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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vereins- und Verbandsrecht"


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Drucksache 179/09

... , 13. Aufl., 2000, § 54 Rn. 33) und rechtlich nicht unproblematische Konstruktionen gewählt werden mussten, um Ansprüche des nichtrechtsfähigen Vereins gerichtlich geltend machen zu können. Der Bundesgerichtshof hat, nachdem er zunächst nur den in Form von nichtrechtsfähigen Vereinen organisierten Gewerkschaften (BGHZ 42, 210, 216 f.) die aktive Parteifähigkeit zuerkannt hatte, diese Rechtsprechung auf alle nichtrechtsfähigen Vereine ausgedehnt (BGH NJW 2008, 69, 74). Damit ist er der Literatur gefolgt, die unter Hinweis auf die der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 146, 341) zuerkannte Rechtsfähigkeit die Ansicht vertreten hat, dass auch alle nichtrechtsfähigen Vereine bereits nach geltendem Recht aktiv parteifähig seien (Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 10. Aufl., 2005, Randnummer 4669; K. Schmidt, NJW 2001, 993, 1003; Kempfler, NZG 2002, 411, 413 m. w. N.). Mit der Ergänzung, dass nichtrechtsfähige Vereine auch klagen können, wird dies nun auch im Gesetz klargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 43
Entziehung der Rechtsfähigkeit

§ 44
Zuständigkeit und Verfahren

§ 66
Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten.

§ 75
Eintragungen bei Insolvenz.

§ 76
Eintragungen bei Liquidation.

§ 77
Form der Anmeldungen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 23
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung der Kostenordnung

Artikel 5
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Vereinsregisterverordnung

§ 8
Führung des Namensverzeichnisses

§ 16
Einsicht in das Vereinsregister

§ 26
Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt

§ 30
Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter

§ 31
Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Inhalt des Entwurfs

2. Gesetzgebungszuständigkeit

3. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4. Kosten

5. Informationspflichten

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 399/08

... Soweit der Vorstand aus mehreren Personen besteht, ist grundsätzlich jede von ihnen für die Erfüllung der Beitragsabführungspflicht verantwortlich. Dieser Pflicht können sich die Vorstandsmitglieder grundsätzlich nicht entziehen. Weder eine interne Zuständigkeitsverteilung noch eine Delegation der Aufgabenwahrnehmung auf Angestellte des Vereins führen zu einer gänzlichen Befreiung von der Verpflichtung, für die Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu sorgen (BGH NJW 1997, 130, 131; Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 10. Aufl., Rn. 3444).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 31a

Zu § 31a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 399/08 (Beschluss)

... Soweit der Vorstand aus mehreren Personen besteht, ist grundsätzlich jede von ihnen für die Erfüllung der Beitragsabführungspflicht verantwortlich. Dieser Pflicht können sich die Vorstandsmitglieder grundsätzlich nicht entziehen. Weder eine interne Zuständigkeitsverteilung noch eine Delegation der Aufgabenwahrnehmung auf Angestellte des Vereins führen zu einer gänzlichen Befreiung von der Verpflichtung, für die Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu sorgen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/ 95 -, NJW 1997, 130, 131; Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 10. Aufl., Rnr. 3444).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.