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"Wohn- oder Bebauungsstruktur"


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Drucksache 95/05

... und dient damit der Umsetzung von Artikel 7 Abs. 5 der Umgebungslärmrichtlinie. Danach ergibt sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung insbesondere, wenn sich im Rahmen der Überprüfung der Strategischen Lärmkarten herausstellt, dass es zu einer erheblichen Änderung der Lärmimmissionen kommt oder sich eine erhebliche Änderung der Zahl der Lärmbetroffenen etwa durch Zu- oder Wegzug oder Änderung der Wohn- oder Bebauungsstruktur ergibt. Dies entspricht auch dem wesentlichen Inhalt der Strategischen Lärmkarten, die einerseits die Lärmsituation, andererseits auch die dem Lärm ausgesetzte Bevölkerung darstellen müssen. Eine Überarbeitung ist deshalb erforderlich, wenn es zu einer großflächigen Verschiebung in den Isophonenbändern um mindestens 3 dB(A) kommt oder wenn sich die Zahl der betroffenen Menschen um 30 Prozent verändert, wobei das von den Isophonenbändern insgesamt umfasste Gebiet zugrunde zu legen ist. Eine Verschiebung um 3 dB(A) oder eine Änderung um 30 Prozent ist so erheblich, dass ein Erfordernis für die Überarbeitung der Strategischen Lärmkarten gegeben ist. Dieser Bewertung entspricht es allerdings, dass auf eine "großflächige" Änderung in den Isophonenbändern abzustellen ist, da eine nur punktuelle Änderung der Lärmsituation den Bestand einer Lärmkarte, die einen strategischen Bewertungsansatz verfolgt, nicht in Frage stellen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

4

Verordnung

Abschnitt 1
. Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
. Hauptlärmquellen und Ballungsräume

§ 3
Mitteilung des Bestandes

§ 4
Beteiligung der Gemeinden

§ 5
Mitteilung der zuständigen Behörden

Abschnitt 3
. Strategische Lärmkartierung

§ 6
Aufstellung von Strategischen Lärmkarten

§ 7
Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten

§ 8
Anforderungen an Strategische Lärmkarten

§ 9
Lärmindizes

§ 10
Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
. Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten

§ 11
Mitteilung über Strategische Lärmkarten

§ 12
Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten

Abschnitt 5
. Schlussvorschriften

§ 13
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Suchbeispiele:


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