Drucksache 583/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reform der Vereinten Nationen
... 4. befürwortet die strikte Umgrenzung der Begriffe der legitimen Selbstverteidigung, der Anwendung von Gewalt und der Schutzverantwortung für Zivilbevölkerungen, wie sie von der Hochrangigen Gruppe im Einklang mit dem Geist und dem Wortlaut der UN-Charta definiert wurden, und teilt die Ansicht, dass eine solche Definition den Sicherheitsrat nicht abhalten dürfte, präventiv zu handeln, sogar proaktiver als in der Vergangenheit, da der Sicherheitsrat die einzige legitime Institution für solche Maßnahmen ist; verweist darauf, dass es nur dann eine wirksame Krisenprävention geben kann, wenn die Vereinten Nationen über die Möglichkeiten der Überwachung verfügen, d.h. Spannungen zwischen ethnischen, sprachlichen oder religiösen Gruppen, die zum Ausbruch von Krisen führen können, ständig verfolgen können;
Kollektive Sicherheit im 21. Jahrhundert: Prävention, Bewusstsein und gemeinsame Verantwortung
Freiheit von Mangel: eine gemeinsame und ausgewogene Vision einer erneuerten Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen
Erneuerte Institutionen für mehr Repräsentativität und Efizienz
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