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"Zollverwaltungen"


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Drucksache 17/13

... Die Zollpolitik fällt in die Zuständigkeit der EU: Die Mitgliedstaaten verfolgen einen gemeinsamen Ansatz. Die EU überwacht den internationalen Handel und sorgt für Mindeststandards beim Zollrisikomanagement und bei den Zollkontrollen. Wie viele andere Rechtsordnungen und entsprechend internationalen Standards hat die EU einen gemeinsamen Politikrahmen, der dazu dient, Risiken auszuschalten und den rechtmäßigen Handel zu fördern. Abgesehen von der Umsetzung relevanter Rechtsvorschriften sind die Zollverwaltungen EU-weit dazu übergegangen, die Kontrollverfahren, -techniken und -ressourcen zu überprüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/13




1. Einleitung

2. EU-Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette

2.1. Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit

2.2. Der EU-Zollrisikorahmen

2.3. Das Zollrisikomanagementverfahren

2.4. Schwächen des derzeitigen Ansatzes

2.4.1. Datenqualität und Rolle der Wirtschaftsbeteiligten

2.4.2. Sichere Lieferketten und Wirtschaftsbeteiligte

2.4.3. Operative Methodik

- Kapazitätsbedingte Unterschiede

- Unterschiedliche Arbeitsbelastung

- Operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch

3. Risikomanagement der Lieferkette - Umfassend betrachtet

3.1. Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der Lieferkette

3.2. Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen Behörden

3.3. Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger Ansatz

4. EU-Zollriisikomanagement: Zukunftsperspektiven

4.1. Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung von Handelsdaten

4.1.1. Qualität der Daten wer befördert was zu wem

4.1.2. Verfügbarkeit von Daten in allen zuständigen Zollbehörden

4.2. Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten

4.2.1. Das Programm der EU für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO

4.2.2. Zusammenarbeit mit rechtmäßig handelnden Wirtschaftsbeteiligten zur Aufdeckung von illegalem Handel

4.3. Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten

4.3.1. Ebene der Mitgliedstaaten

4.3.2. EU-Ebene

4.4. Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen

4.5. Internationale Zusammenarbeit

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 809/1/13

... 3. Es ist zutreffend, dass die Zollvorschriften innerhalb der EU weitgehend harmonisiert sind. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass zur einheitlichen Durchsetzung der Zollvorschriften in allen Mitgliedstaaten nicht nur die Harmonisierung der Sanktionen bei festgestellten Verstößen gehört, sondern insbesondere auch eine einheitliche Vorgehensweise der Zollbehörden bei der Häufigkeit und Intensität der durchgeführten Zollkontrollen, insbesondere auch im Rahmen der nachträglichen Betriebsprüfungen. In einem gemeinsamen Binnenmarkt sollten nationale Zollverwaltungen wie eine einzige Zollverwaltung handeln.



Drucksache 809/13 (Beschluss)

... 3. Es ist zutreffend, dass die Zollvorschriften innerhalb der EU weitgehend harmonisiert sind. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass zur einheitlichen Durchsetzung der Zollvorschriften in allen Mitgliedstaaten nicht nur die Harmonisierung der Sanktionen bei festgestellten Verstößen gehört, sondern insbesondere auch eine einheitliche Vorgehensweise der Zollbehörden bei der Häufigkeit und Intensität der durchgeführten Zollkontrollen, insbesondere auch im Rahmen der nachträglichen Betriebsprüfungen. In einem gemeinsamen Binnenmarkt sollten nationale Zollverwaltungen wie eine einzige Zollverwaltung handeln.



Drucksache 515/13

... 34. Das System Surveillance 2 erhebt Daten, die direkt aus den Einfuhranmeldungen extrahiert werden. Diese Daten beziehen sich auf die Nummer der Zollanmeldung, die Art der Waren, deren Herkunft, Volumen, Wert und das Datum der Annahme durch die Zollverwaltung (tatsächliches Einfuhrdatum). Die Angaben werden täglich von den zentralen Systemen der Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Das System stützt sich auf Artikel 308 d der Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (Verordnung (EWG) Nr. 2454/93).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 97/12 (Begründung)

... - Die Umsetzung eines Großteils der einzuführenden Verfahren hängt von der Gestaltung und Entwicklung einer Vielzahl unterschiedlicher elektronischer Systeme durch die Kommission, die nationalen Zollverwaltungen und die Wirtschaftsbeteiligten ab. Dazu bedarf es eines komplexen Gebildes von Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Handel und der Kommission, insbesondere wichtiger Investitionen in neue EU-weite IT-Systeme und unterstützende Tätigkeiten sowie beispielloser Bemühungen der Wirtschaft hinsichtlich der Anwendung neuer Geschäftsmodelle. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass im Juni 2013, dem letztmöglichen Datum für die Umsetzung des MZK, nur sehr wenige oder sogar keine neuen IT-Systeme im Zollbereich eingeführt werden können. - Eine neue Aufgabe, die sich erst nach der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 gestellt hat und die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zusammenhängt, ist die von der Kommission eingegangene Verpflichtungen, an allen Basisrechtsakten Änderungen vorzuschlagen, um diese noch vor Ende der Legislaturperiode des Parlaments mit den neuen Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in Bezug auf die Befugnisübertragung und die Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Einklang zu bringen. Dies wirkt sich auf die vorgesehenen Durchführungsvorschriften des MZK aus, die nun im Einklang mit den neuen Ermächtigungen gemäß Artikel 290 und 291 AEUV in delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte unterteilt werden müssen. Zudem muss nun der Zollkodex der "Gemeinschaft" (Modernisierter Zollkodex) in Zollkodex der "Europäischen Union" umbenannt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/12 (Begründung)




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Die Änderungen am Text zielen auf die Einhaltung der folgenden Kriterien ab:

3.2. Anpassung der Ermächtigungsbestimmungen des MZK an die Anforderungen der Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV

3.3. Aufschub des Datums für die Anwendung des Modernisierten Zollkodex

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 222/12

... (3) Die Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Zentralstellen der Polizeien und der Zollverwaltungen, bestehende Meldeverpflichtungen diesen gegenüber sowie andere Formen der deutschtschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/12




Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium des Innern der Tschechischen Republik über die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der deutschtschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Petrovice - Schwandorf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8


 
 
 


Drucksache 722/11

... Die Zollunion schützt die finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten durch die Erhebung von Zöllen, Gebühren und Steuern3. Sie sorgt dafür, dass Waren aus Drittländern den Rechtsvorschriften der Union entsprechen, bevor sie in den zollrechtlich freien Verkehr der Union übergeführt werden. Dementsprechend hat der Zoll Tag für Tag enorme Handelsvolumen zu bewältigen (pro Sekunde werden sieben Zollanmeldungen bearbeitet), und er muss ein Gleichgewicht zwischen der Handelserleichterung für Unternehmen einerseits und dem Schutz der Bürger vor Sicherheitsrisiken andererseits schaffen. Dies kann nur durch eine intensive operative Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten, zwischen den Zollverwaltungen und anderen Behörden sowie mit der Wirtschaft und anderen Dritten erreicht werden. Das reibungslose Funktionieren der Steuersysteme im Binnenmarkt hängt von der effizienten und wirksamen Bearbeitung grenzüberschreitender Transaktionen durch die nationalen Steuerverwaltungen, von der Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug und vom Schutz des Steueraufkommens ab. Dies erfordert den Austausch großer Informationsmengen zwischen den Steuerverwaltungen, effizienter arbeitende Steuerverwaltungen und gleichzeitig die Verringerung des Verwaltungs-, Kosten- und Zeitaufwands für grenzübergreifend tätige Steuerpflichtige, was nur auf der Grundlage einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und Dritten erreicht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen

5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen

5.1.3. Kapitel IV: Durchführung

5.2. Vereinfachung

5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?

5.2.2. Leistungsbewertung des Programms

5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Allgemeines Ziel

Artikel 5
Spezifische Ziele

Kapitel II
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 6
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 7
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen

Artikel 8
Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme

Artikel 9
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 10
Finanzrahmen

Artikel 11
Formen der Finanzierung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Durchführungsbefugnisse

Artikel 13
Arbeitsprogramm

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Überwachung der Maßnahmen des Programms

Artikel 16
Bewertung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

I. Operative Ziele des Programms

II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 6/10

... Mit insgesamt 176 Mitgliedstaaten ist er die zentrale internationale Organisation für die weltweite Koordinierung zollrechtlicher Belange. Die Tätigkeitsschwerpunkte der WZO liegen traditionell in zolltechnischen Bereichen wie dem Zolltarif- und Zollwertrecht sowie auf dem Gebiet des Ursprungsrechts. Zunehmende Bedeutung erhalten insbesondere der Kapazitätenaufbau für die Zollverwaltungen weltweit sowie die Bereiche "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens* zur Änderung des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens 30. Juni 2007

Artikel VIII

Artikel XVIII

Denkschrift

3 Allgemeines

3 Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 861: Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Empfehlung der Vollversammlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 30. Juni 2007 zur Änderung des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens


 
 
 


Drucksache 493/10

... Das Übereinkommen sieht auf deutscher Seite eine Beteiligung der Bundespolizei, der Bundeszollverwaltung, der Landespolizeien Rheinland-Pfalz und Saarland sowie bei Bedarf des Bundeskriminalamts an dem Gemeinsamen Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit vor. Da das Zentrum seit 2003 in Betrieb ist, fallen bereits jetzt jährliche Personalkosten bei der Bundespolizei in Höhe von 140 000 Euro, bei der Landespolizei Rheinland-Pfalz in Höhe von 110 000 Euro sowie bei der Polizei des Saarlandes in Höhe von 67 000 Euro an. Das Inkrafttreten des Übereinkommens ändert hieran nichts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit

Titel II
Betrieb des Gemeinsamen Zentrums

Artikel 2
Einsatzgebiet und zuständige Stellen

Artikel 3
Aufgaben und Befugnisse

Artikel 4
Einrichtung einer gemeinsamen Datei, Datenschutzkontrolle, Rechte der Betroffenen

Artikel 5
Datensicherheit

Artikel 6
Inhalt der Vereinbarung über die gemeinsame Datei

Artikel 7
Dienstregelung und Koordinierung

Artikel 8
Aktenhaltung

Artikel 9
Ausstattung

Artikel 10
Laufende Ausgaben

Artikel 11
Streitbeilegung

Artikel 12
Haftung und Schutz

Titel III
Anwendungsbestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 13
Bestimmungen in Bezug auf die Anwendung oder Ablehnung

Artikel 14
Aufhebungsbestimmung

Artikel 15
Evaluierungsgruppen

Artikel 16
Vereinbarungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Kündigung

Artikel 19
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1083: Entwurf für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet


 
 
 


Drucksache 643/10

... Der Beschluss übernimmt für den Bereich der Verbote, Beschränkungen und Kontrollen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ("VuB"), deren Regelung im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegt (z.B. Rauschgift, Waffen, Kinderpornografie), vielfach Bestimmungen, mit denen die Verordnung (EG) Nr. 766/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 48) die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung geändert hat. Die Verordnung (EG) Nr. 515/97, die allgemein auch "Zoll-Amtshilfe-Verordnung" genannt wird, ist die wichtigste Verordnung für die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten in denjenigen Bereichen, für die eine Zuständigkeit der EU besteht, wie zum Beispiel die Regelungen zur Erhebung der Zölle, zum Schutz der Umwelt, zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen für die Herstellung von Rauschgift oder zur Durchsetzung politischer Handelsembargos.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes

§ 3

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Erfordernis spiegelbildlicher Regelungen des Beschlusses zur Verordnung EG Nr. 515/97 - Abgrenzungen der insgesamt vier Datenbanken voneinander

Zollinformationssystem - Übersicht über die Terminologie

III. Neuerungen des ZIS-Beschlusses

IV. Änderungen im deutschen Recht aufgrund des ZIS-Beschlusses und der Verordnung EG Nr. 515/97

V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1430: Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


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