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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zugangsregeln"


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Drucksache 45/17

... - In Polen führte die Reform des Anwaltsberufs, die objektive Zugangsregeln schaffte, fast zu einer Verdreifachung der Zahl der Anwählte von 2005 bis 2015 und fast zu einer Verdoppelung der Zahl der Rechtsberater, ohne negativen Einfluss auf Vergütungen und Qualität10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 717/1/13

... 6. Der Bundesrat hält die Annahme der Kommission, dass sich Zugangsbeschränkungen generell negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken, in ihrer Allgemeinheit für nicht haltbar. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis lassen erkennen, dass die Erwartung, ein Abbau von Berufszugangsregeln führe zu mehr Wachstum und Beschäftigung, sich gerade nicht erfüllt. Gerade in Bezug auf die Bauhandwerke wird dies durch die von der Kommission in Auftrag gegebene und vom CSES (Centre for Strategy & Evaluation Services) durchgeführte Studie "Bestandsaufnahme reservierter Aktivitäten im Zusammenhang mit den Anforderungen an berufliche Qualifikationen in 13 EU-Mitgliedstaaten und der Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen" bestätigt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die nationalen Qualifikationsanforderungen je nach Branche unterschiedlich wirken. Für mehrere Branchen, u.a. für die deutschen Bauhandwerke, stellt sie sogar eine tendenziell positive ökonomische Wirkung der Reglementierung fest.



Drucksache 717/13 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat hält die Annahme der Kommission, dass sich Zugangsbeschränkungen generell negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken, in ihrer Allgemeinheit für nicht haltbar. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis lassen erkennen, dass die Erwartung, ein Abbau von Berufszugangsregeln führe zu mehr Wachstum und Beschäftigung, sich gerade nicht erfüllt. Gerade in Bezug auf die Bauhandwerke wird dies durch die von der Kommission in Auftrag gegebene und vom CSES (Centre for Strategy & Evaluation Services) durchgeführte Studie "Bestandsaufnahme reservierter Aktivitäten im Zusammenhang mit den Anforderungen an berufliche Qualifikationen in 13 EU-Mitgliedstaaten und der Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen" bestätigt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die nationalen Qualifikationsanforderungen je nach Branche unterschiedlich wirken. Für mehrere Branchen, u.a. für die deutschen Bauhandwerke, stellt sie sogar eine tendenziell positive ökonomische Wirkung der Reglementierung fest.



Drucksache 414/12

... • in Zusammenarbeit mit EFRI, e-IRG29 und weiteren Akteuren eine "Charta für den Zugang" mit gemeinsamen Standards und harmonisierten Zugangsregeln und Bedingungen für die Nutzung von RI aufstellen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/12




1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund

Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme

Die Schwerpunktbereiche des EFR

Aktueller Stand

Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR

2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln

2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme

2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung

2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz

Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung

Die Kommission - mehr Unterstützung

Transparente Überwachung


 
 
 


Drucksache 134/12

... Die Abschnitt e 2 und 3 legen grundsätzliche Zugangsregeln fest. Ein Zentralverwahrer sollte berechtigt sein, auf der Grundlage nicht diskriminierender und risikobasierter Prinzipien Teilnehmer im Wertpapierabrechnungssystem eines anderen Zentralverwahrers zu werden. Außerdem sollte ein Zentralverwahrer berechtigt sein, gestützt auf dieselben Prinzipien einen anderen Zentralverwahrer mit der Entwicklung spezieller Funktionen zu beauftragen, die auf "Kostenplus"-Grundlage in Rechnung gestellt werden sollten. In ähnlicher Weise sollte ein Zentralverwahrer das Recht haben, Transaktionsfeeds von zentralen Gegenparteien und Handelsplätzen zu erhalten, und diese Infrastrukturen sollten Zugang zu von Zentralverwahrern betriebenen Wertpapierabwicklungssystemen haben. Alle Streitfälle zwischen den maßgeblichen zuständigen Behörden könnten zur Schlichtung an die ESMA verwiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Anwendungsbereich des Vorschlags Titel I

3.3.2. Wertpapierabrechnung Titel II

3.3.3. Zentralverwahrer Titel III

Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Kapitel I

Anforderungen für Zentralverwahrer und Normenkollision Kapitel II und III

Zugang zu Zentralverwahrern Kapitel IV

3.3.4. Als Verrechnungsstelle benannte Kreditinstitute Titel IV

3.3.5. Sanktionen Titel V

3.3.6. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Wertpapierabrechnung

Kapitel I
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 3
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 4
Durchsetzung

Kapitel II
Abrechnungsperioden

Artikel 5
Vorgesehene Abrechnungstage

Kapitel III
Abrechnungsdisziplin

Artikel 6
Maßnahmen zur Verhinderung gescheiterter Abwicklungen

Artikel 7
Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen

Artikel 8
Durchsetzung

Titel III
Zentralverwahrer

Kapitel I
Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Abschnitt 1
für die Zulassung Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Zuständige Behörden

Artikel 9
Zuständige Behörde

Artikel 10
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 11
Maßgebliche Behörden

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 13
Krisensituationen

Abschnitt 2
Zulassungsbedingungen -Verfahren für Zentralverwahrer

Artikel 14
Zulassung eines Zentralverwahrers

Artikel 15
Zulassungsverfahren

Artikel 16
Auswirkungen der Zulassung

Artikel 17
Ausweitung und Auslagerung der Tätigkeiten und Dienstleistungen

Artikel 18
Entzug der Zulassung

Artikel 19
Zentralverwahrer-Verzeichnis

Abschnitt 3
Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Artikel 20
Überprüfung und Bewertung

Abschnitt 4
Erbringung von Dienstleistungen in einem Anderen Mitgliedstaat

Artikel 21
Freier Dienstleistungsverkehr in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 22
Kooperation zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

Abschnitt 5
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 23
Drittländer

Kapitel II
Anforderungen für Zentralverwahrer

Abschnitt 1
Organisatorische Anforderungen

Artikel 24
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25
Geschäftsleitung, Leitungsorgan und Aktionäre

Artikel 26
Nutzerausschuss

Artikel 27
Aufbewahrungspflichten

Artikel 28
Auslagerung

Abschnitt 2
Wohlverhaltensregeln

Artikel 29
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Beteiligungsvorschriften

Artikel 31
Transparenz

Artikel 32
Verfahren der Kommunikation mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen

Abschnitt 3
Anforderungen für Dienstleistungen der Zentralverwahrer

Artikel 33
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Integrität der Emission

Artikel 35
Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer

Artikel 36
Wirksamkeit von Abrechnungen

Artikel 37
Barabrechnung

Artikel 38
Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Abschnitt 4
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 39
Allgemeine Anforderungen

Artikel 40
Rechtliche Risiken

Artikel 41
Allgemeines Geschäftsrisiko

Artikel 42
Operationelle Risiken

Artikel 43
Anlagerisiken

Artikel 44
Eigenkapitalanforderungen

Abschnitt 5
Anforderungen für Verbindungen der Zentralverwahrer

Artikel 45
Verbindungen der Zentralverwahrer

Kapitel III
Rechtskollision

Artikel 46
Auf Eigentumsaspekte anwendbares Recht

Kapitel IV
Zugang zu Zentralverwahrern

Abschnitt 1
Zugang der Emittenten zu Zentralverwahrern

Artikel 47
Begebung bei einem beliebigen in der EU-zugelassenen Zentralverwahrer

Abschnitt 2
Zugang von Zentralverwahrern untereinander

Artikel 48
Normale Zugangsverbindung

Artikel 49
Kundenspezifische Zugangsverbindung

Artikel 50
Verfahren für Zentralverwahrer-Verbindungen

Abschnitt 3
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer einer Anderen Marktinfrastruktur

Artikel 51
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer und einer anderen Marktinfrastruktur

Titel IV
Zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen für Teilnehmer der Zentralverwahrer Benannte Kreditinstitute

Artikel 52
Genehmigung zur Erbringung bankartiger Nebendienstleitungen

Artikel 53
Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung

Artikel 54
Erweiterung der bankartigen Nebendienstleitungen

Artikel 55
Entzug der Genehmigung

Artikel 56
Zentralverwahrer- Verzeichnis

Artikel 57
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannte Kreditinstitute

Artikel 58
Beaufsichtigung der zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannten Kreditinstitute

Titel V
Sanktionen

Artikel 59
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 60
Sanktionsbefugnisse

Artikel 61
Wirksame Anwendung der Sanktionen

Artikel 62
Meldung von Verstößen

Titel VI
Delegierte Rechtsakte, Übergangsbestimmungen,

Artikel 63
Übertragung von Befugnissen

Artikel 64
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65
Durchführungsbefugnisse

Artikel 66
Ausschussverfahren

Artikel 67
Übergangsbestimmungen

Artikel 68
Änderung der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 69
Berichte und Überprüfung

Artikel 70
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang
Liste der Dienstleistungen

Abschnitt
A Kerndienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
B Nichtbankartige Nebendienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
C Bankartige Nebendienstleistungen

Anhang
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 759/08

... Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 gestaltet aber die Beförderungspflicht näher aus und gestattet die Ablehnung einer Beförderung von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität nur, wenn dies nach den unter Beteiligung der einschlägigen Vertretungsorganisationen aufgestellten Zugangsregeln unbedingt erforderlich ist. Daneben wird klargestellt, dass abweichende Regelungen für den Schienenpersonennahverkehr aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Notwendigkeit einer Regelung

1. Bisherige Rechtslage

2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007

3. Anpassung des nationalen Rechts

III. Inhalt der Regelung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr


 
 
 


Drucksache 960/08

... 1. Omnibusunternehmen stellen unter aktiver Beteiligung der Vertreter von Organisationen von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie der in Artikel 27 genannten Durchsetzungsstellen nichtdiskriminierende Zugangsregeln für die Beförderung von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf, um den geltenden Sicherheitsanforderungen zu entsprechen. Diese Regeln enthalten sämtliche Bedingungen für den Zugang zum betreffenden Busverkehrsdienst, darunter die Zugänglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge und deren Innenausrüstung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 960/08




Begründung

1. Hintergrund dieses Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Kraftomnibusverkehr

1.3. Behandelte Themen

2. Geltungsbereich

3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

3.1. Verbraucherschutz

3.2. Soziale Eingliederung und Grundrechte

3.3. Binnenmarkt

4. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung von interessierten Kreisen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Wahl des Instruments

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.5. Durchsetzung

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz

5.7. Selbstregulierung

6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen

Artikel 5
Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung

Kapitel II
Haftung von Omnibusunternehmen gegenüber den Fahrgästen und für deren Gepäck

Artikel 6
Haftung für Personenschäden

Artikel 7
Schadenersatz

Artikel 8
Vorauszahlungen

Artikel 9
Haftung für Verlust und Beschädigung von Gepäck

Kapitel III
Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Artikel 10
Beförderungspflicht

Artikel 11
Ausnahmen und besondere Bedingungen

Artikel 12
Zugänglichkeit und Information

Artikel 13
Recht auf Hilfeleistung

Artikel 14
Recht auf Hilfeleistung an Busbahnhöfen

Artikel 15
Recht auf Hilfeleistung im Fahrzeug

Artikel 16
Voraussetzungen für Hilfeleistung

Artikel 17
Mitteilungen an Dritte

Artikel 18
Schulung

Artikel 19
Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen

Kapitel IV
Pflichten von Omnibusunternehmen bei Fahrtunterbrechung

Artikel 20
Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten

Artikel 21
Bereitstellung von Informationen

Artikel 22
Weiter gehende Ansprüche

Artikel 23
Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Fahrgäste

Kapitel V
Information der Fahrgäste und Umgang mit Beschwerden

Artikel 24
Recht auf Reiseinformationen

Artikel 25
Unterrichtung über Fahrgastrechte

Artikel 26
Beschwerden

Kapitel VI
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 27
Nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 28
Berichterstattung über die Durchsetzung

Artikel 29
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen

Artikel 30
Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 31
Bericht

Artikel 32
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang I
Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Anhang II
Schulung in Behindertenfragen


 
 
 


Drucksache 963/08

... 1. Beförderer stellen unter aktiver Beteiligung der Vertreter von Organisationen von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie der in Artikel 26 genannten Durchsetzungsstellen nichtdiskriminierende Zugangsregeln für die Beförderung von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie etwaige durch die Konstruktion von Fahrgastschiffen bedingte Beschränkungen der Beförderung dieser Personen oder von Mobilitätshilfen auf, um den geltenden Sicherheitsanforderungen zu entsprechen. Diese Regeln enthalten sämtliche Bedingungen für den Zugang zum betreffenden Schiffsverkehrsdienst, darunter die Zugänglichkeit der eingesetzten Schiffe und deren Bordausrüstung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/08




Begründung

1. Hintergrund dieses Vorschlags

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Seeverkehr

1.3. Behandelte Fragen

2. Geltungsbereich

3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

4. Anhörung von interessierten Kreisen

4.1. Öffentliche Anhörung

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

Zusammenfassung der Ergebnisse der Folgenabschätzung:

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Wahl des Instruments

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.5. Rechtsdurchsetzung

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz

6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Kapitel III
Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung

Kapitel IV
Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden

Kapitel V
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen

Artikel 5
Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung

Kapitel II
Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Artikel 6
Beförderungspflicht

Artikel 7
Ausnahmen und besondere Bedingungen

Artikel 8
Zugänglichkeit und Information

Artikel 9
Recht auf Hilfeleistung in Häfen

Artikel 10
Recht auf Hilfeleistung an Ein- bzw. Ausschiffungsorten

Artikel 11
Recht auf Hilfeleistung an Bord von Schiffen

Artikel 12
Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen

Artikel 13
Mitteilungen an Dritte

Artikel 14
Qualitätsstandards für Hilfeleistungen

Artikel 15
Schulung

Artikel 16
Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen

Kapitel III
Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung

Artikel 17
Bereitstellung von Informationen

Artikel 18
Recht auf Hilfeleistung

Artikel 19
Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung

Artikel 20
Entschädigung durch Fahrpreisnachlass

Artikel 21
Weiter gehende Ansprüche

Artikel 22
Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Passagiere

Kapitel IV
Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden

Artikel 23
Recht auf Reiseinformationen

Artikel 24
Unterrichtung über Passagierrechte

Artikel 25
Beschwerden

Kapitel V
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 26
Nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 27
Berichterstattung über die Durchsetzung

Artikel 28
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Bericht

Artikel 31
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang I
Recht von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung bei Vorausbuchung

Anhang II
Hilfeleistung in Häfen

Anhang III
Hilfeleistung an Bord von Schiffen

Anhang IV
Schulung in Behindertenfragen


 
 
 


Drucksache 270/07

... In Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist eine allgemeine Regelung für den Zugang zu Dokumenten festgelegt. Da Artikel 255 EG-Vertrag die Rechtsgrundlage bildet, gilt Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nur für das Parlament, den Rat und die Kommission sowie für die Agenturen der Gemeinschaft. Die Bestimmungen von Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen gelten hingegen für alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft. Es gibt bestimmte Überschneidungen zwischen Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, der neuen Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 und den von den anderen Organen und Einrichtungen verabschiedeten freiwilligen Zugangsregeln. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die in beiden Verordnungen festgelegten Ausnahmeregelungen zum Zugangsrecht nicht völlig übereinstimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/07




Grünbuch Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick

3 Einführung

Teil 1
Anwendung der bestehenden Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit

1. Anwendung der Verordnung

1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente

1.2. Einschränkung des Zugangsrechts

1.3. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte

1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen

2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001

2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung

2.2. Verfahren

2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Prüfung der Dokumente vorzunehmen, für die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde

2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Anträge

2.3. Präzisierung der Ausnahmeregelungen

2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich

2.3.2. Schutz von Untersuchungstätigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich

2.3.3. Die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung

2.3.4. Das Verhältnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen

2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis

3. Weitere Entwicklungen

3.1. Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

3.2. Öffentlichkeit der Ratstagungen

Teil 2
Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften

4. Gesamtwertung

5. Eine aktivere Verbreitungspolitik

5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren

5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen

6. Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten

7. Abwägung der Interessen

7.1. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

7.2. Zugang der Öffentlichkeit und geschäftliche oder wirtschaftliche Interessen

7.3. Öffentlicher Zugang und gute Verwaltung

7.3.1. Übermäßige Anträge

7.3.2. Begriffsbestimmung für Dokument im Besitz des Organs

7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeitüberschreitungen

8. Abschließende Bemerkungen

Anlage
Statistischer Überblick über die von den Organen bearbeiteten Anträge auf Einsichtnahme


 
 
 


Drucksache 68/04 (Beschluss)

... 5. Die Beibehaltung der nationalen Regelungskompetenz hinsichtlich des Zugangs zum Fernleitungsnetz ist von essenzieller Bedeutung für die nationale Energiepolitik. Die Ausgestaltung der Netzzugangsregeln kann sich erheblich auf die Versorgungssituation des jeweiligen Mitgliedstaats auswirken. So ist beispielsweise für die Versorgungssituation der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich, ob die Netzzugangsregeln Transite begünstigen oder nicht.



Drucksache 68/1/04

... 5. Die Beibehaltung der nationalen Regelungskompetenz hinsichtlich des Zugangs zum Fernleitungsnetz ist von essenzieller Bedeutung für die nationale Energiepolitik. Die Ausgestaltung der Netzzugangsregeln kann sich erheblich auf die Versorgungssituation des jeweiligen Mitgliedstaats auswirken. So ist beispielsweise für die Versorgungssituation der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich, ob die Netzzugangsregeln Transite begünstigen oder nicht.



Drucksache 613/04

... Die Anschlussnutzung ist von dem Netzzugang nach § 20 zu unterschieden. Während die Netzzugangsregeln des § 20 auf den Transport von Energie über das Netz zielen, sind Gegenstand der Anschlussnutzung die Bedingungen der physischen Nutzung des Hausanschlusses zur Entnahme von Energie. Die Regelungen zum Netzanschluss und zur Anschlussnutzung enthalten damit die Bestimmungen, die zwischen dem Netzbetreiber und einem an das Netz angeschlossenen oder diesen Netzanschluss zur Entnahme von Energie nutzenden Kunden unabhängig davon gelten, zwischen wem der Netzzugang vereinbart worden ist und von wem ein Kunde Energie bezieht. Der Netzanschluss oder die Anschlussnutzung sind Voraussetzung des Netzzugangs und der Belieferung mit Energie.



Drucksache 37/17 PDF-Dokument



Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



Drucksache 58/20 PDF-Dokument



Drucksache 186/17 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 645/11 PDF-Dokument



Drucksache 658/17 PDF-Dokument



Drucksache 707/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.