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"Verpflichtugen"


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Drucksache 591/05

... (3) Spätestens bis zum 31. Dezember 2008 sollen von den gesamten Verpackungsabfällen jährlich mindestens 65 Masseprozent verwertet und mindestens 55 Masseprozent stofflich verwertet werden. Dabei soll die stoffliche Verwertung der einzelnen Verpackungsmaterialien für Holz 15, für Kunststoffe 22,5, für Metalle 50 und für Glas sowie Papier und Karton 60 Masseprozent erreichen, wobei bei Kunststoffen nur Material berücksichtigt wird, das durch stoffliche Verwertung wieder zu Kunststoff wird. Die Bundesregierung führt die notwendigen Erhebungen durch und veranlasst die Information der Öffentlichkeit und der Marktteilnehmer. Verpackungsabfälle, die im Einklang mit der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1420/1999 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1547/1999 der Kommission aus der Gemeinschaft ausgeführt werden, werden für die Erfüllung der Verpflichtugen und Zielvorgaben gemäß den Sätzen 1 und 2 nur berücksichtigt, wenn stichhaltige ige Beweise vorliegen, dass die Verwertung oder die stoffliche Verwertung unter Bedingungen en erfolgt ist, die im Wesentlichen denen entsprechen, die in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften vorgesehen sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „bis zum 1. Januar 2000 gestrichen.

4. § 13 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

5. In § 15 wird

6. § 16 wird wie folgt geändert:

7. § 17 wird aufgehoben und mit der folgenden Fußnote ergänzt:

8. Anhang I zu § 6 wird wie folgt geändert:

9. Nach Anhang IV wird folgender Anhang V angefügt:

1. Kriterien für die Begriffsbestimmung „Verpackungen nach § 3 Abs.1 Nr. 1:

2. BEISPIELE für die genannten Kriterien

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkung

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 7

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang V


 
 
 


Suchbeispiele:


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