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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vertragsanbahnung"


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Drucksache 181/20

... Nummern 3 und 4 erfassen dabei ausdrücklich nur diejenigen Informationen, die mit Blick auf eine mögliche Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung von besonderer Relevanz sind. Dies ist zum Beispiel bei Informationen der Fall, deren Herausgabe an Unionsfremde durch eine mit einer Untersagung oder erwerbsbeschränkenden Anordnung endenden Investitionsprüfung gerade verhindert werden sollen. In aller Regel werden dies ohnehin Informationen sein, in die ein Investor erst nach rechtlich wirksamem Vertragsvollzug Einblick erhält. Von Nummern 3 und 4 werden also üblicherweise rein kaufmännische oder sonstige unternehmensbezogene Informationen nicht erfasst, die die Erwerbsbeteiligen im Rahmen von Vertragsverhandlungen bzw. eines Vertragsvollzugs austauschen, damit der Investor die mit dem Investment verbundenen ökonomischen Chancen und Risiken belastbar beurteilen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass Vertragsanbahnung und Vertragsvollzug zwischen den Erwerbsbeteiligten zielgerichtet nur insoweit eingeschränkt wird, wie dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Zwecke der Investitionsprüfung nicht unterlaufen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 55/15

... Der Verbraucherbegriff des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 UKlaG-E entspricht dem Verbraucherbegriff des § 13 BGB. Die Erhebung personenbezogener Daten eines Verbrauchers setzt danach voraus, dass das Beschaffen der personenbezogenen Daten über den Betroffenen im Zusammenhang mit einem rechtsgeschäftlichen Handeln des Betroffenen steht. Das liegt insbesondere auch vor, wenn Daten eines Betroffenen im Zusammenhang mit der Nutzung von Telemedien, wie z.B. Internetsuchmaschinen, E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken erhoben werden. Erfasst wird aber nicht nur das Tätigen eines Rechtsgeschäfts, insbesondere der Abschluss eines Vertrages oder dessen Abwicklung. Ein Betroffener ist oft auch schon im Vorfeld eines Rechtsgeschäfts, insbesondere bei der Vertragsanbahnung, als Verbraucher anzusehen. Ein Betroffener ist als Verbraucher anzusehen, wenn zwischen der Stelle, die Daten erhebt, und dem Betroffenen, über den Daten erhoben werden, ein Schuldverhältnis nach § 311 Absatz 2 BGB durch Anbahnung eines Vertrages oder durch ähnliche geschäftliche Kontakte entsteht. Das rechtsgeschäftliche Handeln darf allerdings nicht einer gewerblichen Tätigkeit des Betroffenen oder einer beruflichen Tätigkeit des Betroffenen als Selbständiger zuzurechnen sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, sind die über einen Betroffenen erhobenen Daten als Daten anzusehen, die über einen Verbraucher erhoben wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 2b
Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen

§ 12a
Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2

Abschnitt 3
Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Artikel 4
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2933: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

- Ausweitung der Klagebefugnis

- Änderung der Schriftformklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.2. Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a. Bürgerinnen und Bürger:

b. Wirtschaft

- Ausweitung der Klagebefugnis:

- Änderung der Schriftformklauseln in AGBs

- Grundannahmen:

- Aufwand für erforderliche Maßnahmen nach Schritt 1

- Aufwand für erforderliche Maßnahmen nach Schritt 2

c. Verwaltung/Gerichte

2.3. Evaluation

3. Bewertung durch den NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (NKR-Nr. 2933)


 
 
 


Drucksache 320/13

... Als weitere - allerdings wenig geeignet erscheinende - Alternative wäre in Betracht gekommen, ein völlig neues Gesetz zu schaffen, das sich aber in der Regelung eines Kontrahierungszwanges erschöpfen würde. Diese Alternative erscheint indes wenig glücklich, da die Regelungen über die Ausgestaltung und Vertragsanbahnung hierdurch auseinandergerissen würden, obwohl der Rechtsanwender sie gerade im Streitfall in Gesamtschau zu beachten hätte. Wollte man eine solche Rechtszersplitterung in Kauf nehmen, hätte sich eher eine Regelung in den bereits bestehenden, dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Gesetzen über die Finanzdienstleistungsaufsicht, das Kreditwesen oder die Zahlungsdiensteaufsicht angeboten. Zwingende Gründe sprechen auch hierfür nicht. Vorliegend wurde daher die anwenderfreundliche Alternative gewählt, das Zusammenspiel aus öffentlichrechtlichen Vorschriften über die Aufsicht und bürgerlichrechtlichen Vorschriften der §§ 675f ff. BGB wie in § 28 ZAG angelegt, beizubehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten

II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. finanzielle Auswirkungen

2. gesellschaftspolitischer Art

3. gleichstellungspolitischer Art

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Als weitere - allerdings wenig geeignet erscheinende - Alternative wäre in Betracht gekommen, ein völlig neues Gesetz zu schaffen, das sich aber in der Regelung eines Kontrahierungszwanges erschöpfen würde. Diese Alternative erscheint indes wenig glücklich, da die Regelungen über die Ausgestaltung und Vertragsanbahnung hierdurch auseinandergerissen würden, obwohl der Rechtsanwender sie gerade im Streitfall in der Gesamtschau zu beachten hätte. Wollte man eine solche Rechtszersplitterung in Kauf nehmen, hätte sich eher eine Regelung in den bereits bestehenden, dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Gesetzen über die Finanzdienstleistungsaufsicht, das Kreditwesen oder die Zahlungsdiensteaufsicht angeboten. Zwingende Gründe sprechen auch hierfür nicht. Vorliegend wurde daher die anwenderfreundliche Alternative gewählt, das Zusammenspiel aus öffentlichrechtlichen Vorschriften über die Aufsicht und bürgerlichrechtlichen Vorschriften der §§ 675f ff. BGB wie in § 28 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) angelegt, beizubehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten

II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 675f

Zu § 675f

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 817/12 (Beschluss)

... Die Neufassung macht gegenüber dem geltenden § 312b BGB deutlich, dass das Erfordernis der ausschließlichen Verwendung von Fernkommunikationsmitteln sowohl für die Vertragsanbahnung als auch für den Vertragsschluss selbst gilt. Sie sollte aber auch sprachlich befriedigen, was weder für die Fassung des Artikels 2 Nummer 6 der Verbraucherrechterichtlinie noch für den (gegenüber dem Referentenentwurf veränderten) Wortlaut des Gesetzentwurfs der Bundesregierung uneingeschränkt zutrifft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 Ein- und Ausbaukosten bei Nacherfüllung

16. Zu den Artikeln 1 und 2

17. Zu Artikel 5

18. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV


 
 
 


Drucksache 817/1/12

... Die Neufassung macht gegenüber dem geltenden § 312b BGB deutlich, dass das Erfordernis der ausschließlichen Verwendung von Fernkommunikationsmitteln sowohl für die Vertragsanbahnung als auch für den Vertragsschluss selbst gilt. Sie sollte aber auch sprachlich befriedigen, was weder für die Fassung des Artikels 2 Nummer 6 der Verbraucherrechterichtlinie noch für den (gegenüber dem Referentenentwurf veränderten) Wortlaut des Gesetzentwurfs der Bundesregierung uneingeschränkt zutrifft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB , Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 3 PAngV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 i1 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB

Zu Artikel 1

18. Zu den Artikeln 1 und 2

Zu Artikel 5

1. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV


 
 
 


Drucksache 525/11

... Die Angebotspräsentation, die Vertragsanbahnung und der Vertragsschluss über Internetauftritte oder über andere Plattformen werden jedoch mithilfe technischer Systeme realisiert. Diese müssen einmal in einer bestimmten Art und Weise entwickelt, eingerichtet und konfiguriert werden und bieten dann für eine beliebige Anzahl von Geschäftsvorfällen die immer gleiche Funktionalität. Es ist deshalb sachgerecht, zur Ermittlung der Bürokratiekosten nicht die Anzahl der Verkaufstransaktionen zugrunde zu legen, sondern den Aufwand, der für die Anpassung der bestehenden Online-Verkaufsplattformen an die neuen inhaltlichen und funktionalen Anforderungen entsteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzesfolgen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Bürokratiekosten

VI. Vereinbarkeit mit europäischem Recht und völkerrechtlichen Verträgen

a Vereinbarkeit mit Europarecht

b Notifizierung

c Berücksichtigung aktueller europarechtlicher Entwicklungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr


 
 
 


Drucksache 281/11

... Die Änderung in Abschnitt 1 Nummer 4 enthält eine ergänzende Regelung für den Fernabsatz. Bei Fernabsatzgeschäften in Form von Katalogen oder in anderer gedruckter Form oder bei elektronisch gestützter Vertragsanbahnung sind die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 3a
CO2-Effizienzklassen

§ 8a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch

A. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch*

B. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 mit weiteren Effizienzklassen

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A++*

Abschnitt III
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A+++*

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

2.3 Preiswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1270: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen


 
 
 


Drucksache 157/10

... Auch die zwei geänderten vorvertraglichen Informationspflichten werden unabhängig von ihrer nicht abschließend geklärten Einstufung als Informationspflichten im Sinne des NKR-Gesetzes ebenfalls nur geringen Mehraufwand verursachen. Soweit Artikel 247 § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a EGBGB-E gemäß Artikel 247 § 3 Absatz 3 EGBGB- neu anordnet, dass der effektive Jahreszins auch bei Überziehungsmöglichkeiten anhand eines repräsentativen Beispiels zu erläutern ist, dürfte dies kaum Mehraufwand verursachen. In dem Muster in Anlage 4 zu Artikel 247 § 2 EGBGB- neu ist eine entsprechende Erläuterung unter Ziffer 3 bereits vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der betroffenen Kreditgeber dieses Muster zur Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflicht nutzen wird. Das repräsentative Beispiel würde daher in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle auch ohne die nun vorgenommene Klarstellung im Gesetzestext gebildet und die Verbraucher würden mit dem Muster auch ohne die nun vorgenommene Änderung hierüber unterrichtet. Soweit gemäß Artikel 247 § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 EGBGB-E nunmehr auch bei der Vertragsanbahnung durch ein Telefongespräch bei Überziehungsmöglichkeiten und Umschuldungen die sonstigen Kosten und Entgelte sowie die Bedingungen für deren Anpassung anzugeben sind, handelt es sich um Informationen, die dem Verbraucher ohnehin unverzüglich nachgereicht werden müssen. Die Kosten und die Anpassungsbedingungen sind also zu ermitteln und schriftlich zu fixieren, die Änderung sorgt nur dafür, dass sie dem Kunden bereits in dem Telefonat mitzuteilen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen.

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 4
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Anhang zu
Artikel 2 Nummer 3

Anlage 6
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsrecht

3 Widerrufsfolgen

3 Gestaltungshinweise:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Bürokratiekosten

IV. Sonstige Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Vorbemerkung zu Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Abschnitt
Widerrufsrecht und Gestaltungshinweise 1 bis 3c

Zum Klauseltext Widerrufsrecht

Zu den Gestaltungshinweisen:

Abschnitt
Widerrufsfolgen und Gestaltungshinweise 4 bis ***

Zum Klauseltext Widerrufsfolgen

Zu den Gestaltungshinweisen:

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1114: Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts


 
 
 


Drucksache 381/09

... Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen, wird nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Die Kosten zur Konformitätsprüfung der zu verwendenden Hard- und Software sollen im Rahmen der Vertragsanbahnung zwischen Hersteller und Ausländerbehörde vom Hersteller freiwillig übernommen werden. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 381/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 6
Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,

Abschnitt 2
Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 61a
Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 61b
Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung

§ 61c
Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller

§ 61d
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen

§ 61e
Qualitätsstatistik

§ 61f
Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich

§ 61g
Verwendung im nichtöffentlichen Bereich

§ 61h
Übergangsregelungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten der Wirtschaft

4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

5. Informationspflichten für die Verwaltung

III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 479/08 (Beschluss)

... Dies wirft Probleme hinsichtlich der Beurteilung auf, ob die SPE zu einem erlaubten Zweck gegründet wird. Aber auch die Feststellung gewerberechtlicher Voraussetzungen und die Beantwortung wettbewerbs- bzw. markenrechtlicher Fragen sind von der Festlegung eines Unternehmensgegenstands beeinflusst. Die Erfahrung zeigt zudem, dass gerade bei Vertragsanbahnung und -abschluss, aber auch bei Fragen des Wettbewerbsverbots und der Überschreitung der Befugnisse des Geschäftsführers ein klar umrissener und in der Satzung fixierter Unternehmensgegenstand - auch und gerade im Hinblick auf den eher vage formulierten Artikel 31 des Verordnungsvorschlags zu den allgemeinen Pflichten von Mitgliedern der Unternehmensleitung - von besonderer Bedeutung ist. Auch knüpft Artikel 18 Abs. 1 Buchstabe c des Verordnungsvorschlags das Recht zum Ausscheiden eines Anteilseigners daran, dass sich der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

- Grenzüberschreitender Sachverhalt

- Gründungsmöglichkeiten

- Name

- Nennung des Unternehmensgegenstands

- Zur Satzung

10. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

11. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

13. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

- Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification

- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane

16. Zur Haftung der Unternehmensleitung

17. Zur Vertretung gegenüber Dritten

18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen

19. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 479/1/08

... 13. Dies wirft Probleme hinsichtlich der Beurteilung auf, ob die SPE zu einem erlaubten Zweck gegründet wird. Aber auch die Feststellung gewerberechtlicher Voraussetzungen und die Beantwortung wettbewerbs- bzw. markenrechtlicher Fragen sind von der Festlegung eines Unternehmensgegenstands beeinflusst. Die Erfahrung zeigt zudem, dass gerade bei Vertragsanbahnung und -abschluss, aber auch bei Fragen des Wettbewerbsverbots und der Überschreitung der Befugnisse des Geschäftsführers ein klar umrissener und in der Satzung fixierter Unternehmensgegenstand - auch und gerade im Hinblick auf den eher vage formulierten Artikel 31 des Verordnungsvorschlags zu den allgemeinen Pflichten von Mitgliedern der Unternehmensleitung - von besonderer Bedeutung ist.

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Drucksache 479/1/08




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

Nennung des Unternehmensgegenstands

16. Zur Satzung

17. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

18. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

25. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

28. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

Zur Haftung der Unternehmensleitung

Zur Vertretung gegenüber Dritten


 
 
 


Drucksache 553/2/08

... Darüber hinaus ist das demnach nur in einem Teilbereich vorgesehene und durch den Gesetzentwurf nur geringfügig ausgeweitete Widerrufsrecht aber auch in diesem Teilbereich unzureichend. Denn gerade der Personenkreis, der sich bei unerlaubten Telefonanrufen zum Vertragsschluss verleiten lässt, wird häufig mit der Distanzierung von unerwünschten, möglicherweise nicht einmal tatsächlich erfolgten Vertragsschlüssen überfordert sein. Deswegen werden die Unternehmen, die sich unlauterer Werbeanrufe zur Vertragsanbahnung bedienen, nicht von ihrem Tun Abstand nehmen. Die vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Maßnahmen (Verbot der Rufnummernunterdrückung; Bußgeldtatbestände) werden unseriöse Unternehmen nicht wirksam abschrecken, sondern nur zur Entwicklung von Umgehungsstrategien veranlassen.

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Drucksache 553/2/08




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 613/04

... Angesichts der Bedeutung des Energiehandels für die Schaffung bundesweit einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und angesichts der in der Regel länderübergreifenden Tätigkeit der Energiehändler werden die behördlichen Aufgaben nicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde, sondern der Regulierungsbehörde zugewiesen. Bei der Tätigkeit als Stromhändler stehen zudem nicht Fragen der technischen Sicherheit von Energieanlagen im Vordergrund, sondern Fragen der Vertragsanbahnung und der wirtschaftlichen Abwicklung von Lieferverträgen. Dabei sind nicht nur Vertragsbeziehungen mit Letztverbrauchern, sondern im Rahmen der Gewährung des Netzzugangs nach §§ 20 ff. auch Vertragsbeziehungen mit Betreibern von Energieversorgungsnetzen von Bedeutung. Beschwerden über eine etwaige Unzuverlässigkeit von Stromhändlern könnten damit nicht nur von Letztverbrauchern, sondern auch von Betreibern von Energieversorgungsnetzen erhoben werden. Soweit diese auf Erfahrungen im Rahmen der Abwicklung von Netzzugangsverträgen beruhen, ist die für die Regulierung des Netzzugangs nach §§ 20 ff. ausschließlich zuständige Regulierungsbehörde in besonderem Maße geeignet, die bei der Abwicklung von Lieferverträgen notwendige Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und damit auch die Relevanz von Beschwerden zu beurteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

§ 4
Genehmigung der Energieversorgung

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

Teil 2
Entflechtung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

Teil 3
Regulierung des Netzbetriebs

Abschnitt 1
Aufgaben der Netzbetreiber

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

Abschnitt 2
Netzanschluss

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

Abschnitt 3
Netzzugang

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

Abschnitt 4
Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

Teil 4
Energielieferung an Letztverbraucher

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
Besondere Missbrauchsaufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

Teil 5
Planfeststellung, Wegenutzung

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

Teil 7
Behörden

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

Abschnitt 2
Bundesbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

Teil 8
Verfahren

Abschnitt 1
Behördliches Verfahren

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

Abschnitt 2
Beschwerde

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

81 § Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO

Abschnitt 3
Rechtsbeschwerde

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

Abschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

Abschnitt 5
Sanktionen Bußgeldverfahren

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum BGH

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

Abschnitt 6
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

§ 106
Zuständiger Senat beim OLG

§ 107
Zuständiger Senat beim BGH

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

Teil 9
Sonstige Vorschriften

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Teil 10
Evaluierung, Schlussvorschriften

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas,

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

§ 50
Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 7

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 23

Zu Nr. 24

Zu Nr. 27

Zu Nr. 28

Zu Nr. 29

Zu Nr. 30

Zu Nr. 31

Zu Nr. 32

Zu Nr. 33

Zu Nr. 34

Zu Nr. 36

Zu Nr. 37

Zu Nr. 38

Zu Nr. 39

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu § 114

Zu § 115

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Artikel 2

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Absatz 40

Zu den Absätzen 43 und 44

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 84/16 PDF-Dokument



Drucksache 645/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.