aufenthaltsrechts. Dieses ist gerade im Kontext der Flüchtlingskrise in relativ schneller Abfolge geändert worden und stellt die Regelungsadressaten, insbesondere auch die Verwaltungsmitarbeiter in den Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen vor wachsende Herausforderungen. Es besteht die Gefahr der strukturellen Überforderung der Rechtsanwender und einer zunehmenden Fehleranfälligkeit des Systems. Solche Entwicklungen haben regelmäßig gerichtliche Nachprüfungsverfahren zur Folge, deren Anzahl umso mehr zunimmt, je höher die Wahrscheinlichkeit ist, Verfahrensfehler zu identifizieren und mit einer Klage Erfolg zu haben. Vor diesem Hintergrund und im Sinne einer "Besseren Rechtsetzung" erscheint es notwendig, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Zuwanderungsgesetz dafür zu nutzen, das Asyl-, Ausländer- und Aufenthaltsrecht im Ganzen zu ordnen, in einem Gesetzbuch zu konsolidieren und dabei systematisch nach Vereinfachungsmöglichkeiten zu suchen. Zur Nützlichkeit einer solchen Konsolidierung hat auch der Sachverständigenrat Migration und Integration in seinem jüngsten Jahresgutachten Stellung genommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 36a Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Artikel 2 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Einschränkungen von Grundrechten
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)
Drucksache 3/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/31 /EG
/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009
, der Richtlinie 2009/73 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/119 /EG
/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU, der Richtlinie 2012/27 /EU
/EU, der Richtlinie 2013/30 /EU
/EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652
des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013
- COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
... 13. Der Bundesrat begrüßt, dass das Governance-System hinsichtlich des zeitlichen Ablaufes und der inhaltlichen Anforderungen am Übereinkommen von Paris ausgerichtet ist, um die Gleichförmigkeit und Wirksamkeit der parallelen Prozesse zu gewährleisten. Er sieht allerdings die von der Kommission geplanten Fristen für die erste Erstellung der Entwürfe zum 1. Januar 2018 und deren Fertigstellung bis 1. Januar 2019 als ambitioniert an. Er ersucht daher die Bundesregierung, die Kommission um eine Prüfung der von ihr vorgesehenen Ersterstellungsfristen und von Vereinfachungsmöglichkeiten zu bitten, um sicherzustellen, dass von Anfang an alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sich an diesem neuen Governance-Prozess angemessen zu beteiligen.
Drucksache 494/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
... Durch die geplanten Vereinfachungsmaßnahmen wird die wirtschaftliche Haushaltsführung (ordnungsgemäße Mittelbewirtschaftung) nicht geschwächt. Es sind im Gegenteil eine Reihe von Bestimmungen zur Stärkung des Kontrollrahmens vorgesehen:
Anhang
1. Vorschlag für eine Haushaltsordnung
Zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
Zur Gefahr der Überkompensation von Begünstigten
Zum Einsatz von Sachverständigen im Rahmen vereinfachter Kostenoptionen
Zu Eventualverbindlichkeiten
Zum gemeinsamen Dotierungsfonds
Zu Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente
Zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten/Vorzugsbehandlung privater Investoren
Zum Sponsoring
2. Vereinfachungsvorschläge in der Dachverordnung
Zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen
Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt
Zur vorgeschlagenen Änderung der Behandlung von Energieeinsparungen in Artikel 61 Absatz 1 der Dachverordnung
Drucksache 409/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... Weiterhin erfordern eine starke Intensivierung der globalen Handelsbeziehungen und eine deutliche Ausweitung des Versandgeschäfts in den vergangenen Jahren eine einheitliche rechtliche Grundlage für die Nutzung von Sammelwarennummern. Die Vereinfachungsmöglichkeit soll sich künftig - auch im Sinne einer gleichbleibend hohen Qualität der statistischen Außenhandelsdaten - vor allem an kleine und mittlere Unternehmen richten. Daher sieht die Neuregelung vor, dass die Nutzung von Sammelwarennummern bis zu einem Schwellenwert von 3 Millionen Euro des Warenverkehrs je Verkehrsrichtung und Kalenderjahr genehmigt werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 3/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG, der Richtlinie 2009/31 /EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 , der Richtlinie 2009/73 /EG, der Richtlinie 2009/119 /EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU, der Richtlinie 2012/27 /EU, der Richtlinie 2013/30 /EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
... 9. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass das Governance-System hinsichtlich des zeitlichen Ablaufes und der inhaltlichen Anforderungen am Übereinkommen von Paris ausgerichtet ist, um die Gleichförmigkeit und Wirksamkeit der parallelen Prozesse zu gewährleisten. Er sieht allerdings die von der Kommission geplanten Fristen für die erste Erstellung der Entwürfe zum 1. Januar 2018 und deren Fertigstellung bis 1. Januar 2019 als ambitioniert an. Er ersucht daher die Bundesregierung, die Kommission um eine Prüfung der von ihr vorgesehenen Ersterstellungsfristen und von Vereinfachungsmöglichkeiten zu bitten, um sicherzustellen, dass von Anfang an alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sich an diesem neuen Governance-Prozess angemessen zu beteiligen.
Drucksache 207/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... Die Restrukturierungsfonds-Verordnung nutzt bereits vorhandene Vereinfachungsmöglichkeiten: Das Wahlrecht nach Artikel 20 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Jahresbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen
§ 2 Jahresbeiträge kleiner Institute
§ 3 Jährliche Grundbeiträge nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63
§ 4 Risikofelder und Risikoindikatoren nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63
§ 5 Von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren
§ 6 Mitteilungspflichten
§ 7 Sonderbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen
§ 8 Übergangsregelung
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten Keine. 6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3229: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
a Inhalt des Regelungsvorhabens
b Erfüllungsaufwand
i. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
ii. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
iii. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 187/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Seit Annahme des "Small Business Act" für Europa sind Bürokratieabbau und ein offenes Ohr für die Belange der KMU ein konstantes Anliegen der Kommission. Die Mitteilung der Kommission "Verringerung der Verwaltungslasten für KMU - Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen" aus dem Jahr 2011 hat diese Arbeiten noch einen Schritt weiter gebracht. Ausgangspunkt der Mitteilung ist der im "Small Business Act" entwickelte Grundsatz "Vorfahrt für KMU", dem zufolge bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften berücksichtigt werden muss, welche Auswirkungen diese auf KMU haben, und das bestehende Regelungsumfeld vereinfacht werden muss2. Für Kleinstunternehmen ist die Möglichkeit einer - begründeten - Befreiung von Vorschriften3 und für KMU die Anwendung weniger strenger Vorschriften vorgesehen . Unlängst wurde in der Mitteilung zur Industriepolitik4 eine Vereinfachung des regulatorischen und administrativen Umfelds empfohlen, von der vor allem KMU profitieren sollen, und auf die Bedeutung hingewiesen, die einem unkomplizierten, stabilen und vorhersehbaren langfristigen Regulierungsrahmen mit Blick auf Investitionen in neue Technologien und Innovation zukommt. Schließlich macht das Programm von Eignungs- und Leistungsfähigkeitstests für Rechtsvorschriften (REFIT) die Ermittlung von Vereinfachungsmöglichkeiten, von unnötigen regulatorischen Kosten und von Bereichen, in denen die Leistung verbessert werden könnte, zu einem integralen, festen Bestandteil von5politischer Entscheidungsfindung und Programmplanung
Mitteilung
1. Einleitung
2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften
3. Weniger strenge Vorschriften für KMU
4. Der KMU-Anzeiger
5. Unterstützung und Konsultierung von KMU
5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte
5.2 Die TOP 10-Konsultation
6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen
7. Die nächsten Schritte
Drucksache 633/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
... Das formulierte Gesetzesziel der Steuervereinfachung und eine realitätsgerechte Bewertung des Verpflegungsmehraufwandes kann widerspruchsfrei durch eine haushaltsneutrale Gestaltung der Verpflegungspauschbeträge erreicht werden, wie sie beispielsweise im Abschlussbericht der Projektarbeitsgruppe des Bundesfinanzministeriums zu Reformansätzen und Vereinfachungsmöglichkeiten im Bereich des steuerlichen Reisekostenrechts vom 30.12.2011 vorgesehen war. Dort wird vorgeschlagen, dass bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung ein Pauschbetrag von 9 Euro bei mehr als zehnstündiger Abwesenheit und bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag ein Pauschbetrag von jeweils ebenfalls 9 Euro festgelegt wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe e § 9 Absatz 4a EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 10d Absatz 1 Satz 1 EStG
Drucksache 869/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union im Bereich des auswärtigen Handelns KOM (2011) 842 endg.
... (1) Im Hinblick auf einen Beschluss über die Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der im Rahmen der Instrumente durchgeführten Maßnahmearten erstellt die Kommission mithilfe von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren, mit denen die Effizienz der Ressourcennutzung und der europäische Mehrwert der Instrumente gemessen wird, spätestens zum 31. Dezember 2017 einen Bericht über die Verwirklichung der Ziele jedes Instruments. Darüber hinaus behandelt der Bericht Vereinfachungsmöglichkeiten, die interne und externe Kohärenz, die Aktualität aller Ziele sowie den Beitrag der Maßnahmen zu den Prioritäten der Union für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Er trägt Feststellungen und Schlussfolgerungen zu den langfristigen Wirkungen der Instrumente Rechnung.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen
Öffentliche Konsultation
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte
1. Titel I: Durchführung - Artikel 1 bis 3
2. Titel II: Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden - Artikel 4 bis 6
3. Titel III: Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren - Artikel 8 bis 12
4. Titel IV: Schlussbestimmungen - Artikel 13 bis 17
Vorschlag
Titel I Durchführung
Artikel 1 Gegenstand und Grundsätze
Artikel 2 Annahme von Aktionsprogrammen, Einzelmaßnahmen und Sondermaßnahmen
Artikel 3 Flankierende Maßnahmen
Titel II Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden
Artikel 4 Allgemeine Finanzierungsbestimmungen
Artikel 5 Steuern, Zölle und sonstige Abgaben
Artikel 6 Besondere Finanzierungsbestimmungen
Artikel 7 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Titel III Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren
Artikel 8 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 9 DCI, ENI, PI und INSC
Artikel 10 IPA
Artikel 11 IfS und EIDHR
Artikel 12 Evaluierung der Maßnahmen
Titel IV Sonstige Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 13 Zweijahresbericht
Artikel 14 Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt
2 Schlussbestimmungen
Artikel 15 Ausschüsse
Artikel 16 Überprüfung und Evaluierung der Instrumente
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 485/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... ). Es muss sich um einen aktuellen Halbjahresfinanzbericht handeln, d.h. das Ende der Berichtszeitraums darf zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages oder der Aufstellung des Entwurfs nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Wenn die Gesellschaft von dieser Vereinfachungsmöglichkeit Gebrauch macht, ist der Halbjahresfinanzbericht den Aktionären in der gleichen Weise zur Verfügung zu stellen wie die übrigen in § 63 Absatz 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwandlungsgesetzes
§ 62 Konzernverschmelzungen.
§ 143 Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung
Artikel 2 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Kostenordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
I. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat; Umsetzungsbedarf infolge gemeinschaftsrechtlicher Änderungen
II. Änderungen der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG, denen das deutsche Recht bereits Rechnung trägt
III. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zur Einfügung des § 8 Absatz 3 UmwG
Zur Einfügung des § 8 Absatz 4 UmwG
Zu den Nummern 2 bis 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zur Einfügung des 62 Absatz 5 UmwG
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1223: Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (NKR-Nr. 1223)
Drucksache 265/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen KOM (2010) 187 endg.
... In dieser Mitteilung erfolgt diesbezüglich eine Standortbestimmung für die derzeit größte europäische Initiative zur öffentlichen Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung – das Siebte Rahmenprogramm (RP7). Im Anschluss an die Diskussionen in Rat und Parlament, den Bericht unabhängiger Sachverständiger zur Überprüfung der Strukturen und Mechanismen des ERC2 sowie die jüngst durchgeführte öffentliche Konsultation der betroffenen Akteure3 wurden und werden zahlreiche Vereinfachungsmaßnahmen getroffen. Daneben werden weitere konkrete Vereinfachungsmaßnahmen vorgestellt, die unverzüglich unter dem bestehenden Rechtsrahmen durchgeführt werden können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...
3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren
3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln
3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems
3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung
4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft
5. Der weitere Weg
6. Fazit
Drucksache 162/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Zuchtorganisationen (Tierzuchtorganisationsverordnung - TierZOV )
... Davon bestanden bereits fünf Informationspflichten in den bisherigen Regelungen. Zwei Informationspflichten werden neu aufgenommen. Außerdem werden zwei Informationspflichten aufgehoben. Aufgrund der Informationspflichten dieser Verordnung ergibt sich eine jährliche Nettoentlastung von ca. 860 Euro für die Wirtschaft. Anlässlich der Novellierung der Verordnung wurden die bestehenden Informationspflichten auf Vereinfachungsmöglichkeiten und kostengünstigere Alternativen überprüft und soweit dies möglich ist, werden diese in der Novellierung umgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
§ 2 Umfang der Zuchtpopulationen
§ 3 Zuchtbuchordnung
§ 4 Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtbuches
§ 5 Zuchtregisterordnung
§ 6 Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtregisters
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Zuchtbescheinigung und Herkunftsbescheinigung
§ 9 Verfahren und Merkmale zur Prüfung der Identität und Abstammung
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Kosten für die öffentliche Haushalte
Bürokratiekosten der Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 562: Entwurf einer Verordnung über Zuchtorganisation
Drucksache 668/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den endgültigen Ausstieg aus Produktion und Verbrauch von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen: Bessere Rechtsetzung auf der Basis 20-jähriger Erfahrungen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Neufassung) KOM (2008) 505 endg.; Ratsdok. 12832/08
... Der Vorschlag wird einen spürbar vereinfachten Rechtstext schaffen und Garantien für die Konsolidierung und Weiterführung der bisherigen Erfolge mit dem ODS-Ausstieg bieten. Auf Basis dieser Erfolge und der Vereinfachungsmöglichkeiten werden im Zeitraum 2010-2020 insgesamt nahezu 3 Millionen EUR Verwaltungskosten eingespart, davon rund 2 Millionen EUR zugunsten der Industrie, 0,7 Millionen EUR zugunsten der Behörden der Mitgliedstaaten und der Rest zugunsten der Europäischen Kommission. Die zusätzlichen direkten wirtschaftlichen Auswirkungen im Zeitraum 2010-2020 zusammengerechnet dürften unter 13 Millionen EUR bleiben und betreffen im Wesentlichen Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung von Methylbromid zu Zwecken der Quarantäne und der Behandlung vor dem Transport10. Die Vereinfachung dürfte vor allem KMU zugute kommen, die für die Umsetzung der Verordnung weniger auf Fachwissen zurückgreifen können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Derzeitige Lage in der EU
3. Bessere Rechtsetzung
3.1. Überarbeitung der geltenden Vorschriften
3.2. Weitere Maßnahmen
4. Voraussichtliche Auswirkungen
5. Schlussfolgerungen
Vorschlag
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen, Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Optionen und damit verbundene Folgenabschätzungen erarbeitet und analysiert.
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
• Begriffsbestimmungen – Kapitel I Artikel 3
• Ausstiegsfahrplan – Kapitel II Artikel 4, 5 und 6
• Ausnahmen – Kapitel III Artikel 7 bis 13
• Handel – Kapitel IV Artikel 15 bis 20
• Rückgewinnung und Zerstörung gebrauchter geregelter Stoffe – Kapitel V Artikel 22
• Neue Stoffe – Kapitel VI Artikel 24
• Berichterstattung – Kapitel VII Artikel 26 und 27
• Überwachung – Kapitel VII Artikel 28
• Durchführungsmaßnahmen
Vorschlag
Drucksache 566/08
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
... Im Rahmen der Ausarbeitung des Verordnungsentwurfs wurden Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Verringerung der Bürokratiekosten geprüft. Soweit Vereinfachungsmöglichkeiten bestehen, wurden diese genutzt. Dies betrifft insbesondere die Ermöglichung von IT-Lösungen und die Vorgaben für einheitliche Datenformate, um eine effiziente Übertragung der Daten in die bundesweit genutzten Fluglärmberechnungsprogramme zu ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Datenerfassung über den Flugbetrieb
§ 3 Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung
§ 4 Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen
§ 5 Berechnungsverfahren für die Überprüfung von Lärmschutzbereichen
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Ausgaben mit Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage 1 Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)
Anlage 2 Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)
Drucksache 895/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
... zu erstattenden Bericht in Abstimmung mit den Ländern eine Prüfung von Vereinfachungsmöglichkeiten an.
Drucksache 110/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... Die Arbeiten zur Vereinfachung des EU-Rechts sind inzwischen in vollem Gange. Die Kommission wird die Arbeiten mit unvermindertem Elan fortsetzen. Sie wird alle geltenden EU-Vorschriften auf eine mögliche Vereinfachung hin überprüfen und die Ergebnisse in das aktualisierte fortlaufende Vereinfachungsprogramm aufnehmen, dessen Vorlage für Anfang 2009 geplant ist. Weitere Vereinfachungsvorschläge werden mit den entsprechenden Folgenabschätzungen folgen1. Die Kommission wird sich vorrangig Vereinfachungsinitiativen zuwenden, die KMU zugute kommen, und die Stakeholder enger in die Vorarbeiten einbeziehen. Sie wird mit Hilfe der Folgenabschätzungen (FA) sicherstellen, dass bei neuen Legislativvorschlägen alle Vereinfachungsmöglichkeiten genutzt werden.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften
1. Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften
2. Verringerung der Verwaltungslasten
III. Die Einbeziehung der Folgenabschätzung in den politischen Prozess
1. Konsolidierung der Folgenabschätzung im politischen Prozess
2. Ausrichtung der Ressourcen auf Folgenabschätzungen mit dem höchsten Mehrwert
3. Mehr Unterstützung und Anleitung bieten
4. Gewährleistung strenger Qualitätskontrollen
IV. Gemeinsame Verantwortung
1. Effizientere Beschlussfassung in der EU
2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts
V. Die globale Ordnung mitgestalten
VI. Nächste Schritte
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Verringerung der Verwaltungslasten
Folgenabschätzungen für geplante Initiativen
Gemeinsame Verantwortung
Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Eine globale Ordnung mitgestalten
VII. Fazit
Drucksache 895/1/08
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
... zu erstattenden Bericht in Abstimmung mit den Ländern eine Prüfung von Vereinfachungsmöglichkeiten an.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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