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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zivilrechtsübereinkommens"


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Drucksache 780/06

... Die Ausnahme in Satz 1 Nr. 3 setzt Artikel 9 des Zivilrechtsübereinkommens über Korruption des Europarates vom 4. November 1999 um. Dieser verpflichtet die Vertragsstaaten, in ihrem innerstaatlichen Recht dafür zu sorgen, dass Beschäftigte, die den zuständigen Personen oder Behörden in redlicher Absicht einen begründeten Korruptionsverdacht mitteilen, vor ungerechtfertigten Nachteilen geschützt werden. Die Verschwiegenheitspflicht gilt dementsprechend nicht wenn die Beamtin oder der Beamte gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde oder einer Strafverfolgungsbehörde einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Korruptionsstraftat anzeigt. Durch Landesrecht können weitere Behörden oder außerdienstliche Stellen bestimmt werden, an die Beamtinnen und Beamte sich wenden können ohne gegen die Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen. Als außerdienstliche Stellen kommen insbesondere Ombudsleute in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 3
Beamtenverhältnis

§ 4
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 5
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 6
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 7
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 8
Ernennung

§ 9
Kriterien der Ernennung

§ 10
Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Nichtigkeit der Ernennung

§ 12
Rücknahme der Ernennung

Abschnitt 3
Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

§ 13
Grundsatz

§ 14
Abordnung

§ 15
Versetzung

§ 16
Umbildung einer Körperschaft

§ 17
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 18
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 19
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

§ 20
Verteilung der Versorgungslasten

Abschnitt 4
Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

§ 21
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 22
Beendigungsgründe

§ 23
Entlassung kraft Gesetzes

§ 24
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 25
Verlust der Beamtenrechte

§ 26
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 27
Dienstunfähigkeit

§ 28
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 29
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 30
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 31
Einstweiliger Ruhestand

§ 32
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden

§ 33
Wartezeit

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

§ 34
Grundpflichten

§ 35
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 36
Weisungsgebundenheit

§ 37
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 38
Verschwiegenheitspflicht

§ 39
Diensteid

§ 40
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 41
Nebentätigkeit

§ 42
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 43
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 44
Teilzeitbeschäftigung

§ 45
Erholungsurlaub

§ 46
Fürsorge

§ 47
Mutterschutz und Elternzeit

§ 48
Nichterfüllung von Pflichten

§ 49
Pflicht zum Schadensersatz

§ 50
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 51
Personalakte

§ 52
Personalvertretung

§ 53
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 54
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 7
Rechtsweg

§ 55
Verwaltungsrechtsweg

§ 56
Revision

Abschnitt 8
Spannungs- und Verteidigungsfall

§ 57
Anwendungsbereich

§ 58
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 59
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 60
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 61
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

Abschnitt 9
Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

§ 62
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 63
Folgeänderungen

§ 64
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt des Gesetzes im Einzelnen

1. Statusrechte und – pflichten

2. Zeitgemäße Pflichtenregelung

3. Stärkung der Mobilität

4. Nutzung personeller Ressourcen

II. Beamtenrechtsrahmengesetz

III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Abschnitt 7 Rechtsweg

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 10 Schlussvorschriften

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Absätzen 11 und 18

Zu Absatz 13

Zu Absatz 16

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Kosten

E. Preiswirkung

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 354/06

... Mit der Erweiterung des Absatzes 1 wird die Anzeige von konkreten Anzeichen für Korruption ermöglicht. Hierdurch wird Artikel 9 des Zivilrechtsübereinkommens über Korruption des Europarates vom 4. November 1999 umgesetzt. Diese Umsetzung soll durch separate Gesetze und nicht durch das Umsetzungsgesetz zum Zivilrechtsübereinkommen realisiert werden. Geregelt wird, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht gilt, wenn die Beamtin oder der Beamte gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde oder einer Strafverfolgungsbehörde einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Korruptionsstraftat anzeigt. Die oberste Dienstbehörde kann außerdem weitere Behörden oder außerdienstliche Stellen bestimmen, an die Beamtinnen und Beamte sich wenden können, ohne gegen die Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen. Als außerdienstliche Stellen kommen insbesondere Ombudsleute in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 4

C. Stellungnahmen der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Kosten

E. Preiswirkung

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 283/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.