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0666/04B
0413/04B
0666/2/04
0565/04
0916/04A
0336/04
0664/2/04
0983/04
0669/04
0985/04B
0985/04
0576/04
0438/04
0860/04
0280/04
0820/04
0800/04B
0232/04
0642/04B
0983/04B
0951/04
0450/04
0734/04
0924/04
0429/04
0783/04
0301/04
0664/04
0259/04
0664/04B
0429/04B
0985/1/04
0804/04
0958/04
0709/04
0666/04
0800/1/04
0613/04
0850/04
0967/04
0667/04
0915/04
0142/03B
0546/03
0715/03
0856/03
Drucksache 642/3/14

... "Sofern in dem konkreten Fall keine anderen ausreichenden, jedoch weniger intensiven Zwangsmaßnahmen wirksam angewandt werden können, dürfen die Mitgliedstaaten [...] nur in Haft nehmen, um deren Rückkehr vorzubereiten und/oder die Abschiebung durchzuführen [...]."



Drucksache 293/2/14

... 4. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Auswirkungen des vorliegenden Gesetzes durch ein geeignetes Monitoring eng begleitet werden. Der Bundesrat sieht insbesondere das Risiko, dass die Belastung von Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung mit 40 Prozent der EEG-Umlage Investitionen in den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung hemmen könnte. Insofern wird die Bundesregierung aufgefordert, Mechanismen vorzubereiten, die ein kurzfristiges Gegensteuern für den Fall ermöglichen, dass die energiepolitischen Ausbauziele verfehlt werden. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung in diesem Sinne auch von der Verordnungsermächtigung in § 7 Absatz 7 KWKG Gebrauch machen wird.



Drucksache 350/14 (Beschluss)

... 8. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Herbst 2014 einen Gesetzentwurf mit Korrekturen und Nachjustierungen am Steuerrecht vorzulegen. Auch der Bundesrat sieht steuerpolitischen Handlungsbedarf. Er fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, die von den Ländern für erforderlich gehaltenen weiteren steuerrechtlichen Änderungsbedarfe zeitnah zusammenzutragen und deren Umsetzung zügig und in enger Abstimmung mit den Ländern vorzubereiten.



Drucksache 308/1/14

... Den Formulierungen des Kommissionsvorschlags zufolge sollen bis 2020 50Prozent der Siedlungsabfälle zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, bis 2030 sogar 70Prozent. Eine eindeutige Berechnungsformel, die erforderlich ist, um europaweit vergleichbare und einen Recyclingerfolg wirklich abbildende Daten zu erhalten, wird jedoch nicht vorgeschlagen. Da Recycling die Herstellung von Produkten aus Abfällen meint, bedeutet die Regelung des Artikels 11 Absatz 2, dass ab 2020 die Hälfte der Siedlungsabfälle in Produkte umgewandelt werden müssen. Die Möglichkeiten, solch hohe Anteile der Siedlungsabfälle zu Erzeugnissen, die die Vorgaben des Artikels 6 der vorgeschlagenen Richtlinie bzw. der bestehenden Verordnungen zum Ende der Abfalleigenschaft erfüllen, aufzubereiten, werden selbst in einem abfalltechnisch hoch entwickelten Land wie Deutschland bis dahin bei Weitem nicht gegeben sein. Eine Realisierung dieser Anforderung würde enorme ökonomische und ökologisch fragwürdige Anstrengungen (Energie- und Rohstoffverbrauch) bedeuten und unter anderem dazu führen, dass eine Vielzahl minderwertiger Produkte auf den Markt kommt, die nur schwer Absatz finden. Dies würde dem Ziel der Novellierung, ein Recycling hoher Qualität zu gewährleisten, diametral widersprechen.



Drucksache 308/14

... (10) Um in den Mitgliedstaaten mehr Siedlungsabfälle zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu recyceln, muss unbedingt die Verpflichtung zur Einrichtung getrennter Sammelsysteme für Papier, Metall, Kunststoffe und Glas eingehalten werden. Außerdem dürfte die mit dem vorliegenden Vorschlag eingeführte getrennte Sammlung von Bioabfällen dazu beitragen, die Verunreinigung recycelbarer Materialien zu verhindern.



Drucksache 308/14 (Beschluss)

... 18. Er bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben für die Quotenermittlung präzisiert und die vorgegebenen Recyclingquoten auf einen realistisch erreichbaren Wert reduziert werden. Auch sollte überprüft werden, ob eine Quote überhaupt als Maß für Recyclingerfolge geeignet ist. Den Formulierungen des Kommissionsvorschlags zufolge sollen bis 2020 50 Prozent der Siedlungsabfälle zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, bis 2030 sogar 70 Prozent. Eine eindeutige Berechnungsformel, die erforderlich ist, um europaweit vergleichbare und einen Recyclingerfolg wirklich abbildende Daten zu erhalten, wird jedoch nicht vorgeschlagen. Da Recycling die Herstellung von Produkten aus Abfällen meint, bedeutet die Regelung des Artikels 11 Absatz 2, dass ab 2020 die Hälfte der Siedlungsabfälle in Produkte umgewandelt werden müssen. Die Möglichkeiten, solch hohe Anteile der Siedlungsabfälle zu Erzeugnissen, die die Vorgaben des Artikels 6 der vorgeschlagenen Richtlinie bzw. der bestehenden Verordnungen zum Ende der Abfalleigenschaft erfüllen, aufzubereiten, werden selbst in einem abfalltechnisch hoch entwickelten Land wie Deutschland bis dahin bei Weitem nicht gegeben sein. Eine Realisierung dieser Anforderung würde enorme ökonomische und ökologisch fragwürdige Anstrengungen (Energie- und Rohstoffverbrauch) bedeuten und unter anderem dazu führen, dass eine Vielzahl minderwertiger Produkte auf den Markt kommt, die nur schwer Absatz finden. Dies würde dem Ziel der Novellierung, ein Recycling hoher Qualität zu gewährleisten, diametral widersprechen.



Drucksache 642/14 (Beschluss)

... Mit der Änderung erhalten Inhaber und Inhaberinnen von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 4a AufenthG nach erstmaliger Erteilung und damit bereits in einer frühen Phase der Aufenthaltserlaubnis einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Dies erscheint notwendig, um eine Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt außerhalb des bisherigen kriminellen Umfeldes möglichst frühzeitig vorzubereiten.



Drucksache 71/14

... Regelungen für den Prostitutionsbereich vorzubereiten und dabei folgende Inhalte zu berücksichtigen:



Drucksache 544/14

... /EU verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, und weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten. In Artikel 8 Absatz 4 verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein KMU sind, Gegenstand eines Energieaudits sind, das bis zum 5. Dezember 2015 und mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten und/oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird.



Drucksache 153/14

... "Eine beteiligte Behörde darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten erweitert nutzen, soweit dies im Rahmen eines bestimmten einzelfallbezogenen Projekts zur Sammlung und Auswertung von Informationen über eine konkrete rechtsextremistische Bestrebung, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie darauf gerichtet ist, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten und dadurch Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Personen drohen, oder zur Verfolgung gewaltbezogener rechtsextremistischer Straftaten im Einzelfall erforderlich ist, um weitere Zusammenhänge des Einzelfalls aufzuklären."



Drucksache 350/1/14

... h) Die Bundesregierung hat angekündigt, im Herbst 2014 einen Gesetzentwurf mit Korrekturen und Nachjustierungen am Steuerrecht vorzulegen. Auch der Bundesrat sieht steuerpolitischen Handlungsbedarf. Er fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, die von den Ländern für erforderlich gehaltenen weiteren steuerrechtlichen Änderungsbedarfe zeitnah zusammenzutragen und deren Umsetzung zügig und in enger Abstimmung mit den Ländern vorzubereiten.



Drucksache 283/14

... Zurückgeförderte Frack-Fluide (Flowback) oder sonstige betriebliche Abwässer unterfallen nicht der Begrifflichkeit des Lagerstättenwassers. Diese Flüssigkeiten sind mit geeigneten Verfahren aufzubereiten und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die unterirdische Versenkung ist hierbei kein zulässiger Entsorgungsweg.



Drucksache 469/14

... (1) Eine beteiligte Behörde des Bundes darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die in der Datei nach § 3 gespeicherten Datenarten mit Ausnahme der nach § 4 verdeckt gespeicherten Daten erweitert nutzen, soweit dies im Rahmen eines bestimmten einzelfallbezogenen Projekts zur Sammlung und Auswertung von Informationen über eine konkrete rechtsextremistische Bestrebung, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie darauf gerichtet ist, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten und dadurch Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Personen drohen, im Einzelfall erforderlich ist, um weitere Zusammenhänge des Einzelfalls aufzuklären.



Drucksache 630/13

... Da diese Ziele in den Verträgen auf grundsätzlich verschiedenen Rechtsgrundlagen fußen, umfasste das Rahmenprogramm zwei Rechtsinstrumente. Zum einen wurde mit Beschluss 2007/125/JI des Rates das Spezifische Programm Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung aufgelegt ("ISEC-Programm"). Das Spezifische Programm umfasste vier Themenbereiche: Kriminalprävention und Kriminologie, Strafverfolgung, Schutz und Unterstützung von Zeugen sowie Schutz von Opfern. Zum anderen wurde mit Beschluss 2007/124/EG,Euratom das Spezifische Programm Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken aufgelegt ("CIPS-Programm"). Das Programm sollte die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, Terroranschläge und andere sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, sich auf sie vorzubereiten und die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen vor ihnen zu schützen.



Drucksache 737/13

... 54. fordert die Mitgliedstaaten auf, die militärischen Strukturen der EU im Einklang mit dieser Entschließung zu stärken und somit einen qualitativ bedeutsamen Schritt hin zu einer europäischen Verteidigung zu unternehmen; ermutigt die Mitgliedstaaten, die zu diesem Schritt bereit sind, nötigenfalls gemäß Artikel 42 Absatz 6 und Artikel 46 EUV (Ständige Strukturierte Zusammenarbeit) sowie gemäß Artikel 44 EUV zu verfahren; ist der Auffassung, dass diese Art der Zusammenarbeit, falls sie zustande kommt, vor allem auf dem Bestreben der teilnehmenden Mitgliedstaaten beruhen sollte, ihrer Verantwortung innerhalb der internationalen Gemeinschaft gerecht zu werden und die Union besser für Missionen der Krisenbewältigung vorzubereiten;



Drucksache 150/13

... a) die Lage und Abgrenzung eines Betriebs, die Beschaffenheit und Einrichtung von Umkleideräumen für Personen, der Ställe, Wege und Plätze, der Anlagen zur Lagerung oder Beseitigung von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft, Futterzubereitung sowie über Einrichtungen zur Aufbewahrung toter Tiere,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/13




Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Tierhalters

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 4
Anzeigepflicht

§ 5
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 6
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 7
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 8
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 9
Tierseuchenfreiheit

§ 10
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 11
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 12
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 13
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 14
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 15
Grundsatz der Entschädigung

§ 16
Höhe der Entschädigung

§ 17
Ausschluss der Entschädigung

§ 18
Entfallen der Entschädigung

§ 19
Teilweise Entschädigung

§ 20
Entschädigungspflichtiger

§ 21
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 22
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 23
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 24
Überwachung

§ 25
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 26
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 27
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 28
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 29
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 30
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Einziehung

Abschnitt 10
Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften

§ 34
Aufgabenübertragung

§ 35
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 36
Schiedsverfahren

§ 37
Anfechtung von Anordnungen

§ 38
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 39
Weitergehende Maßnahmen

§ 40
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 41
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 42
Gebühren

§ 43
Übergangsvorschriften

§ 44
Änderung weiterer Vorschriften

§ 45
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 344/1/13

... e) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen eines dialogorientierten Prozesses mit den jeweiligen Interessenvertretern (Industrie, Umweltund Verbraucherverbände, Bund und Länder etc.) Eckpunkte eines europaweiten Nanoprodukt-Registers zu erarbeiten und diese auf EU-Ebene einzuspeisen. Es sollte geprüft werden, wie diese Aktivitäten auf nationaler Ebene begleitet werden können mit dem Ziel, den Aufbau eines Nanoprodukt-Registers auf EU-Ebene strukturell, inhaltlich und hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten und zu unterstützen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine zeitnahe Auswertung und Bewertung der Aktivitäten anderer EU-Mitgliedstaaten zu Meldepflichten und Produktregistern.



Drucksache 717/13

... Zahlreiche Mitgliedstaaten haben staatlich gesteuerte Ausbildungsprogramme, einschließlich Lehrzeiten, entwickelt, um Einzelpersonen auf bestimmte berufliche Tätigkeiten16 vorzubereiten, die nicht reglementiert sein können. Die erworbenen Qualifikationen sind eine Qualitätsgarantie für Arbeitgeber, wenn der Berufszugang nicht reglementiert ist und es keine vorbehaltenen Tätigkeiten gibt.



Drucksache 294/13

... Für die Direktzahlungen müssen die Mitgliedstaaten und insbesondere die Zahlstellen über hinreichende Zeit verfügen, um sich gut vorzubereiten und die Landwirte früh genug über die Einzelheiten der neuen Regeln zu informieren. Die Anträge für 2014 werden daher nach den Übergangsregeln behandelt.



Drucksache 372/13

... 6. rät den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, auf mögliche Interessenkonflikte nach dem gegenwärtigen Stand des Rechts zu achten und sich auf etwaige Änderungen am EU-Recht in dieser Hinsicht vorzubereiten; hebt die Rolle nationaler Bürgerbeauftragter als wichtige Vermittler hervor, wenn es darum geht, Bürger bei deren Vorgehen gegen etwaige Interessenkonflikte und ganz allgemein gegen Missstände in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen;



Drucksache 94/13

... Mit den von dem Kreditinstitut festzusetzenden Indikatoren soll kein Automatismus in dem Sinne verbunden sein, dass eine bestimmte Handlungsoption unmittelbar ausgeübt werden muss. Vielmehr sollen die Indikatoren den Zeitpunkt festlegen, in dem das Kreditinstitut den Prozess auslöst, eine Entscheidung über die Umsetzung von Handlungsoptionen vorzubereiten. Die Indikatoren müssen dem Kreditinstitut eine ausreichende Vorlaufzeit für die Entscheidung geben, ob und welche Handlungsoption oder -optionen umgesetzt werden. Die Indikatoren müssen so früh anschlagen, dass es dem Kreditinstitut überhaupt noch möglich ist, die eingetretene Krisensituation aus eigener Kraft zu überwinden. Die Indikatoren müssen insbesondere so frühzeitig eingreifen, dass noch keine aufsichtlichen Maßnahmen erforderlich werden. Die Indikatoren sollten sowohl quantitativer als auch qualitativer Art sein.



Drucksache 141/13

... Sozialsysteme erfüllen drei Funktionen: Sozialinvestitionen, Sozialschutz und Stabilisierung der Wirtschaft. Die Sozialinvestitionen umfassen unter anderem die Förderung vorhandener und künftiger Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen. Anders gesagt, Sozialpolitik hat - neben ihrer unmittelbaren Wirkung - auch langfristige Auswirkungen, da sie einen nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ertrag liefert, vor allem im Hinblick auf Beschäftigungsaussichten und Arbeitseinkommen. Sozialinvestitionen tragen insbesondere dazu bei, Menschen auf die Risiken des Lebens vorzubereiten, anstatt lediglich bereits entstandenen Schaden im Nachhinein zu "reparieren". Die Modernisierung der Sozialpolitik erfordert die systematische Einführung einer Exante-Beurteilung der Ergebnisse finanzieller Entscheidungen und einen systematischen Ansatz für die Rolle, die der Sozialpolitik in den verschiedenen Lebensphasen zukommt, von der Ausbildung über das Erwerbsleben bzw. Phasen der Erwerbslosigkeit bis hin zu Krankheit und Alter.



Drucksache 62/13

... Mit dieser Bestimmung werden die zuständigen Behörden verpflichtet, in ihren jährlichen Berichten über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sowie in ihren Vorinformationen über geplante Ausschreibungsverfahren Angaben zu Beginn und Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge zu machen. Dank dieser zusätzlichen Informationen und der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Zugang zu den von den zuständigen Berichten veröffentlichten Jahresberichten zu vereinfachen, wird die Transparenz hinsichtlich der vergebenen öffentlichen Dienstleistungsaufträge und der voraussichtlichen Neuvergabe erhöht und es damit den Verkehrsunternehmen leichter gemacht, sich auf künftige Ausschreibungsverfahren vorzubereiten.



Drucksache 7/1/13

... h) Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, zeitnah die vom Bundesrat eingeforderten Verbesserungen der Patientenrechte vorzubereiten und umzusetzen. Gleichzeitig wiederholt der Bundesrat seine Aufforderung an die Bundesregierung, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die die rechtlichen Grundlagen und die mögliche Ausgestaltung eines Patientenentschädigungsfonds prüft.



Drucksache 526/13

... Grundfertigkeiten und Kompetenzen für Weiterbildung und Laufbahnentwicklung" ist es, diejenigen, die sich auf dem 2. Niveau der Berufsausbildung befinden, vorzubereiten, um den Erwerb berufsbezogener Kompetenzen und Qualifikationen sowie Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern und die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Projekt wird in Partnerschaft mit berufsbildenden Schulen durchgeführt, die 12- bis 18-monatige Programme zur beruflichen Qualifizierung auf dem 2. und dem 3. Niveau für mindestens 4 000 Personen unter 25 Jahren anbieten. Bis Ende Mai 2013 haben bereits 1 372 Studierende das 2. und 3. Niveau der beruflichen Qualifizierung absolviert.



Drucksache 663/13

... Die Pflicht zur Zusammenarbeit findet für das einzelne Insolvenzgericht ihre Grenzen in Verfahrenshandlungen, welche den Zielen des bei diesem Gericht geführten Insolvenzverfahrens zuwiderlaufen. So darf eine Informationsweitergabe oder eine Abstimmung durch das Gericht nicht offenkundig dazu führen, dass die Gläubiger in dem bei diesem Gericht geführten Verfahren Nachteile erleiden. Ein Insolvenzgericht ist auch nicht gehalten, außerhalb der gesetzlich konkret geregelten Fälle Verfahrenshandlungen für ein anderes Gericht vorzunehmen oder vorzubereiten.



Drucksache 344/13 (Beschluss)

... 5. Er fordert die Bundesregierung ferner auf, im Rahmen eines dialogorientierten Prozesses mit den jeweiligen Interessenvertretern (Industrie, Umwelt- und Verbraucherverbände, Bund und Länder etc.) Eckpunkte eines europaweiten Nanoprodukt-Registers zu erarbeiten und diese auf EU-Ebene einzuspeisen. Es sollte geprüft werden, wie diese Aktivitäten auf nationaler Ebene begleitet werden können mit dem Ziel, den Aufbau eines Nanoprodukt-Registers auf EU-Ebene strukturell, inhaltlich und hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten und zu unterstützen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine zeitnahe Auswertung und Bewertung der Aktivitäten anderer EU-Mitgliedstaaten zu Meldepflichten und Produktregistern.



Drucksache 568/12

... (1) Die Kommission richtet ein Schulungsprogramm ein, um die Kandidaten auf eine humanitäre Tätigkeit und auf eine Entsendung im Rahmen der humanitären Hilfe vorzubereiten.



Drucksache 1/12

... (3) Das Instrument des Peer-Learning könnte besser genutzt und enger mit Europa 2020 verknüpft werden. Erstens könnte jedes Jahr im September/Oktober ein Peer-Review abgehalten werden, um die Aussprache auf Ratsebene vorzubereiten und Informationen bereitzustellen. Dieses Treffen könnte in enger Zusammenarbeit mit dem Ratsvorsitz organisiert werden und im Rahmen der Hochrangigen Gruppe stattfinden. Bei diesem multilateralen Ansatz könnte der Schwerpunkt auf die wichtigsten politischen Themen gelegt werden, die sich im vorhergehenden Europäischen Semester herauskristallisiert und zu zahlreichen länderspezifischen Empfehlungen geführt haben. Zweitens könnten interessierte Mitgliedstaaten Peer-Partner für eine intensive Aussprache über ein spezielles Thema in ihr Land einladen. Die Kommission würde das Programm für lebenslanges Lernen und sein Nachfolgeprogramm nutzen, um diese Aktivität zu fördern und z.B. die Teilnahme von international renommierten Fachleuten zu unterstützen.



Drucksache 474/1/12

... vorgenommenen Änderung ist für die Bestimmung der Genehmigungsschwelle der erzeugte beziehungsweise aufzubereitende Rohgasstrom maßgebend. Mit dieser Regelung wird auf praktikable Weise Rechtsklarheit für Antragsteller, Betreiber und Behörden geschaffen, da sich bisher die Genehmigungspflicht nach unterschiedlichen Bemessungsgrößen aus den Tatbeständen als Verbrennungsmotoranlage nach Nummer 1.4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Spalte 2, als Gaslager nach Nummer 9.1 Buchstabe b Spalte 2, oder als Güllelager nach Nummer 9.36 Spalte 2 der



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.