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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Versagungspflicht"


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Drucksache 741/16

... In § 12 PBefG sind die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen bestimmt. Mit der Ergänzung der Vorschrift (neuer Absatz 2a) werden die Anforderungen für den Nachweis der Kostendeckung der Leistungserbringung sowie der betrieblichen Leistungsfähigkeit konkretisiert. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.10.2013 (3 C 26/12) hat die durch Landesrecht bestimmte Genehmigungsbehörde zu prüfen, ob ein beantragter eigenwirtschaftlicher Verkehr auch tatsächlich kostendeckend über die gesamte Laufzeit erbracht werden kann. Mit der Konkretisierung der Anforderungen an den Nachweis wird eine bundeseinheitliche Umsetzung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes durch die Genehmigungsbehörden der Länder sichergestellt. Dies trägt zudem zur transparenten Gestaltung des Genehmigungsverfahrens für alle Verfahrensbeteiligten bei. Durch eine korrespondierende Regelung in § 13 Absatz 2a Satz 2 PBefG wird sichergestellt, dass ein eigenwirtschaftlicher Konkurrenzantrag zu einer geplanten Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages abzulehnen ist, bei dem der Nachweis der Kostendeckung für den gesamten Genehmigungszeitraum oder der betrieblichen Leistungsfähigkeit nicht geführt werden kann. In § 12 Absatz 3 wird außerdem für den Fall, dass die zuständige Behörde keine Vorabbekanntmachung veröffentlicht hat und dass mehrere eigenwirtschaftliche Anträge vorliegen, eine Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zur Anforderung entsprechender Unterlagen im Fall von Zweifeln an der Kostendeckung oder an der betrieblichen Leistungsfähigkeit normiert. Korrespondierend dazu wird in diesen Fällen in § 13 Absatz 2b eine Versagungspflicht für eigenwirtschaftliche Anträge vorgeschrieben, bei denen der Nachweis der Kostendeckung der Leistungserbringung für den gesamten Genehmigungszeitraum oder der betrieblichen Leistungsfähigkeit nicht geführt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 741/16 (Beschluss)

... In § 12 PBefG sind die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen bestimmt. Mit der Ergänzung der Vorschrift (neuer Absatz 2a) werden die Anforderungen für den Nachweis der Kostendeckung der Leistungserbringung sowie der betrieblichen Leistungsfähigkeit konkretisiert. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24. Oktober 2013 (3 C 26/12) hat die durch Landesrecht bestimmte Genehmigungsbehörde zu prüfen, ob ein beantragter eigenwirtschaftlicher Verkehr auch tatsächlich kostendeckend über die gesamte Laufzeit erbracht werden kann. Mit der Konkretisierung der Anforderungen an den Nachweis wird eine bundeseinheitliche Umsetzung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes durch die Genehmigungsbehörden der Länder sichergestellt. Dies trägt zudem zur transparenten Gestaltung des Genehmigungsverfahrens für alle Verfahrensbeteiligten bei. Durch eine korrespondierende Regelung in § 13 Absatz 2a Satz 2 PBefG wird sichergestellt, dass ein eigenwirtschaftlicher Konkurrenzantrag zu einer geplanten Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages abzulehnen ist, bei dem der Nachweis der Kostendeckung für den gesamten Genehmigungszeitraum oder der betrieblichen Leistungsfähigkeit nicht geführt werden kann. In § 12 Absatz 3 wird außerdem für den Fall, dass die zuständige Behörde keine Vorabbekanntmachung veröffentlicht hat und dass mehrere eigenwirtschaftliche Anträge vorliegen, eine Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zur Anforderung entsprechender Unterlagen im Fall von Zweifeln an der Kostendeckung oder an der betrieblichen Leistungsfähigkeit normiert. Korrespondierend dazu wird in diesen Fällen in § 13 Absatz 2b eine Versagungspflicht für eigenwirtschaftliche Anträge vorgeschrieben, bei denen der Nachweis der Kostendeckung der Leistungserbringung für den gesamten Genehmigungszeitraum oder der betrieblichen Leistungsfähigkeit nicht geführt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz)

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 430/13

... 12. Von Beginn an hat die Bundesregierung die Vorbereitungen sowie die eigentlichen Verhandlungen aktiv, intensiv, fachkundig und kontinuierlich mitgestaltet und insbesondere zu den Kernfragen Regelungsumfang (Güterkreis und Transferarten), Bewertungskriterien, Verringerung von Umleitungsrisiken sowie Transparenz auf sachgerechte, v.a. dem humanitären Grundanliegen des Vertrages entsprechende Lösungen hingewirkt. Dieses Engagement wurde gerade auch von den Nichtregierungsorganisationen uneingeschränkt gewürdigt. Mehrfach drückte Bundesminister Westerwelle zusammen mit europäischen und internationalen Amtskollegen die starke Unterstützung der Bundesregierung für einen ATT aus. Die Bundesregierung hatte sich u.a. für die Einbeziehung sämtlicher konventioneller Rüstungsgüter, zusätzliche Bewertungskriterien, eine klare Festlegung von Rechtsfolgen als Konsequenz der Risikobewertungen (insbesondere eine klare Versagungspflicht bei "eindeutigem Risiko"), für eine umfassendere und explizit für die Öffentlichkeit verfügbare Transparenzberichterstattung, für die unmissverständliche Unterwerfung von Rüstungskooperationsabkommen unter die Regeln des Vertrages sowie für die Strafbewehrung in nationaler Verantwortung bei Zuwiderhandlung gegen nationale Durchführungsregeln für den ATT ausgesprochen. Ziel aller EU-Mitgliedstaaten war zudem eine mögliche Teilnahme von regionalen Integrationsorganisationen als Vertragsparteien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.