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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verwaltungs- oder Disziplinarverfahren"


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Drucksache 151/05

... 16. Rechtsverluste stellen eine spezielle Sanktionsart dar, die besondere Probleme in Bezug auf die Verfügbarkeit und den Austausch diesbezüglicher Informationen und deren Rechtswirkung aufwerfen. Hier werden nur Rechtsverluste berücksichtigt, die mit einer strafrechtlichen Verurteilung verbunden werden. Rechtsverluste können in strafrechtlichen Verfahren verfügt werden oder automatisch als Folge einer Verurteilung eintreten. Sie können auch in Zivil-, Verwaltungs- oder Disziplinarverfahren, die sich an eine strafrechtliche Verurteilung anschließen, verhängt werden. Angaben zu Rechtsverlusten werden aufgrund ihrer unterschiedlichen Rechtsnatur in den nationalen Strafregistern nicht durchgängig erfasst und eher zufällig mitgeteilt. Aber auch wenn die Angaben vorliegen, können sie aufgrund fehlender Rechtsangleichung, die ihre gegenseitige Anerkennung konkret behindert, nicht immer genutzt werden. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2005 eine gesonderte Mitteilung zur Problematik der Rechtsverluste vorlegen. Ein sektorieller Ansatz entsprechend der Art der Straftaten erscheint angemessen. Schon im November 2004 hat Belgien eine Initiative zur gegenseitigen Anerkennung des Verlusts des Rechtes vorgelegt, nach einer Verurteilung zu einer kinderpornographischen Straftat mit Kindern zu arbeiten. Diese Initiative stellt einen ersten Schritt in diesem Bereich dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/05




Weissbuch

1. Einleitung

2. Bestandsaufnahme

2.1. Große Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Strafregistern

2.2. Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen

2.3. Die Problematik der Rechtsverluste

3. Verbesserung des Informationsflusses durch Einrichtung eines elektronischen Datenaustauschs

3.1. Die möglichen Optionen

3.2. Lösungsvorschlag

3.3. Arbeitsprogramm

4. Verwendung der Informationen


 
 
 


Drucksache 420/14 PDF-Dokument



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