[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verteilungsanordnung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 662/04

... "Die Sätze 7 und 8 gelten entsprechend, wenn eine Verteilungsanordnung aufgrund eines Landesgesetzes oder einer Rechtsverordnung nach Satz 5 ergeht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 544/04 (Beschluss)

... Aus der Bezugnahme auf § 30 RpflAnpG folgt, dass bei den aus der Zusammenführung hervorgegangenen Gerichten bis zur Bildung des Präsidiums die nach § 8 GOF-E in Verbindung mit § 21e GVG gebotenen Geschäftsverteilungsanordnungen durch die Präsidentin oder den Präsidenten getroffen werden. Ferner wird festgelegt dass das Präsidium innerhalb von drei Monaten nach der Errichtung des einheitlichen Fachgerichts oder einheitlichen Oberfachgerichts zu bilden ist. Die in § 8 GOF-E in Verbindung mit § 21b Abs. 4 Satz 1 GVG bestimmte Frist für die Dauer des Mandats der Mitglieder des erstmals gebildeten Präsidiums beginnt mit dem auf die Bildung des Präsidiums folgenden Geschäftsjahr, sofern das Präsidium nicht zu Beginn eines Geschäftsjahres gebildet wird. Für die Ermittlung der Zahl der Richterplanstellen als Maßstab für die Bestimmung der Größe des Präsidiums wird bei dessen erstmaliger Bildung abweichend von der hierzu in § 8 GOF-E und § 21d Abs. 1 GVG getroffenen Regelung auf den Tag der Errichtung des Gerichts abzustellen sein. Die Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 der Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1821) nimmt bei der erstmaligen Bestellung des Wahlvorstands die Präsidentin oder der Präsident des aus der Zusammenführung hervorgegangenen Gerichts wahr. Als Ablauf des Geschäftsjahres in § 1 Abs. 2 Satz 2 und § 3 Satz 1 der Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte gilt der Ablauf der in Absatz 2 Satz 1 genannten Frist.



Drucksache 918/04

... es findet entsprechende Anwendung. Die Ausländerbehörde übermittelt das Ergebnis der Anhörung an die die Verteilung veranlassende Stelle, die die Zahl der Ausländer unter Angabe der Herkunftsländer und das Ergebnis der Anhörung der zentralen Verteilungsstelle mitteilt. Ehegatten sowie Eltern und ihre minderjährigen ledigen Kinder sind als Gruppe zu melden und zu verteilen. Der Ausländer hat in dieser Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, bis er innerhalb des Landes weiterverteilt wird, längstens jedoch bis zur Aussetzung der Abschiebung oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels; die §§ 12 und 61 Abs. 1 bleiben unberührt. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verteilung innerhalb des Landes zu regeln, soweit dies nicht auf der Grundlage dieses Gesetzes durch Landesgesetz geregelt wird. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf andere Stellen des Landes übertragen. Gegen eine nach Satz 1 getroffene Anordnung findet kein Widerspruch statt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Sätze 8 und 9 gelten entsprechend, wenn eine Verteilungsanordnung aufgrund eines Landesgesetzes oder einer Rechtsverordnung nach Satz 6 ergeht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/04




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 50

§ 49a
Fundpapier-Datenbank

§ 49b
Inhalt der Fundpapier-Datenbank

§ 89a
Verfahrensvorschriften für die Fundpapier-Datenbank

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 11
Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

§ 73
Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes.

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.