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38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wirksamkeitsvoraussetzungen"


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Drucksache 520/1/19

... Dies wirft die Frage auf, wie es sich auf das Schicksal des ersten Maklervertrags auswirkt, wenn - zeitlich später - tatsächlich ein zweiter Vertrag mit der anderen Partei des Kaufvertrags abgeschlossen wird, der entgegen § 656c Absatz 1 Satz 1 BGB-E einen Maklerlohn vorsieht, welcher der Höhe nach von dem Lohnversprechen des ersten Maklervertrags abweicht. Zwar dürfte für den zweiten Maklervertrag unproblematisch sein, dass dieser dann der von § 656c Absatz 2 BGB-E angeordneten Unwirksamkeit unterfällt, denn die Abweichung von § 656c Absatz 1 Satz 1 BGB-E kann in dem für die Wirksamkeitsvoraussetzungen des Vertrags grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgestellt werden. Für den ersten Vertrag, für den bei Vertragsschluss kein Wirksamkeitshindernis vorlag, stellt sich dagegen die Frage, ob dieser wirksam bleiben soll (so dass lediglich eine etwaige Überwälzung der Courtage aus dem ersten Maklervertrag auf die andere Partei des Kaufvertrags der Reglementierung in § 656d BGB-E unterfällt) oder ob Unwirksamkeit ex tunc eintreten und der Makler jeden Lohnanspruch verlieren soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 385, § 1221 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656a § 656c Absatz 1 Satz 1, § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 §§ 656b bis 656d BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656a, § 656c, § 656d BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 §§ 656b bis 656d BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656b BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c, § 656d BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Überschrift BGB

Zu § 656c

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 §§ 656a bis 656d BGB


 
 
 


Drucksache 520/19 (Beschluss)

... Dies wirft die Frage auf, wie es sich auf das Schicksal des ersten Maklervertrags auswirkt, wenn - zeitlich später - tatsächlich ein zweiter Vertrag mit der anderen Partei des Kaufvertrags abgeschlossen wird, der entgegen § 656c Absatz 1 Satz 1 BGB-E einen Maklerlohn vorsieht, welcher der Höhe nach von dem Lohnversprechen des ersten Maklervertrags abweicht. Zwar dürfte für den zweiten Maklervertrag unproblematisch sein, dass dieser dann der von § 656c Absatz 2 BGB-E angeordneten Unwirksamkeit unterfällt, denn die Abweichung von § 656c Absatz 1 Satz 1 BGB-E kann in dem für die Wirksamkeitsvoraussetzungen des Vertrags grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgestellt werden. Für den ersten Vertrag, für den bei Vertragsschluss kein Wirksamkeitshindernis vorlag, stellt sich dagegen die Frage, ob dieser wirksam bleiben soll (so dass lediglich eine etwaige Überwälzung der Courtage aus dem ersten Maklervertrag auf die andere Partei des Kaufvertrags der Reglementierung in § 656d BGB-E unterfällt) oder ob Unwirksamkeit ex tunc eintreten und der Makler jeden Lohnanspruch verlieren soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 385, § 1221 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656a, § 656c Absatz 1 Satz 1, § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656b BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c, § 656d BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Überschrift BGB

Zu § 656c

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB


 
 
 


Drucksache 179/1/18

... Die Regelungen der Artikel 86j Absatz 3 Satz 3, Artikel 126a Absatz 3 Satz 3 und Artikel 160l Absatz 3 Satz 3 des Richtlinienvorschlags lassen vermuten, dass Online-Medien auch bei Rechtsgeschäften im Rahmen von grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen Verwendung finden können oder gar sollen. Es muss aber sichergestellt werden, dass zum Beispiel die Regelungen zur elektronischen Übermittlung des Angebots über die Veräußerung von Geschäftsanteilen im Rahmen des Austrittsrechts der Gesellschafter nationale Formvorschriften bei der Übertragung von Geschäftsanteilen (etwa § 15 Absatz 3, Absatz 4 GmbHG) unberührt lassen. Erst recht müssen nationale Form- und Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Vertragsschlüsse zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen unberührt bleiben. Dies sollte ausdrücklich klargestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/1/18




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 163/18 (Beschluss)

... a) Die Artikel 13i und 28b des Richtlinienvorschlags sollten dahingehend klargestellt werden, dass nur die nach europäischem und nationalem Recht (form-)wirksam errichteten gesellschaftsrechtlichen Rechtsgeschäfte (etwa die geänderte Satzung nach einer wirksamen Satzungsänderung oder die neue Gesellschafterliste nach einem wirksamen Gesellschafterwechsel) online eingereicht werden müssen und die nach nationalem oder Unionsrecht geforderten materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der jeweiligen Rechtsgeschäfte unberührt bleiben. Nach Auffassung des Bundesrates sollen die Mitgliedstaaten auch in Zukunft nicht daran gehindert sein, die für bestimmte gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte bestehenden Wirksamkeitsvoraussetzungen beizubehalten (beispielsweise die öffentliche Beurkundung von Satzungsänderungen, Artikel 10 der Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags

Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben

Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen

Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 163/1/18

... a) Die Artikel 13i und 28b des Richtlinienvorschlags sollten dahingehend klargestellt werden, dass nur die nach europäischem und nationalem Recht (form-)wirksam errichteten gesellschaftsrechtlichen Rechtsgeschäfte (etwa die geänderte Satzung nach einer wirksamen Satzungsänderung oder die neue Gesellschafterliste nach einem wirksamen Gesellschafterwechsel) online eingereicht werden müssen und die nach nationalem oder Unionsrecht geforderten materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der jeweiligen Rechtsgeschäfte unberührt bleiben. Nach Auffassung des Bundesrates sollen die Mitgliedstaaten auch in Zukunft nicht daran gehindert sein, die für bestimmte gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte bestehenden Wirksamkeitsvoraussetzungen beizubehalten (beispielsweise die öffentliche Beurkundung von Satzungsänderungen, Artikel 10 der Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/18




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags

Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben

Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen

Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 179/18 (Beschluss)

... Die Regelungen der Artikel 86j Absatz 3 Satz 3, Artikel 126a Absatz 3 Satz 3 und Artikel 160l Absatz 3 Satz 3 des Richtlinienvorschlags lassen vermuten, dass Online-Medien auch bei Rechtsgeschäften im Rahmen von grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen Verwendung finden können oder gar sollen. Es muss aber sichergestellt werden, dass zum Beispiel die Regelungen zur elektronischen Übermittlung des Angebots über die Veräußerung von Geschäftsanteilen im Rahmen des Austrittsrechts der Gesellschafter nationale Formvorschriften bei der Übertragung von Geschäftsanteilen (etwa § 15 Absatz 3, Absatz 4 GmbHG) unberührt lassen. Erst recht müssen nationale Form- und Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Vertragsschlüsse zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen unberührt bleiben. Dies sollte ausdrücklich klargestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 306/12

... /EU daran fest, dass eine Leistung sofort fällig ist, wenn die Leistungszeit weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen ist (§ 271 Absatz 1 BGB). Wollen die Parteien von diesem Grundgedanken abweichen, trägt im Sinne des von der Richtlinie verfolgten Gläubigerschutzes der Schuldner die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen der Wirksamkeit dieser Vereinbarung vorliegen. Erfüllt die Vereinbarung nicht die in Absatz 1 aufgestellten Wirksamkeitsvoraussetzungen, hat dies zur Folge, dass die Regelung des gesetzlichen Leitbildes in § 271 BGB Anwendung findet. Von Absatz 1 unberührt bleibt auch die Frage, ob die Bestimmung von Zahlungsfristen unterhalb dieser Höchstgrenzen aus anderen Gründen unwirksam sein kann. Insbesondere lässt Absatz 1 offen, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen eine bestimmte Frist vorgesehen wird, deshalb unwirksam sind, weil sie der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB nicht standhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 271a
Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefrist

§ 288
Verzugszinsen und Pauschale.

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 1a
Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

§ 2b
Ausschluss der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 28
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Richtlinie 2011/7/EU

II. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2011/7/EU

4 Zahlungshöchstfristen

Höchstfristen für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

Entschädigung für Beitreibungskosten

Gesetzlicher Verzugszins

Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

Transparenz und Aufklärung

III. Umsetzungsbedarf

Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses

Höchstgrenze für die Dauer von Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

Höchstgrenze für Zahlungsfristen

Entschädigung für Beitreibungskosten

Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken

4 Transparenzgebot

4 Eigentumsvorbehalt

Beitreibungsverfahren für unbestrittene Forderungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2041: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Entwurf geprüft.


 
 
 


Drucksache 271/11 (Beschluss)

... Die in Satz 1 eingeführten und in Satz 2 näher konkretisierten Informationspflichten sollen sicherstellen, dass der Schuldner die notwendigen Angaben zu wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses erhält, aus denen er Schlüsse zur Berechtigung der geltend gemachten Forderung ziehen kann. Zugleich werden die Unternehmen mittelbar verpflichtet, die formalen Anforderungen an einen wirksamen Vertragsschluss im Fernabsatz, insbesondere das Vorliegen einer gegebenenfalls notwendigen Einwilligung oder Bestätigung bei telefonischen Bestellungen auf Veranlassung des Unternehmers, vor einer Inkassobeauftragung zu prüfen. Die in Satz 2 geforderten Angaben stehen damit in engem Zusammenhang mit den durch die Bestätigungslösung eingeführten Wirksamkeitsvoraussetzungen für telefonische Bestellungen. Die Inkassodienstleister ihrerseits müssen sicherstellen, dass sie von ihrem Auftraggeber die notwendigen Informationen erhalten, um diese an den Schuldner weitergeben zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 3
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 15a
Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

II. Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

III. Änderungen des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

IV. Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 271/11

... Die in Satz 1 eingeführten und in Satz 2 näher konkretisierten Informationspflichten sollen sicherstellen, dass der Schuldner die notwendigen Angaben zu wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses erhält, aus denen er Schlüsse zur Berechtigung der geltend gemachten Forderung ziehen kann. Zugleich werden die Unternehmen mittelbar verpflichtet, die formalen Anforderungen an einen wirksamen Vertragsschluss im Fernabsatz, insbesondere das Vorliegen einer gegebenenfalls notwendigen Einwilligung oder Bestätigung bei telefonischen Bestellungen auf Veranlassung des Unternehmers, vor einer Inkassobeauftragung zu prüfen. Die in Satz 2 geforderten Angaben stehen damit in engem Zusammenhang mit den durch die Bestätigungslösung eingeführten Wirksamkeitsvoraussetzungen für telefonische Bestellungen. Die Inkassodienstleister ihrerseits müssen sicherstellen, dass sie von ihrem Auftraggeber die notwendigen Informationen erhalten, um diese an den Schuldner weitergeben zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/11




1. Zu Artikel 1 § 312b1 - neu - BGB

'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

2. Zu Artikel 1 § 20 UWG

3. Zu Artikel 2 § 14 Nummer 3 Halbsatz 2, § 15a - neu - RDG

'Artikel 2 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Teil 3a
Inkassodienstleistungen bei Fernabsatzverträgen

§ 15a
Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

4. Zu Artikel 2 § 43d - neu - BRAO

'Artikel 2 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Inkassodienstleistungen


 
 
 


Drucksache 128/09

... § 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz – VersAusglG)

Teil 1
Der Versorgungsausgleich

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Halbteilung der Anrechte

§ 2
Auszugleichende Anrechte

§ 3
Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit

§ 4
Auskunftsansprüche

§ 5
Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Kapitel 2
Ausgleich

Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

§ 6
Regelungsbefugnisse der Ehegatten

§ 7
Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

§ 8
Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung

Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 9
Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Interne Teilung

§ 10
Interne Teilung

§ 11
Anforderungen an die interne Teilung

§ 12
Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes.

§ 13
Teilungskosten des Versorgungsträgers

Unterabschnitt 3
Externe Teilung

§ 14
Externe Teilung

§ 15
Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung

§ 16
Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis

§ 17
Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

Unterabschnitt 4
Ausnahmen

§ 18
Geringfügigkeit

§ 19
Fehlende Ausgleichsreife

Abschnitt 3
Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Unterabschnitt 1
Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

§ 20
Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente

§ 21
Abtretung von Versorgungsansprüchen

§ 22
Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Unterabschnitt 2
Abfindung

§ 23
Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit

§ 24
Höhe der Abfindung, Zweckbindung

Unterabschnitt 3
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

§ 25
Anspruch gegen den Versorgungsträger

§ 26
Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer

Abschnitt 4
Härtefälle

§ 27
Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Kapitel 3
Ergänzende Vorschriften

§ 28
Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität

§ 29
Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens

§ 30
Schutz des Versorgungsträgers

§ 31
Tod eines Ehegatten

Kapitel 4
Anpassung nach Rechtskraft

§ 32
Anpassungsfähige Anrechte

§ 33
Anpassung wegen Unterhalt

§ 34
Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt

§ 35
Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze

§ 36
Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze

§ 37
Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

§ 38
Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Teil 2
Wertermittlung

Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

§ 39
Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft

§ 40
Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft

§ 41
Bewertung einer laufenden Versorgung

§ 42
Bewertung nach Billigkeit

Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

§ 43
Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 44
Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis

§ 45
Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz

§ 46
Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße

§ 47
Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Teil 3
Übergangsvorschriften

§ 48
Allgemeine Übergangsvorschrift

§ 49
Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen

§ 50
Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz

§ 51
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 52
Durchführung einer Abänderung des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 53
Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung

§ 54
Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 219
Beteiligte

§ 220
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht

§ 221
Erörterung, Aussetzung

§ 222
Durchführung der externen Teilung

§ 223
Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

§ 224
Entscheidung über den Versorgungsausgleich

§ 225
Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 226
Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 227
Sonstige Abänderungen

§ 228
Zulässigkeit der Beschwerde

§ 229
Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120b
Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen

Vierter Unterabschnitt Besonderheiten beim Versorgungsausgleich

§ 120f
Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten

§ 120g
Externe Teilung

§ 120h
Abzuschmelzende Anrechte

§ 187
Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 5
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz – BVersTG)

§ 1
Zweckbestimmung

§ 2
Anspruch

§ 3
Anpassung

§ 4
Rückforderung

§ 5
Erstattung

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Abgeordnetengesetzes

§ 25a
Versorgungsausgleich

Artikel 8
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 55e

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 43
Interne Teilung

Artikel 10
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 50
Versorgungsausgleichssachen

Artikel 14
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 15
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Kostenordnung

Artikel 17
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

§ 33a
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 18
Änderung des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes

Artikel 19
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 21
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Artikel 22
Änderung des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/09A

... g. F. geregelt, nach Absatz 2 Satz 1 nicht mehr flächendeckend erfolgen, sondern – als Landschaftsplan – nur noch dann, wenn sie erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Bedürfnis besteht, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege örtlich zu konkretisieren und Erfordernisse und Maßnahmen im Sinne von § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 zu planen. Ein solches Bedürfnis besteht insbesondere, wenn wesentliche Veränderungen im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind, etwa wegen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans, die zu erheblichen Konsequenzen im Hinblick auf die Umsetzung der für den Planungsraum zu verfolgenden Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege führt. Die Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen bleibt von der Regelung nach wie vor unberührt; die Wirksamkeitsvoraussetzungen sind im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 179/09

... Da die Überprüfung der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Eintragung ins maschinell geführte Vereinsregister durch Bestätigungsanzeige oder auf andere geeignete Weise bereits in § 55a Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 43
Entziehung der Rechtsfähigkeit

§ 44
Zuständigkeit und Verfahren

§ 66
Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten.

§ 75
Eintragungen bei Insolvenz.

§ 76
Eintragungen bei Liquidation.

§ 77
Form der Anmeldungen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 23
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung der Kostenordnung

Artikel 5
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Vereinsregisterverordnung

§ 8
Führung des Namensverzeichnisses

§ 16
Einsicht in das Vereinsregister

§ 26
Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt

§ 30
Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter

§ 31
Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Inhalt des Entwurfs

2. Gesetzgebungszuständigkeit

3. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4. Kosten

5. Informationspflichten

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 165/09

... Nach Satz 1 soll der Vertrag als Sekundierungsvertrag bezeichnet werden. Diese Regelung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzungen für den Vertrag, sondern stellt als Soll-Vorschrift klar, dass der Vertrag in Abgrenzung zu anderen Vertragstypen, zur Verwaltungsvereinheitlichung und aus Gründen der Transparenz entsprechend bezeichnet sein soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG)

Abschnitt 1
Sekundierung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Voraussetzungen der Sekundierung

§ 3
Inhalt des Sekundierungsvertrags

§ 4
Zuschuss zur Altersvorsorge

§ 5
Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 6
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 7
Reisekosten

§ 8
Rechtsweg

Abschnitt 2
Recht der Arbeitsförderung

§ 9
Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit

§ 10
Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund

II. Notwendigkeit und Zielsetzung

III. Fehlen alternativer Lösungsmöglichkeiten

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Bürokratiekosten

VII. Sonstige Kosten

VIII. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Gesetzesfolgen

IX. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Sekundierung

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 343/08

... § 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz – VersAusglG)

Teil 1
Der Versorgungsausgleich

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Halbteilung der Anrechte

§ 2
Auszugleichende Anrechte

§ 3
Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit

§ 4
Auskunftsansprüche

§ 5
Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Kapitel 2
Ausgleich

Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

§ 6
Regelungsbefugnisse der Ehegatten

§ 7
Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

§ 8
Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung

Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 9
Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Interne Teilung

§ 10
Interne Teilung

§ 11
Anforderungen an die interne Teilung

§ 12
Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten

§ 13
Teilungskosten des Versorgungsträgers

Unterabschnitt 3
Externe Teilung

§ 14
Externe Teilung

§ 15
Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung

§ 16
Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

§ 17
Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

Unterabschnitt 4
Ausnahmen

§ 18
Geringfügigkeit

§ 19
Fehlende Ausgleichsreife

Abschnitt 3
Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Unterabschnitt 1
Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

§ 20
Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente

§ 21
Abtretung von Versorgungsansprüchen

§ 22
Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Unterabschnitt 2
Abfindung

§ 23
Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit

§ 24
Höhe der Abfindung, Zweckbindung

Unterabschnitt 3
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

§ 25
Anspruch gegen den Versorgungsträger

§ 26
Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer

Abschnitt 4
Härtefälle

§ 27
Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Kapitel 3
Ergänzende Vorschriften

§ 28
Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität

§ 29
Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens

§ 30
Schutz des Versorgungsträgers

§ 31
Tod eines Ehegatten

Kapitel 4
Anpassung nach Rechtskraft

§ 32
Anpassungsfähige Anrechte

§ 33
Anpassung wegen Unterhalt

§ 34
Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt

§ 35
Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person

§ 36
Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person

§ 37
Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

§ 38
Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Teil 2
Wertermittlung

Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

§ 39
Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft

§ 40
Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft

§ 41
Bewertung einer laufenden Versorgung

§ 42
Bewertung nach Billigkeit

Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

§ 43
Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 44
Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

§ 45
Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz

§ 46
Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert

§ 47
Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Teil 3
Übergangsvorschriften

§ 48
Allgemeine Übergangsvorschrift

§ 49
Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen

§ 50
Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz

§ 51
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 52
Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 53
Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung

§ 54
Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 219
Beteiligte

§ 220
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht

§ 221
Erörterung, Aussetzung

§ 222
Durchführung der externen Teilung

§ 223
Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

§ 224
Entscheidung über den Versorgungsausgleich

§ 225
Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 226
Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 227
Sonstige Abänderungen

§ 228
Zulässigkeit der Beschwerde

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz.

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120b
Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen

Vierter Unterabschnitt Besonderheiten beim Versorgungsausgleich

§ 120f
Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten

§ 120g
Externe Teilung

§ 120h
Abzuschmelzende Anrechte

§ 187
Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 5
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz – BVersTG)

§ 1
Zweckbestimmung

§ 2
Anspruch

§ 3
Anpassung

§ 4
Rückforderung

§ 5
Erstattung

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Abgeordnetengesetzes

§ 25a
Versorgungsausgleich

Artikel 8
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 55e

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 43
Interne Teilung

Artikel 10
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 50
Versorgungsausgleichssachen

Artikel 14
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 15
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Kostenordnung

Artikel 17
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

§ 33a
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 18
Änderung des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes

Artikel 19
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 21
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Artikel 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 343/08K

... schließen, und zwar sowohl in Eheverträgen als auch in Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Inhalts- und Ausübungskontrolle nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt sicher, dass dies nicht zulasten eines Ehegatten geht. § 8 Abs. 1 VersAusglG weist ausdrücklich auf diese Prüfpflicht des Familiengerichts hin. Hält eine Vereinbarung dieser Prüfung und den sonstigen formellen und materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen nach den §§ 7 und 8 VersAusglG stand, ist das Gericht aber nach § 6 Abs. 2 VersAusglG an die von den Ehegatten getroffene Entscheidung gebunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 548/06 (Beschluss)

... auf die Eintragung beim Zielregister. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie sich aus der Mitteilung des Zielregisters über die erfolgte Eintragung der - gegebenenfalls vom Eintragungszeitpunkt abweichende - Zeitpunkt der Wirksamkeit feststellen lassen soll. Wird dieser auf der Eintragungsmitteilung nicht ausdrücklich angegeben, lässt er sich nur bei Kenntnis der ausländischen Rechtsordnung und Nachweis der sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen bestimmen. Im Interesse schneller Registereintragungen sollte den Registerrichtern hier die notwendige Hilfestellung geleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG

7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG

8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG

13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG

14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG


 
 
 


Drucksache 548/1/06

... auf die Eintragung beim Zielregister. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie sich aus der Mitteilung des Zielregisters über die erfolgte Eintragung der - gegebenenfalls vom Eintragungszeitpunkt abweichende - Zeitpunkt der Wirksamkeit feststellen lassen soll. Wird dieser auf der Eintragungsmitteilung nicht ausdrücklich angegeben, lässt er sich nur bei Kenntnis der ausländischen Rechtsordnung und Nachweis der sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen bestimmen. Im Interesse schneller Registereintragungen sollte den Registerrichtern hier die notwendige Hilfestellung geleistet werden.

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Drucksache 548/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG

7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG

8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG

13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG

14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG


 
 
 


Drucksache 92/05 (Beschluss)

... a) ob über die Wörter "innerhalb der mit dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit vereinbarten Frist und in der mit ihm vereinbarten Form" hinaus in § 45i Abs. 1 TKG-E weitere Regelungen über Wirksamkeitsvoraussetzungen und Folgen eines vereinbarten Einwendungsausschlusses getroffen werden können,



Drucksache 92/1/05

... a) ob über die Wörter "innerhalb der mit dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit vereinbarten Frist und in der mit ihm vereinbarten Form" hinaus in § 45i Abs. 1 TKG-E weitere Regelungen über Wirksamkeitsvoraussetzungen und Folgen eines vereinbarten Einwendungsausschlusses getroffen werden können,

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Drucksache 92/1/05




2 A

§ 47b
Zwingende Vorschriften

§ 66g
Entstehung des Entgeltanspruchs

2 B


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.