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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes"


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Drucksache 87/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Vorlage einer Mantelverordnung - bestehend aus fünf Einzelverordnungen - zur Modernisierung des Vergaberechts. Die im Rahmen des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes bereits vorgezeichnete formale und inhaltliche Neustrukturierung zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen setzt sich konsequent in der VergRModVO fort. Die ergänzenden Detailregelungen in dieser Verordnung bilden zusammen mit der bereits verabschiedeten Novelle des Gesetzes gegen

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Drucksache 87/16 (Beschluss)




Zu Ziffern 1 bis 3

Zu Ziffer 4


 
 
 


Drucksache 87/1/16

... a) Der Bundesrat begrüßt die Vorlage einer Mantelverordnung - bestehend aus fünf Einzelverordnungen - zur Modernisierung des Vergaberechts. Die im Rahmen des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes bereits vorgezeichnete formale und inhaltliche Neustrukturierung zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen setzt sich konsequent in der VergRModVO fort. Die ergänzenden Detailregelungen in dieser Verordnung bilden zusammen mit der bereits verabschiedeten Novelle des Gesetzes gegen

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Drucksache 87/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 VgV

2. Begründung:

3. Begründung:

4. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 1 Satz 1a - neu - VgV

5. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 6 VgV

6. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Satz 2 VgV

7. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 Satz 2 VgV

8. Zu Artikel 2 § 28 Absatz 3 Satz 1 SektVO

9. Zu Artikel 4 § 2 Absatz 2 Nummer 1 VergStatVO


 
 
 


Drucksache 73/1/16

... in der vom Bundestag am 17. Dezember 2015 und vom Bundesrat am 18. Dezember 2015 beschlossenen Fassung des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes. Es besteht kein Grund, die In-House-Vergabe anders als bei sonstigen Konzessions- oder Auftragsvergaben nicht zuzulassen. Der örtliche Strom- und Gasnetzbetrieb ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Kommunen müssen eine Systementscheidung zwischen der Eigenerfüllung durch ein eigenes Stadtwerk oder der Fremderfüllung durch private Dritte unter Wahrung der kommunalen Gewährleistungsverantwortung treffen können. Diese Option steht auch in Übereinstimmung mit den europäischen Wettbewerbsregeln. Dies erkennt auch die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf unter V. (Seite 10) an, wo es heißt: 'Dies bedeutet insbesondere, dass es eine autonome Entscheidung des deutschen Gesetzgebers ist, ob im Bereich der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas sachliche Gründe bestehen, die eine privilegierte Berücksichtigung von kommunalen Interessen beim Rückerwerb des Netzbetriebes ("Rekommunalisierung") zulassen oder nicht.' Die Voraussetzungen des Kommunalwirtschaftsrechts (angemessenes Verhältnis zur Leistungsfähigkeit) und des übrigen

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Drucksache 73/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist § 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4a - neu - EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 EnWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 EnWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem § 48 Absatz 4 folgender Satz anzufügen:

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 35/3/09

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, das Vergaberecht zu modernisieren, zu vereinfachen sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher auszugestalten. Dies ist gerade angesichts der aktuellen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung dringend geboten. Der Bundesrat anerkennt daher grundsätzlich auch die Notwendigkeit eines raschen Inkrafttretens des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes.



Drucksache 35/09 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, das Vergaberecht zu modernisieren zu vereinfachen sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher auszugestalten. Dies ist gerade angesichts der aktuellen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung dringend geboten. Der Bundesrat anerkennt daher grundsätzlich auch die Notwendigkeit eines raschen Inkrafttretens des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes.



Drucksache 35/2/09

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, das Vergaberecht zu modernisieren, zu vereinfachen sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher auszugestalten. Dies ist gerade angesichts der aktuellen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung dringend geboten. Der Bundesrat anerkennt daher grundsätzlich auch die Notwendigkeit eines raschen Inkrafttretens des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes.



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Informationssystem - umwelt-online
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