[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

93 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zollkriminalamtes"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 576/19

... Für den Bund entstehen durch die Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt an den Zuverlässigkeitsprüfungen jährliche Ausgaben in Höhe von rund 2.541.000 - 2.675.000 Euro, davon rund 2 Millionen bei der Bundespolizei und 541.000 - 675.000 beim Zollkriminalamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

§ 7a
Gemeinsames Luftsicherheitsregister

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsziel und -inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Beteiligung der Bundespolizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

5 Personalaufwand

5 Sachausgaben

Beteiligung des Zollkriminalamtes an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4888, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Laufender Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Errichtung des Luftsicherheitsregisters

5 Länder

Laufender Erfüllungsaufwand

Betrieb des Luftsicherheitsregisters

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 415/16

... /EU enthaltenen Vorgaben neben den einschlägigen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung nebst Geschäftsbereich insbesondere die mit geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen betrauten Stellen des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundespolizeipräsidiums, des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie die zugehörigen Fachaufsichtseinheiten im Bundesministerium des Innern, die mit geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen betrauten Stellen des Bundesnachrichtendienstes sowie die zugehörigen Fachaufsichtseinheiten im Bundeskanzleramt sowie die mit geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen befassten Einheiten des Zollkriminalamtes einschließlich der als Fachaufsicht übergeordneten Stellen der Bundesfinanzverwaltung. Im Rahmen der Rechtsverordnung ist auch zu prüfen, inwieweit Ausnahmeregelungen für die deutschen Auslandsvertretungen in Betracht zu ziehen sind. Für die zu regelnden Ausnahmebereiche bleibt es auch unter Geltung dieses Gesetzes bei einer papiergebundenen Fakturierung. Die Ausnahmeregelung ist auf das für die Sicherstellung der Geheimhaltung notwendige Maß zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 4a
Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung

§ 18
Anwendungsregelung

Artikel 2
Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 519/12

... (1) Das Zollkriminalamt ist berechtigt, Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die nach den § 24 Absatz 1 bis 3 übermittelt werden dürfen, im Einzelfall in einem automatisierten Verfahren abrufen, soweit dies für die Zwecke des § 24 Absatz 1 und zur Verhütung von Straftaten sowie zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Außenwirtschaftsgesetz(AWG)

Teil 1
Rechtsgeschäfte und Handlungen

§ 1
Grundsatz

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

§ 4
Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen

§ 5
Gegenstand von Beschränkungen

§ 6
Einzeleingriff

§ 7
Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres

§ 8
Erteilung von Genehmigungen

§ 9
Erteilung von Zertifikaten

Teil 2
Ergänzende Vorschriften

§ 10
Deutsche Bundesbank

§ 11
Verfahrens- und Meldevorschriften

§ 12
Erlass von Rechtsverordnungen

§ 13
Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen

§ 14
Verwaltungsakte

§ 15
Rechtsunwirksamkeit

§ 16
Urteil und Zwangsvollstreckung

Teil 3
Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften

§ 17
Strafvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Einziehung und Erweiterter Verfall

§ 21
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden

§ 22
Straf- und Bußgeldverfahren

§ 23
Allgemeine Auskunftspflicht

§ 24
Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

§ 25
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 26
Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren

§ 27
Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs

§ 28
Kosten

Artikel 2
Folgeänderungen

1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen

2 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

3 Änderung der Verordnung über allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes

5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

6 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

8 Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes

9 Änderung der Strafprozessordnung

10 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

11 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

12 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung

14 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft

15 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

16 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

17 Änderung des Kreditwesengesetzes

18 Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes

19 Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes

20 Änderung des Marktorganisationsgesetzes

21 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung

22 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern

23 Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung

24 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

25 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

26 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und Inhalt des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Schwerpunkte der Novelle

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

IV. Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Im Einzelnen

Zu § 3

Zu § 4

Im Einzelnen

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu §§ 24

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2224: Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Vereinfachung, Straffung und zielgenauere Fassung des Außenwirtschaftsrechts unter Beibehaltung seiner bewährten Grundstrukturen


 
 
 


Drucksache 664/12 (Beschluss)

... sieht in Absatz 2 bisher schon vor, dass sich die Entschädigungsbeträge nach den Nummern 100, 101, 300 bis 310, 400 und 401 um 20 Prozent ermäßigen, wenn Leistungen durch die Strafverfolgungsbehörden über eine zentrale Kontaktstelle des Generalbundesanwalts, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei oder des Zollkriminalamtes oder über entsprechende für ein Land oder für mehrere Länder zuständige Kontaktstelle angefordert und abgerechnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 2 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 2 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 149 Absatz 1 Nummer 33 bis 35 TKG

8. Zu Artikel 7a* - neu - Anlage 3 Vorbemerkung Absatz 2 JVEG

'Artikel 7a* Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

9. Zu Artikel 10 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 664/1/12

... sieht in Absatz 2 bisher schon vor, dass sich die Entschädigungsbeträge nach den Nummern 100, 101, 300 bis 310, 400 und 401 um 20 Prozent ermäßigen, wenn Leistungen durch die Strafverfolgungsbehörden über eine zentrale Kontaktstelle des Generalbundesanwalts, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei oder des Zollkriminalamtes oder über entsprechende für ein Land oder für mehrere Länder zuständige Kontaktstelle angefordert und abgerechnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/1/12




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Ziffern 1, 2 und 4 bis 6:

9. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 111 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Absatz 2 Satz 1 TKG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 149 Absatz 1 Nummer 30 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 2 StPO

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 7 Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 2 Buchstabe a § 20b Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 3 § 22 Absatz 4* Satz 1 BKAG , Artikel 4 Nummer 1 § 22a Absatz 3 Satz 1 BPolG , Artikel 5 Nummer 2 § 7 Absatz 7 ZFdG , Nummer 3 Buchstabe c § 15 Absatz 4 ZFdG , Artikel 6 § 8d Absatz 3 BVerfSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1a - neu - TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 2 TKG

16. Zu Artikel 7a* - neu - Anlage 3 Vorbemerkung Absatz 2 JVEG

'Artikel 7a* Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

17. Zu Artikel 10 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 853/10

... "(6a) Das Bundesministerium der Finanzen kann dem Zollkriminalamt Aufgaben bei der Anwendung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 89, L 75 vom 15.3.2007, S. 26) übertragen. Die Übertragung bedarf des Einvernehmens aller obersten Finanzbehörden der Länder. Übertragbar sind Aufgaben zur Unterstützung des Geschäftsverkehrs zwischen den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und den Polizeibehörden oder sonstigen für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Stellen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Schengenassoziierten Staates im Sinne des § 34a Absatz 4."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 92
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 92a
Inhalt des Ersuchens

§ 92b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 14a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 27a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 4
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 32a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 33a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 5
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 34a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 35a
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 6
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

§ 11a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 11b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Artikel 7
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 6a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen des RbDatA

III. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbDatA

IV. Gründe für die Umsetzung des RbDatA im BKAG, BPolG, ZFdG, ZollVG, IRG, AO, SchwarzArbG und StPO

1. IRG

2. BKAG

3. BPolG

4. ZFdG

5. ZollVG

6. AO

7. StPO

8. SchwarzArbG

V. Verhältnis zu anderen bi- und multilateralen Übereinkommen

VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

4 Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu § 92a

Zu § 92b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 990: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/Jl des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 169/10

... 5. soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen zur Auskunft aus den Dateien des Militärischen Abschirmdienstes, des Bundesnachrichtendienstes und des Zollkriminalamtes über vorhandene, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsame Erkenntnisse,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 9
Zutrittsregelung; Tätigkeitsaufnahme

§ 10
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung

III. Finanzielle Auswirkungen

4 Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Wirtschaft Durch die Einführung einer Verpflichtung des Antragsberechtigten, die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde über Änderungen des Namens oder der Staatsangehörigkeit einer zu überprüfenden oder bereits überprüften Person zu unterrichten Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 und § 7 Absatz 7 , werden der Wirtschaft zusätzliche Bürokratiekosten entstehen, die bei ca. 560 Euro jährlich liegen werden.

- Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

- Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit Europarecht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 467 Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (BMU)


 
 
 


Drucksache 17/09 (Beschluss)

... Für Leistungen, die die Strafverfolgungsbehörden über eine zentrale Kontaktstelle des Generalbundesanwalts, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei oder des Zollkriminalamtes oder über entsprechende für ein Land oder für mehrere Länder zuständige Kontaktstellen anfordern und abrechnen, sollen sich die Entschädigungsbeträge nach den Nummern 100, 101, 300 bis 310 und 400 um 20 Prozent ermäßigen. Nach der Begründung des zugrundeliegenden Gesetzentwurfs (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3


 
 
 


Drucksache 17/1/09

... Für Leistungen, die die Strafverfolgungsbehörden über eine zentrale Kontaktstelle des Generalbundesanwalts, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei oder des Zollkriminalamtes oder über entsprechende für ein Land oder für mehrere Länder zuständige Kontaktstellen anfordern und abrechnen, sollen sich die Entschädigungsbeträge nach den Nummern 100, 101, 300 bis 310 und 400 um 20 Prozent ermäßigen. Nach der Begründung des zugrundeliegenden Gesetzentwurfs (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3


 
 
 


Drucksache 17/09

... (2) Für Leistungen, die die Strafverfolgungsbehörden über eine zentrale Kontaktstelle des Generalbundesanwalts, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei oder des Zollkriminalamtes oder über entsprechende für ein Bundesland oder für mehrere Bundesländer zuständige Kontaktstellen anfordern und abrechnen, ermäßigen sich die Entschädigungsbeträge nach den Nummern 100, 101, 300 bis 310 und 400 um 20 Prozent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

§ 23
Entschädigung Dritter

Anlage 3
(zu § 23 Abs. 1)

Artikel 2
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

§ 20
Entschädigung

Artikel 3
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 23f
Entschädigung für Leistungen

Artikel 4
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 58/08

... (3) Benannte Behörden im Sinne des Artikels 11 Abs. 1 und 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und des Artikels 27 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Zollkriminalamt und die Gemeinsame

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/08




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz – GÜG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 2
Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und Nr. 1277/2005

§ 3
Verbote

§ 4
Allgemeine Vorkehrungen gegen Abzweigung

Abschnitt 2
Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Behörden

§ 5
Zuständige Behörden

§ 6
Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes beim Bundeskriminalamt

§ 7
Mitwirkung der Bundespolizei

§ 8
Befugnisse der Zollbehörden

§ 9
Daten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

§ 10
Automatisierter Datenabruf

§ 11
Gegenseitige Unterrichtung

§ 12
Berichterstattung

Abschnitt 3
Verkehr mit Grundstoffen

§ 13
Versagung der Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005

§ 14
Registrierung

§ 15
Gebühren und Auslagen

Abschnitt 4
Überwachung

§ 16
Überwachungsmaßnahmen

§ 17
Probenahmen

Abschnitt 5
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 19
Strafvorschriften

§ 20
Bußgeldvorschriften

§ 21
Einziehung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Bundeswehr

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 880/08

... 2. bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst und dem Zollkriminalamt nach vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Erkenntnissen anfragen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 880/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 12b
Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe

§ 57b
Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

Kosten der öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 217: 10. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes


 
 
 


Drucksache 545/07

... (1) Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt den Bezirk (Bundesfinanzbezirk) und Sitz der Bundesfinanzdirektionen sowie den Sitz des Zollkriminalamts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Artikel 4
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des EG-Beitreibungsgesetz

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Artikel 8
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Artikel 12
Anpassung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 22

Zu § 23

Zu den §§ 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 116/07

... § 23d Übermittlungen durch das Zollkriminalamt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummern 19 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu § 32b

Zu § 32c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 5
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 719/07

... (3) Benannte Behörden im Sinne des Artikels 11 Abs. 1 und 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und des Artikels 27 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Zollkriminalamt und die Gemeinsame

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz – GÜG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und Nr. 1277/2005

§ 3
Verbote

§ 4
Allgemeine Vorkehrungen gegen Abzweigung

Abschnitt 2
Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Behörden

§ 5
Zuständige Behörden

§ 6
Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes beim Bundeskriminalamt

§ 7
Mitwirkung der Bundespolizei

§ 8
Befugnisse der Zollbehörden

§ 9
Daten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

§ 10
Automatisierter Datenabruf

§ 11
Gegenseitige Unterrichtung

§ 12
Berichterstattung

Abschnitt 3
Verkehr mit Grundstoffen

§ 13
Versagung der Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005

§ 14
Registrierung

§ 15
Gebühren und Auslagen

Abschnitt 4
Überwachung

§ 16
Überwachungsmaßnahmen

§ 17
Probenahmen

§ 18
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

Abschnitt 5
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 19
Strafvorschriften

§ 20
Bußgeldvorschriften

§ 21
Einziehung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Bundeswehr

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes und seine Bedeutung im Rahmen des Systems der internationalen, EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zur Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen; Ausgangslage

1. Administrative Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen

2. Umsetzung von Sanktionsgeboten durch Straf- und Bußgeldvorschriften

II. Wesentliche Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen, Befristung

1. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen

2. Bürokratiekosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Gesetzesfolgen, Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 88/07

... Zur weiteren Vorbereitung dieses Berichts wurden die Länder, der Verband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller e.V. (VFA), der Bundesverband der Arzneimittelhersteller e.V. (BAH), der Bundesverband der Arzneimittelimporteure (BAI), der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands e.V. (VAD), der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Deutsche Generika Verband e.V., Pro Generika e.V., der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels - PHAGRO e.V. (PHAGRO), der Bundesverband für Tiergesundheit e.V., die Gütegemeinschaft Pharma-Verpackung e.V., die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK), die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV), die Bundesministerien der Finanzen (BMF), des Innern (BMI), der Justiz (BMJ), für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul Ehrlich-Institut (PEI), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gebeten, ihre Einschätzungen und Erfahrungen zur Umsetzung der 12. AMG-Novelle im Hinblick auf die Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen und über Fortschritte auf europäischer Ebene darzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/07




Bericht

1. Einleitung

2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle

3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG

3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung

3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels

3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG

3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens

3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände

3.3.3. Probennahme

3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes

3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung

3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen

4. Gesetz über das Apothekenwesen*

4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln

5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**

5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***

5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****

5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****

5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen

6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden

6.2. Aktivitäten des Europarates

6.3. Aktivitäten der WHO

6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene

6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen

6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses

7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes

7.1. Etablierung von single points of contact

7.2. Analyse der Internet-Angebote

7.3. Illegaler Internetversand

7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich

8. Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 116/1/07

... Dem Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist durch Benennung der eingeschränkten Grundrechte Rechnung zu tragen. Zwar werden durch den Gesetzentwurf bestehende Einschränkungen der Grundrechte aus Artikel 10 Abs. 1 und Artikel 13 Abs. 1 GG überwiegend präzisiert und begrenzt. Eine über das geltende Recht hinausgehende Einschränkung des Artikels 13 Abs. 1 GG beinhalten jedoch § 22a Abs. 1 und § 32a Abs. 1 ZFdG-E. Die Befugnisse des Zollkriminalamtes und der Zollfahndungsämter zur Eigensicherung durch Abhören und Aufzeichnen von Vorgängen innerhalb von Wohnungen werden auf die repressive Tätigkeit der eingesetzten Personen ausgedehnt. Die Änderungen des § 23a Abs. 3 ZFdG-E schränken Artikel 10 Abs. 1 GG ein, weil in weiteren Fällen die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen gestattet wird. Ziel des § 23g ZFdG-E ist es, die Überwachung der Telekommunikation nach § 23a ZFdG auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Gleichwohl bedeutet die Befugnis, die Verkehrsdaten möglicher Betroffener zu erheben, eine Einschränkung des Grundrechts aus Artikel 10 Abs. 1 GG, da die Verbindungsdaten, die beim Nachrichtenmittler gespeichert sind, in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses fallen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, Rnr. 77). Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/ 04 -, BVerfGE 113, 348

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/1/07




1. Zu Artikel 1 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 12 und 23 § 18 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 22a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 32a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - ZFdG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe e - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 ZFdG , Nr. 22 Buchstabe e - neu - § 32 Abs. 4 Satz 1 ZFdG

4. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 23g Abs. 4 Satz 4 und 5 ZFdG

5. Zu Artikel 4a - neu - Zitiergebot


 
 
 


Drucksache 116/07 (Beschluss)

... Dem Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist durch Benennung der eingeschränkten Grundrechte Rechnung zu tragen. Zwar werden durch den Gesetzentwurf bestehende Einschränkungen der Grundrechte aus Artikel 10 Abs. 1 und Artikel 13 Abs. 1 GG überwiegend präzisiert und begrenzt. Eine über das geltende Recht hinausgehende Einschränkung des Artikels 13 Abs. 1 GG beinhalten jedoch § 22a Abs. 1 und § 32a Abs. 1 ZFdG-E. Die Befugnisse des Zollkriminalamtes und der Zollfahndungsämter zur Eigensicherung durch Abhören und Aufzeichnen von Vorgängen innerhalb von Wohnungen werden auf die repressive Tätigkeit der eingesetzten Personen ausgedehnt. Die Änderungen des § 23a Abs. 3 ZFdG-E schränken Artikel 10 Abs. 1 GG ein, weil in weiteren Fällen die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen gestattet wird. Ziel des § 23g ZFdG-E ist es, die Überwachung der Telekommunikation nach § 23a ZFdG auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Gleichwohl bedeutet die Befugnis, die Verkehrsdaten möglicher Betroffener zu erheben, eine Einschränkung des Grundrechts aus Artikel 10 Abs. 1 GG, da die Verbindungsdaten, die beim Nachrichtenmittler gespeichert sind, in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses fallen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/ 04 -, Rnr. 77). Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/ 04 -, BVerfGE 113, 348

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c, Nr. 8 Buchstabe b, Nr. 12 und 23 § 18 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 22a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 32a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - ZFdG

2. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe e - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 ZFdG , Nr. 22 Buchstabe e - neu - § 32 Abs. 4 Satz 1 ZFdG

3. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 23g Abs. 4 Satz 4 und 5 ZFdG

4. Zu Artikel 4a - neu - Zitiergebot


 
 
 


Drucksache 672/06

... (1) Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt (beteiligte Behörden) führen beim Bundeskriminalamt zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland eine gemeinsame standardisierte zentrale

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG)

§ 1
Antiterrordatei

§ 2
Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht

§ 3
Zu speichernde Datenarten

§ 4
Beschränkte und verdeckte Speicherung

§ 5
Zugriff auf die Daten

§ 6
Weitere Verwendung der Daten

§ 7
Übermittlung von Erkenntnissen

§ 8
Datenschutzrechtliche Verantwortung

§ 9
Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen

§ 10
Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen

§ 11
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

§ 12
Errichtungsanordnung

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkung

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Art. 1 Antiterrordateigesetz – ATDG

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Art. 2 § 22a BVerfSchG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Art. 3 § 9a BNDG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Art. 5 Inkrafttreten


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.