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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zusatzabgabenverordnung"


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Drucksache 935/06 (Beschluss)

... Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom 28. September 2006 (Az. IX ZR 98/05) ist klarzustellen, dass Eigenreferenzmengen, die ein Pächter nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung erworben hat oder noch erwirbt oder die ihm im Rahmen der bis zum 1. April 2000 geltenden Sonderregelungen in den neuen Ländern zugeteilt worden sind, nicht Bestandteil des Übertragungsanspruchs des Verpächters nach § 48 Abs. 3 Satz 1 werden. Dies entspricht dem Verbot des § 7 Abs. 1 ZAV, nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung neue Betriebs- oder Flächenbindungen entstehen zu lassen. Zudem handelt es sich bei § 48 um eine Übergangsregelung, die lediglich die vor Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung bestehenden Verpächteransprüche schützt. Angesichts dieser Sachlage können sowohl die bisherige Bezugnahme des Satzes 2 auf die MGV als auch das bisherige Abstellen des Satzes 2 auf den Abschluss des Pachtvertrages zu Fehlschlüssen verleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV)

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p


 
 
 


Drucksache 935/1/06

... Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom 28. September 2006 (Az. IX ZR 98/05) ist klarzustellen, dass Eigenreferenzmengen, die ein Pächter nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung erworben hat oder noch erwirbt oder die ihm im Rahmen der bis zum 1. April 2000 geltenden Sonderregelungen in den neuen Ländern zugeteilt worden sind, nicht Bestandteil des Übertragungsanspruchs des Verpächters nach § 48 Abs. 3 Satz 1 werden. Dies entspricht dem Verbot des § 7 Abs. 1 ZAV, nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung neue Betriebs- oder Flächenbindungen entstehen zu lassen. Zudem handelt es sich bei § 48 um eine Übergangsregelung, die lediglich die vor Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung bestehenden Verpächteransprüche schützt. Angesichts dieser Sachlage können sowohl die bisherige Bezugnahme des Satzes 2 auf die MGV als auch das bisherige Abstellen des Satzes 2 auf den Abschluss des Pachtvertrages zu Fehlschlüssen verleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/1/06




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.