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"Verpackverordnung"


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Drucksache 800/07

... Die vorgesehene Beteiligungspflicht für Hersteller und Vertreiber nach § 6 Absatz 1 Satz 1 dient dem langfristigen Erhalt der bewährten haushaltsnahen Rücknahmesysteme sowie dem Schutz dualer Systeme vor sog. Trittbrettfahrern, die sich ihren Beteiligungspflichten bislang entzogen haben. Sowohl eine von der Umweltministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall wie auch eine Vielzahl von Vertretern von Herstellern und Vertreibern, die sich bislang mit ihren Verkaufsverpackungen an dualen Systemen beteiligt haben, sind nach intensiver Beratung zu dem Ergebnis gelangt dass zur Gewährleistung einer flächendeckenden haushaltsnahen Rücknahme von Verkaufsverpackungen mit dualen Systemen die bisherige nur mittelbare Verhaltenssteuerung nicht mehr ausreicht und daher eine zügige Änderung der Verpackverordnung notwendig ist. Nach vorliegenden Erkenntnissen werden derzeit rund 25 % der Verkaufsverpackungen weder selbst zurückgenommen und entsorgt noch bei dualen Systemen lizenziert. Damit erhöht sich die Kostenlast für die sich (noch) korrekt verhaltenden Hersteller und Vertreiber durch die sog. Trittbrettfahrer. In diesem Zusammenhang ist besonders zu berücksichtigen dass gemäß Artikel 7 der Verpackungsrichtlinie die Mitgliedstaaten eine Gewährleistungsverantwortung für den Bestand der haushaltsnahen Rücknahmesysteme haben. Der Verordnungsgeber ist daher bereits EG-rechtlich aufgerufen die bestehenden Regelungen für Rücknahmesysteme im Interesse aller Verpflichteten nachzubessern. Die vorgesehene Beteiligungspflicht ist auch erforderlich da geeignete aber weniger einschneidende Modelle nicht ersichtlich sind und sich das bisherige Modell mit seinen Wahlmöglichkeiten als nicht mehr ausreichend erwiesen hat. Zu diesem Ergebnis ist auch die von Bund und Länder besetzte Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall gelangt. Allein das neue Instrument der Vollständigkeitserklärung nach § 10 genügt nicht, um dem Problem der Umgehung der Beteiligungspflichten wirksam zu begegnen, da schon die rechtliche Möglichkeit der Selbstentsorgung von den "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 15

Zu § 16

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3

Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.