[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verschmelzungsvertrags"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 287/11

... "(4) Befindet sich das gesamte Stamm- oder Grundkapital einer übertragenden Kapitalgesellschaft in der Hand einer übernehmenden Aktiengesellschaft, so ist ein Verschmelzungsbeschluss des Anteilsinhabers der übertragenden Kapitalgesellschaft nicht erforderlich. Ein solcher Beschluss ist auch nicht erforderlich in Fällen, in denen nach Absatz 5 Satz 1 ein Übertragungsbeschluss gefasst und mit einem Vermerk nach Absatz 5 Satz 7 in das Handelsregister eingetragen wurde. Absatz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die dort genannten Verpflichtungen nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages für die Dauer eines Monats zu erfüllen sind. Spätestens bei Beginn dieser Frist ist die in § 5 Absatz 3 genannte Zuleitungsverpflichtung zu erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/11




Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 62
Konzernverschmelzungen.

§ 143
Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung

Artikel 2
Änderung der Kostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 485/10

... Schließlich werden sich Einsparungen dadurch ergeben, dass im Falle einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft dieselben Sachverständigen mit der Prüfung sowohl der Sacheinlagen als auch des Verschmelzungsvertrages beauftragt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 62
Konzernverschmelzungen.

§ 143
Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung

Artikel 2
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kostenordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

I. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat; Umsetzungsbedarf infolge gemeinschaftsrechtlicher Änderungen

II. Änderungen der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG, denen das deutsche Recht bereits Rechnung trägt

III. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zur Einfügung des § 8 Absatz 3 UmwG

Zur Einfügung des § 8 Absatz 4 UmwG

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zur Einfügung des 62 Absatz 5 UmwG

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1223: Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (NKR-Nr. 1223)


 
 
 


Drucksache 548/06 (Beschluss)

... Von der Interessenlage der Anteilseigner und den verbundenen Risiken vergleichbar mit der börsennotierten Aktiengesellschaft sind die Fälle der Verschmelzung einer börsennotierten Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder einer börsennotierten Europäischen Aktiengesellschaft (SE) jeweils auf einen nicht börsennotierten Rechtsträger gleicher Rechtsform. Auch in diesen Bereichen ist eine vergleichbare Regelung sinnvoll. Mit der vorgeschlagenen Formulierung ist die beabsichtigte Gleichstellung auch bei anderen Verschmelzungsvorgängen von börsennotierten auf nicht börsennotierte Rechtsträger anwendbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG

7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG

8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG

13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG

14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG


 
 
 


Drucksache 548/06

... Unbekannte Aktionäre einer übertragenden Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien sind im Verschmelzungsvertrag, bei Anmeldungen zur Eintragung in ein Register oder bei der Eintragung in eine Liste von Anteilsinhabern durch die Angabe des insgesamt auf sie entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft und der auf sie nach der Verschmelzung entfallenden Anteile zu bezeichnen, soweit eine Benennung der Anteilsinhaber für den übernehmenden Rechtsträger gesetzlich vorgeschrieben ist; eine Bezeichnung in dieser Form ist nur zulässig für Anteilsinhaber, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der übertragenden Gesellschaft nicht überschreiten. Werden solche Anteilsinhaber später bekannt, so sind Register oder Listen von Amts wegen zu berichtigen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Stimmrecht aus den betreffenden Anteilen in dem übernehmenden Rechtsträger nicht ausgeübt werden.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 5
Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

I. Die gesetzliche Grundkonzeption für die Umsetzung der Richtlinie

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 122a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 122d

Zu § 122e

Zu § 122f

Zu § 122g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 122l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 548/1/06

... Von der Interessenlage der Anteilseigner und den verbundenen Risiken vergleichbar mit der börsennotierten Aktiengesellschaft sind die Fälle der Verschmelzung einer börsennotierten Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder einer börsennotierten Europäischen Aktiengesellschaft (SE) jeweils auf einen nicht börsennotierten Rechtsträger gleicher Rechtsform. Auch in diesen Bereichen ist eine vergleichbare Regelung sinnvoll. Mit der vorgeschlagenen Formulierung ist die beabsichtigte Gleichstellung auch bei anderen Verschmelzungsvorgängen von börsennotierten auf nicht börsennotierte Rechtsträger anwendbar. Durch die Beschränkung auf börsennotierte übertragende Rechtsträger ist eine Anwendung auf andere Rechtsformen ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG

7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG

8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG

13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG

14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.