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"Verkabelungsplanung"


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Drucksache 819/12 (Beschluss)

... ist auf die Errichtung von 380-kV Wechselstromtrassen ausgerichtet. Die Pilottrassen im BBPlG-E sollen jedoch als Hochspannungsgleichstromtrassen errichtet werden. Diese sind für die Stromübertragung über größere Distanzen konzipiert. Es ist daher auch sinnvoll, über größere Distanzen und auch als Vollverkabelung verkabeln zu können. Dies ist auch insbesondere für das von der Kommission im Rahmen des TEN-E-Programms geförderte Projekt 29 im bestätigten Netzentwicklungsplan so vorgesehen. Eine Verhinderung dieser Verkabelungsplanung, welche zudem zügig bis 2017 realisiert werden soll, über das BBPlG würde die Realisierung des auch auf belgischer Seite in Vollverkabelung geplanten Interkonnektors maßgeblich verzögern. Damit droht auch eine Verzögerung des Zusammenwachsens des Energiebinnenmarkts und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in Belgien vor dem Hintergrund der im belgischen Atomausstieg vorgesehenen stufenweisen Kraftwerksstilllegungen, die eine kurzfristige zusätzliche Transportkapazität zwischen Belgien und Deutschland voraussetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BBPlG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BBPlG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 BBPlG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - BBPlG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 5 und 10 der Anlage BBPIG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

8. Zu Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 2a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - NABEG

'Artikel 2a Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

10. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 und Anlage Nummer 22 EnLAG

'Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 819/2/12

... ist auf die Errichtung von 380-kV Wechselstromtrassen ausgerichtet. Die Pilottrassen im BBPlG-E sollen jedoch als Hochspannungsgleichstromtrassen errichtet werden. Diese sind für die Stromübertragung über größere Distanzen konzipiert. Es ist daher auch sinnvoll, über größere Distanzen und auch als Vollverkabelung verkabeln zu können. Dies ist auch insbesondere für das von der Kommission im Rahmen des TEN-E-Programms geförderte Projekt 29 im bestätigten Netzentwicklungsplan so vorgesehen. Eine Verhinderung dieser Verkabelungsplanung, welche zudem zügig bis 2017 realisiert werden soll, über das BBPlG würde die Realisierung des auch auf belgischer Seite in Vollverkabelung geplanten Interkonnektors maßgeblich verzögern. Damit droht auch eine Verzögerung des Zusammenwachsens des Energiebinnenmarkts und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in Belgien vor dem Hintergrund der im belgischen Atomausstieg vorgesehenen stufenweisen Kraftwerksstilllegungen, die eine kurzfristige zusätzliche Transportkapazität zwischen Belgien und Deutschland voraussetzen.

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Drucksache 819/2/12




Zu Artikel 1


 
 
 


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