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34 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zeitnähe"


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Drucksache 517/19

... Die näheren technischen, zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben zur Datenübermittlung der Krankenkassen an das BVA über den GKV-Spitzenverband bestimmt dieser nach dem neuen Satz 2 im Einvernehmen mit dem BVA. Dies entspricht dem bisherigen Vorgehen. Dadurch können Veränderungen bei den technischen Gegebenheiten der Krankenkassen gezielter und zeitnäher berücksichtigt werden als durch Änderungen der RSAV.



Drucksache 227/1/18

... 100. Der Bundesrat begrüßt, dass die Jahresdurchführungsberichte entfallen sollen. Die Abschaffung der Durchführungsberichte und die damit einhergehende Verkürzung des Zeitraums für die Datenübermittlung (31.1. des Folgejahres) sind genau die richtigen Mittel, um zu einer wesentlich zeitnäheren Datenübermittlung zu kommen. Durch die vorgesehenen Berichterstattungspflichten gegenüber dem Begleitausschuss und der Kommission für die jährliche Überprüfungssitzung wird diese Erleichterung aber erheblich relativiert.



Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 68. Der Bundesrat begrüßt, dass die Jahresdurchführungsberichte entfallen sollen. Die Abschaffung der Durchführungsberichte und die damit einhergehende Verkürzung des Zeitraums für die Datenübermittlung (31.1. des Folgejahres) sind genau die richtigen Mittel, um zu einer wesentlich zeitnäheren Datenübermittlung zu kommen. Durch die vorgesehenen Berichterstattungspflichten gegenüber dem Begleitausschuss und der Kommission für die jährliche Überprüfungssitzung wird diese Erleichterung aber erheblich relativiert.



Drucksache 59/1/17

... Es ist daher zu prüfen, ob mit einem Vorziehen der Anwendungsregelung um ein Jahr sichergestellt werden kann, dass Deutschland die mit dem Aktionspunkt 5 des BEPS-Projektes der OECD und G20 beabsichtigte Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz im Zusammenhang mit der Ausnutzung von Präferenzregelungen (sog. "IP-Boxen", "Lizenzboxen" oder "Patentboxen") noch zeitnäher und konsequenter umsetzt.



Drucksache 59/17 (Beschluss)

... Es ist daher zu prüfen, ob mit einem Vorziehen der Anwendungsregelung um ein Jahr sichergestellt werden kann, dass Deutschland die mit dem Aktionspunkt 5 des BEPS-Projektes der OECD und G20 beabsichtigte Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz im Zusammenhang mit der Ausnutzung von Präferenzregelungen (sog. "IP-Boxen", "Lizenzboxen" oder "Patentboxen") noch zeitnäher und konsequenter umsetzt.



Drucksache 63/15

... Die Entwicklung EU-weit gleicher Daten- und Meldestandards könnte dazu beitragen, eine engere Kapitalmarktintegration zu fördern. So ist für die Aktienmärkte beispielsweise ein konsolidierter Datenticker ("cosolidated tape") unerlässlich, um die Qualität, Verfügbarkeit und Zeitnähe nachbörslicher Informationen zu gewährleisten. Sollten die marktgeführten Anstrengungen nicht ausreichen, um einen konsolidierten Datenticker hervorzubringen, der für die Marktteilnehmer zu vertretbaren Kosten leicht zugänglich und nutzbar ist, muss möglicherweise über andere Lösungen nachgedacht werden, beispielsweise darüber, einen gewerblichen Anbieter mit dem Betrieb eines konsolidierten Datentickers zu beauftragen. Die Kommission wird auch sicherzustellen versuchen, dass die Verbreitung konsolidierter Daten zu kommerziell angemessenen Konditionen ungehindert möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 600/15

... (13) Damit die Vorschriften der vorliegenden Richtlinie besser, zeitnäher und möglichst einheitlich umgesetzt und Durchführungsprobleme frühzeitig erkannt werden können, sollte ein Frühwarnsystem eingerichtet werden, das die Schwächen erkennt und es bereits vor Ablauf der Fristen für die Zielerfüllung ermöglicht, Abhilfe zu schaffen.



Drucksache 446/12

... Mit der Neuregelung wird das Bundesversicherungsamt verpflichtet, künftig im Rahmen der Neuberechnung bis zum 15. April des auf das Ausgleichsjahr folgenden Jahres auf der Grundlage der aktuellen Vierteljahresrechnungen nach § 10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der gesetzlichen Krankenversicherung (KSVwV), der KV 45, für das jeweilige Ausgleichsjahr auch die alters-, geschlechts- und risikoadjustierten Zu- und Abschläge, die Zuweisungen zur Deckung der standardisierten Verwaltungskosten und der Satzungs- und Ermessensleistungen sowie die mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen neu zu ermitteln. Auf diese Weise erfolgt zeitnäher als bisher eine Anpassung der Zuweisungen an das im Jahresausgleich für das jeweilige Ausgleichsjahr zu erwartende Ergebnis.



Drucksache 1/10

... Daneben werden das Verfahren der Unterrichtung des Parlaments über über- und außerplanmäßige Ausgaben im Interesse einer zeitnäheren Beteiligung des Parlaments und unter Berücksichtigung der Wertung von Art115 GG sowie das Konsultationsverfahren bei über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen geregelt. Die vorherige Unterrichtung eröffnet dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, die Entscheidung herbeizuführen, ob ein Nachtragshaushaltsverfahren einzuleiten ist. Mit der Regelung in Absatz 2 Satz 6 wird das bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 37 Absatz 4 BHO anzuwendende Unterrichtungsverfahren auf über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen übertragen.



Drucksache 630/08

... Die für die Dienstleistenden persönlich besonders wichtigen Informationen über ihre Geld- und Sachbezüge sowie über ihre wesentlichen Rechte und Pflichten sollen künftig zeitnäher zum Zivildienstbeginn vermittelt werden (Informationsseminar).



Drucksache 4/08

... Um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einem dynamischen Verfahren im Bereich der Grundbesitzbewertung zu entsprechen, werden Einzelheiten der Wertermittlung nicht im Gesetz, sondern durch Rechtsverordnung festgelegt. Durch diese Ermächtigung kann flexibler und zeitnäher auf die tatsächlichen Entwicklungen und die daraus abzuleitenden Folgen reagiert werden.



Drucksache 483/08

... Die Kommunikationsdienste müssen ein unter den Gesichtspunkten der Verfügbarkeit, Integrität, Kontinuität und Zeitnähe hinreichend hohes Leistungsniveau erreichen und aufrechterhalten. Sie müssen sicher, verfälschungsgeschützt und zügig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/08




1. Hintergrund

2. Gegenwärtig anstehende Herausforderungen

3. Stellungnahme der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen

4. Folgenabschätzung

5. Vorschlag für eine Verordnung

5.1. Instrument und Methode

5.2. Inhalt

5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur

5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung

5.2.2.1. Flugplätze

5.2.2.2 ATM/ANS

5.2.3. Sonstige Änderungen der Verordnung

6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Artikelnummerierung sowie Angabe der Änderungen der Verordnung EG NR. 216/2008

7. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

8. Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 wird wie folgt geändert:

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 8a
Flugplätze

Artikel 8b
ATM/ANS

Artikel 8c
Fluglotsen

Artikel 8d
Akkreditierte Stellen

Artikel 22a
Zulassung von Flugplatzbetreibern

Artikel 22b
ATM/ANS

Artikel 22c
Zulassung von Fluglotsen

Artikel 22d
Akkreditierte Stellen

Artikel 65a
Abänderungen

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Anhang Va
Grundlegende Anforderungen an Flugplätze

A – Physische Merkmale, Infrastruktur und Einrichtungen von Flugplätzen

Roll - und Vorfeld

5 Hindernisfreiheit

Optische und nicht-optische Hilfen und Flugplatzeinrichtungen

5 Flugplatzdaten

B – Betrieb und Verwaltung

C - Flugplatzumgebung

Anhang Vb
Grundlegende Anforderungen an Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste

1 Luftraumnutzung

2 Dienste

a Luftfahrtinformationen und Daten für Luftraumnutzer für Flugsicherungszwecke

b Meteorologische Informationen

c Flugverkehrsdienste

d Kommunikationsdienste

e Navigationsdienste

f Überwachungsdienste

g Verkehrsflussregelung

h Luftraummanagement

3 Systeme und Komponenten

a Allgemeines

b Integrität, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Systemen und Komponenten

c Auslegung von Systemen und Komponenten

d Anhaltende Dienstgüte

e Modifizierung von Systemen und Komponenten

4 Qualifikation von Fluglotsen

a Allgemeines

b Theoretische Kenntnisse

c Praktische Fertigkeiten

d Sprachkenntnisse

e Simulationsübungsgeräte

f Ausbildungslehrgang

g Ausbilder

h Prüfer

i Medizinische Tauglichkeit von Fluglotsen

5 Dienstleister und Ausbildungseinrichtungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 829/08

... Die Vornahme der in § 114d Abs. 1 Satz 1 bis 3 StPO-E vorgesehenen Mitteilungen wurde als gerichtliche Pflicht ausgestaltet, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Übermittlungen auch tatsächlich erfolgen. Allerdings wird es nicht selten der Fall sein, dass eine Information der Vollzugsanstalt einfacher oder zeitnäher durch die Staatsanwaltschaft erfolgen kann. Für diesen Fall fordert § 114d Abs. 2 StPO-E die Staatsanwaltschaft ausdrücklich auf, der Vollzugsanstalt Mitteilungen unmittelbar zukommen zu lassen. Insbesondere in diesem Fall, aber auch dann, wenn die Vollzugsanstalt auf sonstigem Wege von bestimmten Inhalten bereits Kenntnis hat, entfällt die Mitteilungspflicht gemäß § 114d Abs. 1 Satz 4 StPO-E.



Drucksache 65/07

... Die Prüfung des Inverkehrbringens oder Zugänglichmachens erfolgt teilweise durch den Datenanbieter selbst. Indem er diese Prüfung eigenverantwortlich durchführen kann, kann er die Daten ganz überwiegend ohne behördliche Beteiligung verbreiten. Der Datenanbieter hat im Rahmen dieser Prüfung die Daten im Zusammenhang mit der konkreten Kundenfrage auf ihre mögliche Gefährdung der Sicherheitsinteressen hin zu prüfen. Die Prüfung erfolgt anhand von Kriterien, die ihm von der Behörde vorgegeben sind und die eine schnelle, automatisierte Prüfung erlauben. Maßgebliche Kriterien sind dabei der durch Wahl des Sensorbetriebsmodus und Prozessierung erzielte Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden sowie dessen Kunden, das angefragte Zielgebiet und die gewünschte Zeitnähe. Ist das Ergebnis dieser Prüfung, dass keine Möglichkeit eines Schadenseintritts für die Sicherheitsinteressen besteht, so kann der Datenanbieter die Daten in den Verkehr bringen oder zugänglich machen. Ein Verwaltungsverfahren ist nicht erforderlich. Aufgrund der Übertragung dieses Teils der Prüfung auf den Datenanbieter muss er für diese Tätigkeit zugelassen und bei der Ausführung von der zuständigen Behörde beaufsichtigt werden. Bezogen auf einzelne Geschäftsvorgänge ist er lediglich zur Dokumentation der Prüfung, des Verfahrens und des Ergebnisses verpflichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
. Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
. Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

§ 3
Genehmigung

§ 4
Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Dokumentationspflicht

§ 6
Anzeigepflicht

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 9
Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 10
Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme

Teil 3
. Verbreiten von Daten

Kapitel 1
. Allgemeine Voraussetzungen

§ 11
Zulassung

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen

§ 13
Anzeigepflicht

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Kapitel 2
. Verfahren des Verbreitens von Daten

§ 17
Sensitivitätsprüfung

§ 18
Dokumentationspflicht

§ 19
Erlaubnis

§ 20
Sammelerlaubnis

Teil 4
. Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland

§ 21
Verpflichtung des Datenanbieters

§ 22
Verpflichtung des Betreibers

§ 23
Vergütung

Teil 5
. Durchführungsvorschriften

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Verfahren

§ 26
Gebühren und Auslagen

§ 27
Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Teil 6
. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Straftaten

§ 30
Auslandstaten Deutscher

§ 31
Straf- und Bußgeldverfahren

Teil 7
. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 33
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 34
Übergangsregelung

§ 35
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35


 
 
 


Drucksache 354/1/07

... Eine zeitnähere technische Umsetzung ist auf Grund der erforderlichen gravierenden Strukturänderungen in den IT-Anwendungen nicht sicherzustellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass neben den Anpassungen der jeweils in den Ländern eingesetzten Softwarelösungen die entsprechenden Anpassungen auch im Gemeinsamen Registerportal der Länder nachvollzogen werden müssen. Derzeit sind die Portale noch nicht darauf ausgelegt, auch Abhängigkeiten zwischen einzelnen Dokumenten darzustellen.



Drucksache 354/07 (Beschluss)

... Eine zeitnähere technische Umsetzung ist auf Grund der erforderlichen gravierenden Strukturänderungen in den IT-Anwendungen nicht sicherzustellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass neben den Anpassungen der jeweils in den Ländern eingesetzten Softwarelösungen die entsprechenden Anpassungen auch im Gemeinsamen Registerportal der Länder nachvollzogen werden müssen. Derzeit sind die Portale noch nicht darauf ausgelegt, auch Abhängigkeiten zwischen einzelnen Dokumenten darzustellen.



Drucksache 716/06

... Absatz 2 verpflichtet die Krankenkassen, die erhobenen Daten zu pseudonymisieren. Hier-durch sowie durch das für die Krankenkassen geltende Verbot, die versichertenbezogen erhobenen Daten über mehrere Leistungsbereiche hinweg zusammenzuführen, wird den Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen. Absatz 3 schreibt vor, dass das Verfahren der Verschlüsselung auch bei einem Wechsel der Krankenkasse eine (Wieder-)Verknüpfung der versichertenbezogenen Daten nicht beeinträchtigen darf. Dies ist für die Bildung der Risikogruppen für Versicherte nach einem Kassenwechsel notwendig. Die Festlegung der näheren technischen, zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben für Datenerhebungen durch die Spitzenverbände der Krankenkassen entspricht dem bisher bereits üblichen Vorgehen. Da-durch kann den sich im Zeitablauf verändernden spezifischen technischen Gegebenheiten der Krankenkassen gezielter und zeitnäher als durch die Veränderungen der RSAV Rechnung getragen werden. Die Bestimmung des Näheren über die einheitliche technische Aufbereitung der Daten durch das Bundesversicherungsamt entspricht ebenfalls dem bisher üblichen Verfahren. Darüber hinaus kann das Bundesversicherungsamt vorgeben, dass der Umfang der nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 zu erhebenden Daten zu reduzieren ist, wenn sie in diesem Umfang für die Weiterentwicklung und Durchführung des Risikostrukturausgleichs nicht mehr notwendig sind.



Drucksache 163/1/05

... Es sollte bei der Frage des Anknüpfungspunkts für die erforderliche "Zeitnähe" auf die Verwertungsreife der Ausfallbürgschaft, d.h. das Ende der Verwertung der sonstigen vorhandenen Sicherheiten, abgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 16/05

Die Ausschlussfrist wird wie bereits im Reisekostenrecht mehrerer Länder auf sechs Monate verkürzt. Dienstreisen sollen auch im Interesse Dienstreisender zeitnäher abgerechnet werden. Damit werden mehr Maßnahmen in dem Haushaltsjahr abgerechnet, in dem die Kosten einschließlich eventueller Abschläge begründet und angefallen sind (Haushaltsklarheit).



Drucksache 725/05

... Auf Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik wird durch Verbesserung von Qualität und Zeitnähe der wissenschaftlichen Daten und durch Entwicklung von Verfahren für die Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Managementoptionen hingearbeitet. Neue Technologien, einschl. Ermittlung des Fischursprungs durch DNS-Analyse, soll zur Feststellung von Verstößen eingesetzt werden. Dabei sollen besonders Techniken berücksichtigt werden, die die Einbeziehung von Beteiligten begünstigen. Im Rahmen der im Aufbau befindlichen Seeverkehrspolitik der EU sollen für die Fischerei entwickelte Dienstleistungen, z.B. Überwachung von Schiffen durch Fernerkundung und oder elektronische Meldegeräte, auch auf die Identifizierung von Handelsschiffen ausgedehnt werden. Ferner sollen die Auswirkungen des expandierenden Bereichs der Aquakultur bewertet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1
ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
- EG-Programm

1. ZIEL

2. Ansatz

3. Tätigkeiten

3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft

3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum

3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr

3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft

3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie

3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen

3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei

3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen

3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit

3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung

3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit

3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit

3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen

3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln

3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner

3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit

3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit

Ethische Aspekte


 
 
 


Drucksache 458/04 (Beschluss)

... kann der Beklagte einen Anspruch schon im laufenden Verfahren (etwa im Wege der Widerklage) geltend machen, was eine zeitnähere Entscheidung ermöglicht und ein Folgeverfahren über diesen Anspruch entbehrlich macht.



Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 37/17 PDF-Dokument



Drucksache 163/05 PDF-Dokument



Drucksache 186/17 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 272/18 PDF-Dokument



Drucksache 296/16 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 450/07 PDF-Dokument



Drucksache 480/06 PDF-Dokument



Drucksache 598/15 PDF-Dokument



Drucksache 638/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.