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"Zusammengehörigkeit"
Drucksache 210/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 3. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die EU-weite Lernmobilität in allen Bereichen des formalen, non-formalen und informellen Lernens von überragender Wichtigkeit ist und großen Nutzen entfaltet. Für die Lernenden fördern Lernerfahrungen im europäischen Ausland den Erwerb von Wissen, Fertigkeiten und (insbesondere Sprach-)Kompetenzen. Persönliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen können dadurch ausgebaut werden. Dies gilt auch für das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl und die Herausbildung einer europäischen Identität. Gerade in Zeiten, in denen die europäische Idee einer Wertegemeinschaft großer Skepsis in weiten Teilen der Bevölkerung begegnet, nationalistischen Bestrebungen Vorschub geleistet wird und Kenntnisse über die EU in Teilen der Bevölkerung augenscheinlich nicht ausreichend sind, sind die Sammlung von Lernerfahrungen in einem anderen Mitgliedstaat, der Austausch von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden unterschiedlicher Mitgliedstaaten sowie die Erfahrung des Aufenthalts im europäischen Ausland von essentieller Bedeutung und müssen gefördert werden.
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... Das reiche Kulturerbe Europas sowie seine dynamische Kultur- und Kreativwirtschaft stärken die europäische Identität, indem sie ein Zusammengehörigkeitsgefühl schaffen. Die Kultur fördert bürgerschaftliches Engagement, gemeinsame Werte, Inklusion und den interkulturellen Dialog innerhalb Europas und in der ganzen Welt. Sie bringt die Menschen - auch neu angekommene Flüchtlinge und andere Migranten - einander näher und trägt dazu bei, dass wir uns als Teil einer Gemeinschaft fühlen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft vermag es zudem, Leben zu verbessern, Gemeinschaften zu verändern, Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen und dadurch auch andere Wirtschaftszweige positiv zu beeinflussen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen und das Ziel
3. Rechtsgrundlage und erste Schritte
4. Strategische Ziele und Maßnahmen
4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen
4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen
4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken
5. Bereichsübergreifende Maßnahmen
5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
5.2 Digital4Culture
6. Umsetzung der neuen Agenda
6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft
7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen
8. Nächste Schritte
Drucksache 234/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 1. Das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport hat sich mit seinen Vorläuferprogrammen in über 30 Jahren zu einem der erfolgreichsten Förderprogramme der EU entwickelt. Die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität und des interkulturellen Austausches von Lehrenden und Lernenden ist nicht nur ein unschätzbarer Gewinn für die persönliche Entwicklung aller Teilnehmenden. Das Programm trägt auch in erheblichem Maße zum gegenseitigen kulturellen Verständnis der Menschen, der Bildungsinternationalisierung und der Bildung eines europäischen Zusammengehörigkeitsgefühls bei. Insofern ist der europäische Mehrwert des Programms klar erkennbar.
Drucksache 210/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 3. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die EU-weite Lernmobilität in allen Bereichen des formalen, non-formalen und informellen Lernens von überragender Wichtigkeit ist und großen Nutzen entfaltet. Für die Lernenden fördern Lernerfahrungen im europäischen Ausland den Erwerb von Wissen, Fertigkeiten und (insbesondere Sprach-)Kompetenzen. Persönliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen können dadurch ausgebaut werden. Dies gilt auch für das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl und die Herausbildung einer europäischen Identität. Gerade in Zeiten, in denen die europäische Idee einer Wertegemeinschaft großer Skepsis in weiten Teilen der Bevölkerung begegnet, nationalistischen Bestrebungen Vorschub geleistet wird und Kenntnisse über die EU in Teilen der Bevölkerung augenscheinlich nicht ausreichend sind, sind die Sammlung von Lernerfahrungen in einem anderen Mitgliedstaat, der Austausch von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden unterschiedlicher Mitgliedstaaten sowie die Erfahrung des Aufenthalts im europäischen Ausland von essentieller Bedeutung und müssen gefördert werden.
Drucksache 234/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 1. Das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport hat sich mit seinen Vorläuferprogrammen in über 30 Jahren zu einem der erfolgreichsten Förderprogramme der EU entwickelt. Die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität und des interkulturellen Austausches von Lehrenden und Lernenden ist nicht nur ein unschätzbarer Gewinn für die persönliche Entwicklung aller Teilnehmenden. Das Programm trägt auch in erheblichem Maße zum gegenseitigen kulturellen Verständnis der Menschen, der Bildungsinternationalisierung und der Bildung eines europäischen Zusammengehörigkeitsgefühls bei. Insofern ist der europäische Mehrwert des Programms klar erkennbar.
Drucksache 216/17
Gesetzesantrag des Saarlandes
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Erweiterung des § 86a StGB in Bezug auf den Handel mit sogenannten "NS-Devotionalien" (... StrÄndG | )
... Der Straftatbestand des § 86a StGB schützt den demokratischen Rechtsstaat und den politischen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland, indem die Gefahr und bereits jeder Anschein einer Wiederbelebung verbotener Organisationen oder der von diesen verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen verhindert und die Erzeugung eines gruppeninternen Zusammengehörigkeitsgefühls von Anhängern entsprechender Organisationen verhindert wird (BGH, NJW 2003, 3186, 3187; BayObLG, NStZ 1999, 190, 191; Fischer, StGB 62. Auflage, § 86a Randnummer 2 mit weiteren Nachweisen).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Daher haben die führenden Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten beschlossen, am 17. November 2017 in Göteborg zusammenzukommen, um die künftige Rolle von Bildung und Kultur bei der Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls und des Bewusstseins der Zugehörigkeit zu einer kulturellen Gemeinschaft zu erörtern.
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur
2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung
4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe
5. Fazit und Ausblick
Drucksache 605/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission: Intelligente Städte und Gemeinschaften - Eine Europäische Innovationspartnerschaft C(2012) 4701 final
... Zweck der Initiative ist die Demonstration von Lösungen in kommerziellem Maßstab an einer geringen Zahl von Standorten mit dem Ziel, europäische Städte und Gemeinschaften dabei zu unterstützen, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen, beispielsweise in den Bereichen Energie, Verkehr, Luftqualität oder Abmilderung des Klimawandels, einzulösen. Als erstes sollte sich im Arbeitsprogramm 2013 des Siebten Rahmenprogramms (RP7) die Zusammengehörigkeit der Themen Energie, Verkehr und IKT im Kontext der städtischen Umwelt widerspiegeln. Entsprechend wurden im Arbeitsprogramm diejenigen Themen, die einen Bezug zur SCC-Initiative aufweisen, in einer einzigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zusammengeführt, was für eine maximale Wirkung der Projekte an der Schnittstelle der drei Sektoren sorgen wird. Beispiele für bereichsübergreifende Themen sind in Anhang I aufgeführt.
1. Einleitung
2. Konvergenz der Massnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr IKT IM Städtischen Kontext
3. Umsetzung der EIP Intelligente Städte-Gemeinschaften
3.1. Leuchtturmprojekte
3.2. Horizontale Maßnahmen für die Zusammenarbeit bei zentralen Herausforderungen
3.3. Indikatoren und Folgenabschätzung
3.4. Internationale Zusammenarbeit
3.5. Bezug zur EU-Unterstützung für Stadtentwicklung und Energieeffizienz insgesamt
3.6. Anerkennung von Erfolgen
4. Lenkung und Governance
4.1. Hochrangige Gruppe
5. Fazit
Anhang I Voraussetzungen für SCC-Leuchtturmprojekte
Anhang II Bereichsübergreifende Themen der EIP SCC
Intelligente Gebäude und Stadtviertel
Intelligente Versorgungs- und Nachfragesysteme und -dienste sowie bessere Information der Bürger
Nachhaltige städtische Mobilität
Intelligente und nachhaltige digitale Infrastrukturen
• Strategische Planung zur Ermittlung, Integration und Optimierung von Flüssen Energie, Emissionen, Menschen, Güter und Dienstleistungen
Drucksache 564/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Abschlussbericht der informellen Gruppe elf europäischer Außenminister zur Zukunft der Europäischen Union
... Die Krise hat längst auch eine politische Dimension. In vielen Teilen Europas sind Nationalismus und Populismus vor dem Vormarsch, während gleichzeitig Solidarität und das Zusammengehörigkeitsgefühl in Europa nachlassen. Wir müssen das Vertrauen in unser gemeinsames Projekt wieder herstellen. Die politische Debatte über die Zukunft des europäischen Projekts muss jetzt geführt, und sie muss in ganz Europa geführt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas einbezogen werden.
Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens
Einleitung und Zusammenfassung
I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion
Ein integrierter Haushaltsrahmen
Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen
Ein integrierter Finanzrahmen
Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht
II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union
a Globaler Spieler Europa
b Stärkung anderer Politikbereiche
c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU
Verbesserung der Handlungsfähigkeit
Stärkung der demokratischen Legitimation
d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft
e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... Die Dokumentation aktueller bzw. früherer Staatsangehörigkeiten weist auf Zusammengehörigkeit oder Abgrenzung zu bestimmten Nationalitäten hin. Für die polizeilichen Ermittlungen sind auch frühere Staatsangehörigkeiten von Bedeutung, da beispielsweise der Wechsel der Staatsangehörigkeit ideologische Hintergründe haben kann und mit einer entsprechend motivierten Kriminalität in Verbindung stehen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)
§ 1 Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale
§ 2 Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind
§ 3 Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 4 Personenbezogene Daten sonstiger Personen
§ 5 Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind
§ 6 Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung
§ 7 Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen
§ 8 Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten
§ 9 Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10 Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle
§ 11 Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle
Artikel 2 Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummern 6 bis 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Satz 2:
Zu Absatz 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Satz 2:
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 8
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2:
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Satz 2:
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
Drucksache 477/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus
... L. unter Hinweis darauf, dass das wiedervereinigte Europa im Jahre 2009 den 20. Jahrestag des Zusammenbruchs der kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa und des Falls der Berliner Mauer begehen wird, was sowohl Anlass für ein ausgeprägteres Bewusstsein der Vergangenheit und eine Anerkennung der Rolle demokratischer Bürgerinitiativen als auch ein Anreiz für eine Stärkung des Gefühls der Zusammengehörigkeit und des Zusammenhalts sein sollte,
Drucksache 569/08 (Beschluss)
... Um dennoch eine eindeutige Zusammengehörigkeit der Einzelseiten eines Ausweises zu dokumentieren, von denen jeweils nur die erste den Namen und die Unterschrift des Ausstellers trägt, sollen die Seiten 2 und 3 der Ausweise durch ausreichende Identifikationsmerkmale mit der ersten Seite verknüpft werden, auf der alle sonstigen Angaben zu finden sind. Da Seite 4 ausschließlich Erläuterungen enthält, ist dort ein Identifikationsmerkmal verzichtbar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 6 EnEV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 EnEV , Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 5 EnEV , Nummer 17 § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlagen 6 und 7 jeweils Seite 2 Eingabefeld Sonstige Angaben EnEV
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlage 6 Seite 2 Eingabefeld Energiebedarf und Fußnote 2 und Anlage 7 Seite 2 Eingabefeld Primärenergiebedarf, Fußnote 2 und Seite 4 Wärmeschutz - Seite 2 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 10 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 - neu -, Absatz 5 Satz 1 und 3, Absatz 6 - neu - EnEV Nummer 24 § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 26b Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 5 EnEV Nummer 28 § 30 EnEV und Nummer 1 Buchstabe e1 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 30 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe a
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10a Absatz 2 Satz 3 EnEV
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Absatz 2 Satz 2 EnEV
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 EnEV
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 17 Absatz 5 und 6 Satz 2 - neu - EnEV und Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 und 3 - neu - und 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 - neu -, Satz 3 - neu -, Absatz 2 , Absatz 2a EnEV , Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 EnEV und Nummer 27 § 29 Absatz 6 Satz 1 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23 Absatz 5 EnEV
13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe b § 26 Absatz 2 EnEV
14. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26b EnEV
§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c - neu - § 27 Absatz 3 - neu - EnEV
17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu den §§ 3 und 9 Nummer 1.1 Satz 3, Nummer 2.1.1 Satz 3 bis 6 - neu -, Nummer 2.1.2 Satz 2a - neu -, Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Nummer 2.1.1 Satz 3 - neu - EnEV und Nummer 32 Anlage 4a zu § 13 Absatz 2 Satz 3 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Tabelle 1 Zeile 1.2, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 jeweils Spalte Eigenschaft ... dritte Unterzeile und Spalten Raum- Solltemperaturen im Heizfall, Zeile 1.14, rechte Spalte Zeile 2.2 rechte Spalte, Zeile 3.1, 3.2 und 3.3, jeweils Spalte Bauteil/System Zeile 3.4 - neu -, Nummer 1.3 Satz 2 - neu -, Tabelle 3 Zeile 3, Nummer 2.3 Satz 1, 1a und 1b - neu - und Nummer 3.1.3 Satz 2 Buchstabe b EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
19. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe f Anlage 3 Nummer 6 Satz 1 EnEV und Buchstabe g Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 2d Spalte 2 und 3, Zeile 2e, Zeile 2f und Zeile 3c Spalte 3 und 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nummer 34 Anlage 6 zu § 16 Seite 1 Eingabefeld Gebäude, Zeile Erneuerbare Energien - neu -, Zeile Lüftung - neu -, Seite 2 Überschrift Berechneter Energiebedarf des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -, Eingabefeld Energiebedarf, Ersatzmaßnahme nach § 7 Nummer 2 EEWärmeG, Eingabefeld Sonstige Angaben Eingabefeld Ersatzmaßnahmen - neu -, Seite 3 Überschrift Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Zudem werden die Verkehrsauffassung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter berücksichtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 12
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Teil A (Allgemeines)
Zu § 157
Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 159
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 160
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 161
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 162
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 163
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 164
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 165
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 166
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 167
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 175
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Teil C (Grundvermögen)
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 182
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu Nummer 15
Zu § 188
Zu § 189
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Drucksache 928/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... Bedauerlich ist auch, dass von der Verabschiedung eines einheitlichen und transparenten Vertragstextes Abstand genommen und das angestrebte Ziel einer besseren Sichtbarkeit der EU für die Bürgerinnen und Bürger etwa durch die Nennung der Symbole der EU und die Wiedergabe der Grundrechtecharta im Vertrag aufgegeben werden musste. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung seine Anregung der Abgabe einer Erklärung Deutschlands zu den Symbolen der EU aufgegriffen und 15 weitere Mitgliedstaaten für eine Unterstützung dieser Erklärung gewonnen hat, wonach die Flagge, die Hymne, der Leitspruch, der Euro und der Europatag am 9. Mai für diese Mitgliedstaaten auch künftig als Symbole die Zusammengehörigkeit der Menschen in der EU und ihre Verbundenheit mit dieser zum Ausdruck bringen. Damit soll verdeutlicht werden, dass Deutschland diese Symbole, die jetzt nicht mehr im Vertrag genannt werden, weiterhin verwendet.
Drucksache 928/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... Bedauerlich ist auch, dass von der Verabschiedung eines einheitlichen und transparenten Vertragstextes Abstand genommen und das angestrebte Ziel einer besseren Sichtbarkeit der EU für die Bürgerinnen und Bürger etwa durch die Nennung der Symbole der EU und die Wiedergabe der Grundrechtecharta im Vertrag aufgegeben werden musste. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung seine Anregung der Abgabe einer Erklärung Deutschlands zu den Symbolen der EU aufgegriffen und 15 weitere Mitgliedstaaten für eine Unterstützung dieser Erklärung gewonnen hat, wonach die Flagge, die Hymne, der Leitspruch, der Euro und der Europatag am 9. Mai für diese Mitgliedstaaten auch künftig als Symbole die Zusammengehörigkeit der Menschen in der EU und ihre Verbundenheit mit dieser zum Ausdruck bringen. Damit soll verdeutlicht werden, dass Deutschland diese Symbole, die jetzt nicht mehr im Vertrag genannt werden, weiterhin verwendet.
Drucksache 569/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - Vertragsentwurf für die Regierungskonferenz CIG 1/ 07, CIG 2/ 07, CIG 3/ 07 und CIG 4/ 07
... 4. Der Bundesrat regt die Abgabe einer Erklärung Deutschlands zu den Symbolen der EU an, wonach die Flagge, die Hymne, der Leitspruch, der Euro und der Europatag für Deutschland auch künftig als Symbole die Zusammengehörigkeit der Menschen in der EU und ihre Verbundenheit mit dieser zum Ausdruck bringen. Damit soll verdeutlicht werden, dass Deutschland diese Symbole, die jetzt nicht mehr im Vertrag genannt werden sollen, weiterhin verwendet. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Initiative zu unterstützen und gegenüber anderen Mitgliedstaaten dafür zu werben, der vorgeschlagenen Erklärung beizutreten.
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... Die Übergangsregelungen, die insbesondere zur sozialverträglichen Umsetzung der Maßnahmen zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erforderlich sind, werden wegen ihrer inhaltlichen Zusammengehörigkeit und wegen der besonderen Bedeutung des Aspektes der Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten der bisherigen drei Verbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Artikel 7 zusammengefasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 4 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 5 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 1 Errichtung, Mitglieder
§ 2 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.
§ 3 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen
§ 4 Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 7 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 1 Personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 3 Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 4 Angebote zur Anstellung
Abschnitt 2 Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht
§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 6 Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 7 Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 3 Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen
§ 8 Verbindliches Rahmenkonzept
Abschnitt 4 Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 9 Errichtungsausschuss
Artikel 8 Folgeänderung weiterer Gesetze
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 143a
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 143b
Zu § 143c
Zu § 143d
Zu § 143e
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
Zu § 143f
Zu § 143g
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 143h
Zu § 143i
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 184a
Zu § 184b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 184c
Zu § 184d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 18
Zu § 221a
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 221b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 1
Zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absätze 6 bis 9
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Bund
b Länder und Gemeinden
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 569/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - Vertragsentwurf für die Regierungskonferenz
... 5. Der Bundesrat regt die Abgabe einer Erklärung Deutschlands zu den Symbolen der EU an, wonach die Flagge, die Hymne, der Leitspruch, der Euro und der Europatag für Deutschland auch künftig als Symbole die Zusammengehörigkeit der Menschen in der EU und ihre Verbundenheit mit dieser zum Ausdruck bringen. Damit soll verdeutlicht werden, dass Deutschland diese Symbole, die jetzt nicht mehr im Vertrag genannt werden sollen, weiterhin verwendet. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Initiative zu unterstützen und gegenüber anderen Mitgliedstaaten dafür zu werben, der vorgeschlagenen Erklärung beizutreten.
Drucksache 371/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... Bedauerlich ist auch, dass von der Verabschiedung eines einheitlichen und transparenten Vertragstextes Abstand genommen und das angestrebte Ziel einer besseren Sichtbarkeit der EU für die Bürgerinnen und Bürger etwa durch die Nennung der Symbole der EU und die Wiedergabe der Grundrechtecharta im Vertrag aufgegeben werden musste. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung seine Anregung der Abgabe einer Erklärung Deutschlands zu den Symbolen der EU aufgegriffen und 15 weitere Mitgliedstaaten für eine Unterstützung dieser Erklärung gewonnen hat, wonach die Flagge, die Hymne, der Leitspruch, der Euro und der Europatag am 9. Mai für diese Mitgliedstaaten auch künftig als Symbole die Zusammengehörigkeit der Menschen in der EU und ihre Verbundenheit mit dieser zum Ausdruck bringen. Damit soll verdeutlicht werden, dass Deutschland diese Symbole, die jetzt nicht mehr im Vertrag genannt werden, weiterhin verwendet.
Drucksache 351/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm "Grundrechte und Justiz" 2007 bis 2013
... Diese Entwicklungen bedeuten eine erhebliche Stärkung der Grundwerte, die das Fundament des europäischen Aufbauwerks bilden. Die Union wird rechtlich nicht nur verpflichtet, diese Rechte und Werte zu achten, sondern auch dafür zu sorgen, dass sie in allen Politikbereichen (sowohl intern als auch extern), für die die Europäische Union zuständig ist, effektiv zum Tragen kommen. Insbesondere vor dem Hintergrund einer weiter wachsenden, vielgestaltigen Union und den sich daraus ergebenden Herausforderungen wird es mehr Kontrollen geben müssen, um ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedstaaten in ihren Zuständigkeitsbereichen sicherzustellen. Das Eintreten für die Unionsbürgerschaft bedeutet gleichzeitig, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken, das Gefühl, einer Union anzugehören, die dieselben Grundrechte und Werte teilt, gleichzeitig aber die Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas achtet.
Drucksache 290/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Bürger/innen für Europa" für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
... 2. Der Bundesrat sieht in dem von der Kommission vorgelegten Beschlussvorschlag Ansätze, die geeignet sind, diesem Ziel näher zu kommen. Der Ausbau von Städtepartnerschaften ebenso wie die Förderung von Projekten, die weite Kreise der Bevölkerung erreichen und auf dem Engagement zahlreicher Bürger beruhen, können nach der Erweiterung der EU das Gefühl der Zusammengehörigkeit festigen.
Drucksache 290/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Bürger/innen für Europa" für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
... 8. Insbesondere der Ausbau von Städtepartnerschaften, die weite Kreise der Bevölkerung erreichen und auf dem Engagement zahlreicher Bürger beruhen, kann nach der Erweiterung der EU das Gefühl der Zusammengehörigkeit festigen.
Drucksache 546/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Herbeiführung eines EU-Programms zur Kulturpflege europäischer Vertreibungsgebiete
... Die Europäische Union wird von der Überzeugung geleitet, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in den Mitgliedstaaten in entscheidendem Maße von kulturellen Gesichtspunkten bestimmt wird. Europäische Kultur besteht aus Gemeinsamkeiten in der Vielfalt, darunter auch aus Brüchen, wie sie durch Vertreibung verursacht werden. Vertreibungserfahrungen sind Teil der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Kulturleistungen, die in Vertreibungsräumen entstanden sind, sind Teil der europäischen Kultur. Die immer enger werdende Union muss solchen Verwerfungen europäischer Geschichte Rechnung tragen. Bilaterale Ansätze reichen nicht aus, diese Kapitel gesamteuropäischer Vergangenheit zu bewältigen. Daher bedarf es nach Auffassung des Bundesrates eines EU-Programms, das die Geschichtsregionen, die durch Vertreibung zum Kulturerbe mehrerer Völker und Europas insgesamt geworden sind, in ihren Geschehnissen, Erträgen und Erscheinungsformen erschließt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Herbeiführung eines EU-Programms zur Kulturpflege europäischer Vertreibungsgebiete
Drucksache 546/04
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Herbeiführung eines EU-Programms zur Kulturpflege europäischer Vertreibungsgebiete
... Die Europäische Union wird von der Überzeugung geleitet, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in den Mitgliedsstaaten in entscheidendem Maße von kulturellen Gesichtspunkten bestimmt wird. Europäische Kultur besteht aus Gemeinsamkeiten in der Vielfalt, darunter auch aus Brüchen, wie sie durch Vertreibung verursacht werden. Vertreibungserfahrungen sind Teil der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Kulturleistungen, die in Vertreibungsräumen entstanden sind, sind Teil der europäischen Kultur. Die immer enger werdende Union muss solchen Verwerfungen europäischer Geschichte Rechnung tragen. Bilaterale Ansätze reichen nicht aus, diese Kapitel gesamteuropäischer Vergangenheit zu bewältigen. Daher bedarf es nach Auffassung des Bundesrates eines EU-Programms, das die Geschichtsregionen, die durch Vertreibung zum Kulturerbe mehrerer Völker und Europas insgesamt geworden sind, in ihren Geschehnissen, Erträgen und Erscheinungsformen erschließt.
Drucksache 194/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein stärkeres Europa aufbauen - Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik COM(2018) 268 final
Drucksache 515/16
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetz es
Drucksache 515/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetz es
Drucksache 754/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Neue Haushaltsinstrumente für ein stabiles Euro-Währungsgebiet innerhalb des Unionsrahmens - COM(2017) 822 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.