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"Verwahrbarkeit"


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Drucksache 331/1/11

... Die Form des Nachweises der ordnungsgemäßen Verwahrung der Waffen ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Der Zeugenbeweis ist daher rechtlich zulässig und grundsätzlich anzuerkennen. Sofern landesrechtlich zulässig, kann dieser durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt seine Beweiskraft verstärkt werden. Durch die Überprüfung einer Person des Vertrauens des Waffenbesitzers wird das Ziel des Gesetzgebers, die ordnungsgemäße Verwahrbarkeit der Schusswaffen zu überprüfen und den Waffenbesitzer auf Mängel aufmerksam zu machen, erreicht, ohne dass Probleme hinsichtlich des Rechtes zum Betreten von Wohnungen auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/1/11




1. Zu Abschnitt 1 Nummer 3.3 Satz 6 - neu - und 7 - neu -, Nummer 3.4 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4

2. Zu Abschnitt 1 Nummer 4.4 - neu -

3. Zu Abschnitt 1 Nummer 36.7 Absatz 2 - neu -

4. Zu Abschnitt 1 Nummer 42a.3 Satz 2


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.