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"Zeitnahe"
Drucksache 164/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... Die für dieses zusätzliche Verfahren erforderlichen Strukturen und Entscheidungen könnten aus Sicht der Länder zu Verzögerungen des vorgesehenen Zeitplans für die Einführung des eGBR führen und damit die von allen gewünschte zeitnahe Nutzung medizinischer Anwendungen der TI auch durch alle nicht verkammerten Berufe gefährden. Hinzu kommt, dass aufgrund der Corona-Pandemie in den Ländern aktuell und in den nächsten Monaten kaum Ressourcen zur Verfügung stehen, um neue Strukturen zu schaffen, da alle Ressourcen auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie gerichtet sind, so dass schon die bestehenden Strukturen nur mit großer Mühe aufrechterhalten werden können.
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Die Europäische Kommission ersucht den Europäischen Rat und die gesetzgebenden Organe, die vorliegenden Vorschläge rasch zu prüfen, damit auf der Tagung des Europäischen Rates eine politische Einigung erzielt werden kann. Eine zeitnahe Entscheidung wird es ermöglichen, unverzüglich Mittel zur Verfügung zu stellen und Maßnahmen in den Bereichen mit dem dringendsten Bedarf zu ergreifen.
Drucksache 286/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Digitalisierung der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944
/EU) - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... Die Frage, wie die Steuerung von energieintensiven Verbrauchseinrichtungen über intelligente Messsysteme technisch umgesetzt werden kann und welche Zusatzgeräte dabei gegebenenfalls in die Zertifizierung einbezogen werden müssen, ist Gegenstand des laufenden Prozesses zur Weiterentwicklung der Smart-Meter-Gateways und zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs. Voraussetzung für eine zeitnahe Verfügbarkeit der so genannten Smart-Grid-Funktionalitäten ist dabei insbesondere, dass neben den zu steuernden Einheiten auch die Smart-Meter-Gateways selbst weiterentwickelt werden, da die Smart-Meter-Gateways der ersten Generation die bei der Steuerung übertragenden Daten bislang nur unzureichend verarbeiten können. Daher sollte dieser Aspekt in der Aufzählung ergänzt werden.
Drucksache 221/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Die voraussichtliche Zunahme der umsatzsteuerrechtlich relevanten Sachverhalte machen umfangreiche Organisationsmaßnahmen der Gebietskörperschaften für eine regelkonforme Besteuerung erforderlich. Eine rechtssichere Implementierung dieser Maßnahmen erfordert einen gesetzlich definierten Rahmen für die Delegation der Verantwortlichkeit auf einzelne Organisationseinheiten. Eine zeitnahe gesetzliche Regelung ist dabei unerlässlich, um die erforderlichen Delegationsakte und Investitionen vornehmen zu können.
Drucksache 314/20 (Beschluss)
... Eine zeitnahe Netzanbindung von Offshore-Windparks ist im Rahmen der Energiewende mit Atomausstieg und Kohleausstieg erforderlich. Die Rechtswegverkürzung auf das Bundesverwaltungsgericht ist hierbei ein wichtiges und bewährtes Beschleunigungsinstrument. Zwar ist die mit dem Vorschlag verbundene zusätzliche Belastung des Bundesverwaltungsgerichts mit erstinstanzlichen Zuständigkeiten quantitativ und qualitativ überschaubar. Gleichzeitig wäre begrüßenswert, wenn die Novellierung mit entsprechenden Stellenaufstockungen beim Bundesverwaltungsgericht verbunden wird.
Drucksache 28/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... 5. Der Investitionsplan soll erklärtermaßen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen. Er zielt jedoch wie der europäische Grüne Deal in erster Linie auf Klima- und Umweltinvestitionen ab und auf Sozialinvestitionen ausdrücklich nur, soweit diese einen Bezug zur klimapolitischen Nachhaltigkeitswende aufweisen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass nachhaltige Entwicklung nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität gleichzusetzen ist, und hält daher nach wie vor die zeitnahe Festlegung einer umfassenden und kohärenten Umsetzungsstrategie zur VN-Agenda 2030 für dringend erforderlich.
Drucksache 290/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... "(5) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur zeitnahen Umsetzung unionsrechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Fristen zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben von den Absätzen 1 und 2 abweichende Bestimmungen zu treffen."
Drucksache 144/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft - COM(2020) 111 final
... Der Vorschlag geht nicht über das zur Erreichung des Ziels erforderliche Maß hinaus, für die Zwecke der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 die Auswirkungen des derzeitigen SARS-CoV-2-Ausbruchs abzumildern. Die vorgeschlagene Maßnahme ist daher auch in Bezug auf ihre zeitnahe Anwendung auf die verschiedenen Arten von Reisezielen verhältnismäßig.
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 18. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Tierschutzvorschriften, einschließlich derjenigen für den Transport und die Schlachtung von Tieren, zu überarbeiten, um ein höheres Tierschutzniveau sicherzustellen. Er sieht allerdings mit Sorge, dass die Bewertung und Überarbeitung des Tierschutzrechts erst für das vierte Quartal 2023 geplant ist. Daher bittet er die Bundesregierung, sich - insbesondere im Rahmen der gegenwärtigen EU-Ratspräsidentschaft - für eine zeitnahe Erhöhung der europäischen Tierwohlstandards einzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Drucksache 4/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG )
... Der Bundesrat fordert im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeitnahe Aussagen bezüglich einer auskömmlichen Finanzierung des Rechtsanspruchs hinsichtlich der benötigten Investitions- und Betriebskosten für die zusätzlich zu schaffenden Plätze zu treffen, die über die im Gesetzentwurf enthaltene Summe von 2 Milliarden Euro hinausgehen. Denn der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt die mit dem weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung verbundenen Kostenfolgen in Milliardenhöhe für Länder und Kommunen nicht.
Drucksache 48/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
... Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Mit Blick auf insbesondere die Übergangsregelung in Artikel 2 dieses Gesetzes, die in Übereinstimmung mit den EU-Vorgaben vorsieht, dass die neuen Vorgaben erstmals anzuwenden sind auf Rechnungslegungsunterlagen für das nach dem 31. Dezember 2019 beginnende Geschäftsjahr, ist ein zeitnahes Inkrafttreten nach Verkündung erforderlich.
Drucksache 164/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... Die für dieses zusätzliche Verfahren erforderlichen Strukturen und Entscheidungen könnten aus Sicht der Länder zu Verzögerungen des vorgesehenen Zeitplans für die Einführung des eGBR führen und damit die von allen gewünschte zeitnahe Nutzung medizinischer Anwendungen der TI auch durch alle nicht verkammerten Berufe gefährden. Hinzu kommt, dass aufgrund der Corona-Pandemie in den Ländern aktuell und in den nächsten Monaten kaum Ressourcen zur Verfügung stehen, um neue Strukturen zu schaffen, da alle Ressourcen auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie gerichtet sind, so dass schon die bestehenden Strukturen nur mit großer Mühe aufrechterhalten werden können.
Drucksache 456/2/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... Eine erstinstanzliche Zuweisung sämtlicher Streitigkeiten über die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windkraftanlagen an die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe wäre zudem auch für die ausweislich der Entwurfsbegründung beabsichtigte Beschleunigungswirkung kontraproduktivom Denn jedenfalls in einigen Flächenländern stellen die hierauf bezogenen Gerichtsverfahren einen nicht unerheblichen Anteil der Streitigkeiten über immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten dar. Folglich würden die dortigen Landesobergerichte auf einen Schlag mit einer Vielzahl neuer erstinstanzlicher Verfahren belastet, was ihrer zeitnahen Behandlung nicht förderlich wäre. Dieses Problem besteht bei einer Beibehaltung der Verteilung der Verfahren auf die einzelnen Verwaltungsgerichte nicht, da hiermit bereits bisher eine weit größere Anzahl von Richtern beschäftigt wird. Zusätzlich besteht bei den Verwaltungsgerichten mit Blick auf in diesen Verfahren nicht selten erforderliche Termine zur Augenscheinnahme vor Ort eine lokale Nähe zu den Streitgegenständen, was für eine zügige Erledigung ebenfalls förderlich sein dürfte. Dass entsprechende Verfahren häufig aufgrund der Einlegung von Rechtsmitteln dennoch in die zweite Instanz kommen, ist kein Gegenargument. Zum einen wird den Landesobergerichten insofern bereits ein durch die erstinstanzlichen Gerichte verdichteter und vorstrukturierter Sachverhalt vorgelegt, was eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellen kann. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass jedenfalls die praktisch häufigen Drittwidersprüche beziehungsweise -anfechtungen gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen über 50 Metern nach dem im Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes ebenfalls neu gefassten § 63 BImSchG-E ohnehin keine aufschiebende Wirkung haben sollen, so dass diesbezüglich zwingend ein Eilverfahren anhängig gemacht werden muss. In diesen Eilverfahren, die mit Blick auf die Vorschrift des § 152 Absatz 1
Drucksache 363/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104a und 143h)
... Eine zeitnahe Stärkung der gemeindlichen Finanzsituation ist geboten, damit die Gemeinden auch in den schwierigen Zeiten die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich regeln können.
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Im Ergebnis werden Schuldner danach in den Fällen, in denen sie auf ein erstes Mahnschreiben der Rechtsanwältin, des Rechtsanwalts oder des Inkassodienstleisters hin die Forderung begleichen sowie in den Fällen, in denen gegen sie Forderungen bis zu 50 Euro geltend gemacht werden, stark entlastet, während die Gebühren in den übrigen Fällen im Wesentlichen gleichbleiben. Dies bringt den positiven Effekt mit sich, dass für die Schuldner ein Anreiz gesetzt wird, die offenen Forderungen zeitnah zu begleichen, was im Interesse aller Beteiligter liegt, da der Wirtschaft das ihr zustehende Geld zufließt, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern weniger Aufwand entsteht und die Schuldner von geringeren Kosten profitieren.
Drucksache 107/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Wie in anderen Rechtsgebieten auch hat die Justiz zur Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Aufgabe unter Beachtung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und insbesondere des technischen Fortschrittes auch in Bußgeldverfahren immer vielfältigere Lebenssachverhalte rechtlich zu bewerten. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts wird die Erfüllung dieser Aufgabe durch die absolute Anzahl an Bußgeldverfahren erschwert. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass rechtstaatliche Prinzipien eine zügige und gestraffte Durchführung von Bußgeldverfahren vor allem auch im Interesse der betroffenen Bürger erfordern. Demgegenüber bedingt das Rechtsstaatsprinzip jedoch auch einen entsprechenden Einsatz der Arbeitsressourcen der Justiz unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts besteht insoweit dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Gerade im Bereich von Geldbußen im unteren zweistelligen Eurobereich nehmen Bußgeldverfahren bisweilen einen Raum ein, der auch unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Prinzipien weder notwendig noch verständig ist. Praktisch bedeutsam sind hier insbesondere die Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, wobei dies in erheblichem Maße für solche wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstößen gilt. Bei den hessischen Staatsanwaltschaften wurden in der Vergangenheit rund 30.000 solcher Verfahren nach § 24 StVG pro Jahr anhängig. Obschon die deutliche Mehrzahl dieser Verfahren auf Messungen in sog. "standardisierten Verfahren", für die nicht zuletzt auf Grund ihrer Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt der Anschein der Richtigkeit streitet, beruhen, sind nach der bisherigen Rechtslage trotz oftmals gleichen Lebenssachverhalten - identische Messstellen, identische Messverfahren, identische Einwendungen der Betroffenen - Hauptverhandlungen durchzuführen, obwohl die Sach- und Rechtslage dies grundsätzlich nicht erfordert. Dies führt bisweilen dazu, dass sich trotz der bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bestehenden kurzen Verjährungsfrist eine nicht unerhebliche Zeitspanne zwischen Tatzeit und rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens auftut. Gerade aber bei Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit vor, Verhalten von Betroffenen, das die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs - und damit auch die Unversehrtheit jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers - potentiell gefährdet, zeitnah zu ahnden und den Betroffenen durch entsprechende Rechtsfolgen zu einem verkehrsgerechten Verhalten anzuleiten. In der Praxis ist jedoch vermehrt zu beobachten, dass gerade Betroffene, denen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, die ihnen zustehenden Verfahrensrechte nicht deswegen ergreifen, um substantielle Einwendungen gegen den Bußgeldbescheid vorzubringen, sondern, um das Verfahren oftmals auch in voller Kenntnis der inhaltlichen Erfolglosigkeit ihres Vorgehens zu verzögern.
Drucksache 427/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Um den Antibiotikaeinsatz innerhalb eines Betriebes effektiv zu reduzieren, sollten die Ursachen des erhöhten Einsatzes durch das zeitnahe Ergreifen geeigneter Maßnahmen abgestellt werden. Förderlich hierfür wäre die zeitlich engere Kopplung zwischen dem erhöhten Antibiotikaeinsatz bzw. der Überschreitung der Kennzahl 2 und der Erstellung eines Maßnahmenplans - und damit der Umsetzung der Maßnahmen.
Drucksache 221/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Die voraussichtliche Zunahme der umsatzsteuerrechtlich relevanten Sachverhalte machen umfangreiche Organisationsmaßnahmen der Gebietskörperschaften für eine regelkonforme Besteuerung erforderlich. Eine rechtssichere Implementierung dieser Maßnahmen erfordert einen gesetzlich definierten Rahmen für die Delegation der Verantwortlichkeit auf einzelne Organisationseinheiten. Eine zeitnahe gesetzliche Regelung ist dabei unerlässlich, um die erforderlichen Delegationsakte und Investitionen vornehmen zu können.
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
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