[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

517 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zustellungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0166/20
0044/20
0047/20
0067/20B
0013/20
0504/20
0456/20B
0456/1/20
0107/20
0268/20
0107/20B
0067/20
0075/20
0380/19
0007/19B
0471/19
0517/19
0324/19B
0154/1/19
0501/19
0532/19
0137/19B
0324/1/19
0601/19
0128/19
0670/19
0220/19
0324/19
0278/19
0339/18
0381/18
0372/18B
0384/18
0385/18
0001/18
0176/18
0630/1/18
0176/18B
0053/18B
0176/1/18
0340/1/18
0051/18
0268/18
0053/18
0484/18
0340/18B
0059/18
0218/18
0630/18B
0218/17
0315/1/17
0065/1/17
0266/1/17
0645/17
0612/17
0266/17B
0340/17
0101/17B
0315/17
0101/1/17
0179/17B
0418/17
0416/1/17
0315/17B
0536/17
0294/17
0232/17B
0285/16
0806/1/16
0436/1/16
0280/16
0654/1/16
0513/16B
0625/16
0792/16B
0194/16
0513/1/16
0431/1/16
0356/16
0492/16
0436/16B
0422/1/16
0287/16
0503/16B
0792/1/16
0018/16
0806/16B
0023/16
0334/16
0422/16
0503/1/16
0431/16B
0490/16
0137/16
0729/16
0465/16
0653/16
0289/16
0690/16
0300/15B
0591/15
0322/15
0358/15B
0230/15
0446/15
0043/15
0024/15
0438/15
0300/1/15
0592/15
0358/1/15
0212/15B
0056/15
0258/15B
0540/15
0371/15
0046/15
0278/15
0122/14B
0152/1/14
0093/14
0152/14
0653/14
0122/1/14
0152/14B
0644/1/14
0556/14
0644/14B
0769/13
0105/13B
0105/1/13
0627/13
0136/13
0219/13B
0393/13
0465/13
0038/13
0466/13
0568/13
0120/1/13
0120/13
0254/13
0500/13
0136/13B
0358/13
0503/1/12
0092/12
0746/12B
0467/1/12
0632/12
0490/12
0777/1/12
0557/12
0517/1/12
0799/12
0818/12B
0308/12B
0475/12
0226/12
0542/12
0557/12B
0816/12
0016/12
0171/12B
0313/12
0307/12
0490/1/12
0777/12B
0253/12
0465/12
0264/12
0652/12
0467/12
0310/12
0503/12B
0818/1/12
0229/12
0517/12
0308/12
0171/1/12
0517/12B
0021/12
0557/1/12
0428/12X
0298/12
0177/12
0690/12
0308/1/12
0746/12
0462/12
0464/12
0060/11
0426/11B
0279/11
0129/11
0320/11
0129/11B
0214/11
0157/11
0851/1/11
0260/11
0877/11
0067/11
0158/11
0785/11
0129/1/11
0342/11B
0851/11B
0722/11
0855/11
0747/11
0342/1/11
0874/11
0305/11
0563/11
0045/1/10
0004/1/10
0723/10
0808/10
0737/10
0482/10
0259/10B
0042/1/10
0034/10
0681/10
0534/1/10
0808/10B
0859/10
0438/10
0042/10B
0259/1/10
0854/10
0534/10B
0490/10
0202/10
0443/10
0693/10
0829/10
0067/10
0045/10B
0645/1/10
0014/09
0270/09
0568/09
0263/09
0105/09
0756/09
0174/1/09
0275/09
0148/09
0440/09
0377/09
0148/1/09
0066/09
0174/09B
0190/09
0005/09
0174/09
0616/09
0035/09
0178/09
0641/09
0127/09
0051/09
0780/09
0171/1/09
0058/09
0149/09
0128/09
0048/09
0696/09
0376/09
0148/09B
0349/08B
0343/1/08
0558/08B
0304/1/08
0612/08
0548/2/08
0315/08B
0119/08B
0757/08
0347/08
0635/08
0343/08
0766/08
0479/1/08
0095/08
0304/08B
0615/08
0109/08
0538/08
0625/08
0548/08B
0119/1/08
0542/08
0558/1/08
0968/08
0739/08
0315/08
0965/08
0109/08B
0076/08
0717/08
0304/08
0544/08B
0695/08
0862/08
0612/08B
0347/08B
0700/08
0544/1/08
0349/1/08
0095/1/08
0827/08
0580/08
0343/08K
0057/08
0349/08
0548/1/08
0347/1/08
0630/08
0581/08
0900/08
0095/08B
0847/08
0479/08B
0343/08B
0354/07B
0047/07
0086/07
0180/07
0353/07
0718/07
0834/07
0560/07
0820/07B
0137/07B
0309/07
0666/07
0461/07
0354/07
0604/1/07
0508/07
0508/07B
0064/07
0137/07
0820/1/07
0860/07
0086/07B
0309/2/07
0278/1/07
0182/07
0663/07
0354/1/07
0705/07
0150/07B
0309/07A
0150/07
0278/07B
0661/07
0566/07
0050/07
0508/1/07
0622/07
0604/07
0538/07
0663/1/07
0096/07
0720/07A
0663/07B
0815/07
0065/07
0049/07
0555/07
0600/07
0278/07
0604/07B
0550/07
0309/07B
0331/06
0154/06
0030/1/06
0158/06
0235/1/06
0499/06
0550/1/06
0684/06
0262/06
0555/06
0780/06
0754/06
0753/06
0159/06
0551/06B
0547/06
0783/06
0764/06
0094/06
0754/1/06
0549/06
0840/06
0318/06
0235/06
0620/06
0261/06
0100/06
0668/06
0094/1/06
0512/06B
0512/06
0532/06B
0551/1/06
0549/06B
0684/06B
0623/06
0512/1/06
0030/06
0030/06B
0094/06B
0550/06B
0915/06
0754/06B
0549/1/06
0088/05
0034/05
0594/1/05
0540/05
0397/05B
0211/1/05
0006/05
0248/05
0397/05
0455/05
0897/05
0619/05
0003/05
0329/05
0086/05B
0616/05
0523/05
0210/05
0941/05
0375/05
0404/05
0086/1/05
0002/05
0594/05
0374/05B
0397/1/05
0086/05
0625/05
0940/05
0363/05
0123/1/05
0615/05
0211/05B
0467/05
0924/05
0622/05
0005/05
0211/05
0003/1/05
0939/05
0362/05
0374/05
0330/05
0123/05B
0594/05B
0003/05B
0122/05
0267/04
0662/1/04
0361/04
0663/04
0983/04
0663/1/04
0782/04
0544/04B
0945/04
0663/04B
0458/04B
0361/04B
0267/04B
0662/04B
0725/04
0945/04B
0613/04
0945/1/04
0441/04
0267/1/04
0450/03
Drucksache 384/18

... "Hierüber ist er bei der Zustellung des Urteils zu belehren."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 384/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungsbedarf beim Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung

a Hinweis auf die Folgen des Nichterscheinens in den Fällen des § 231 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO

b Anwesenheitsrecht des inhaftierten Angeklagten in der Revisionsverhandlung

c Kein Anpassungsbedarf hinsichtlich weiterer Ausnahmen von der Anwesenheit

2. Kein Änderungsbedarf hinsichtlich der übrigen Richtlinieninhalte

a Artikel 1 und 2 Gegenstand und Anwendungsbereich

b Artikel 3 Unschuldsvermutung

c Artikel 4 Öffentliche Bezugnahme auf die Schuld

d Artikel 5 Darstellung von Verdächtigen und beschuldigten Personen

e Artikel 6 Beweislast

f Artikel 7 Recht, die Aussage zu verweigern, und Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen

g Artikel 10 Rechtsbehelfe

h Artikel 11 bis 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 340/1/18

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken")



Drucksache 340/18 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken")



Drucksache 218/18

... /EG /EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr")1 als unerlässlich ansehen. Unter anderem muss Zugang zu Beweismitteln oder anderen Arten von Informationen gewährt werden, wenn dies von Justizbehörden in Strafsachen verlangt wird. Das nationale Konzept ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und umfasst Maßnahmen, die von erweiterten Durchsetzungszuständigkeiten2 bis zu der Verpflichtung reichen, dass bestimmte Diensteanbieter, die in dem betreffenden Mitgliedstaat Dienste anbieten, einen Vertreter im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats bestellen. So wurde in Deutschland unlängst das Netzwerkdurchsetzungsgesetz3 verabschiedet‚ das die Betreiber sozialer Netzwerke4 verpflichtet, eine Person in Deutschland zu bestellen, die zum Empfang von Auskunftsersuchen und Zustellungen der Strafverfolgungsbehörden berechtigt ist. Für den Fall, dass kein inländischer Zustellungsbevollmächtigter ernannt wird oder der Empfangsberechtigte auf Auskunftsersuchen nicht reagiert, sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 500 000 EUR vor. In Italien wird zurzeit über ähnliche Maßnahmen beraten.5 Andere Mitgliedstaaten, wie etwa Belgien, verlangen keinen inländischen Vertreter, sondern bemühen sich, die nationalen Verpflichtungen gegenüber im Ausland ansässigen Anbietern direkt im Wege innerstaatlicher Verfahren durchzusetzen.6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 645/17

... Dem elektronischen Dokument soll nach Absatz 3 ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Format XML (Extensible Markup Language) beigefügt werden, der die automatisierte Erfassung bestimmter Grunddaten durch die Gerichte und im weiteren Verfahren die Zuordnung des elektronischen Dokuments zu einem (bereits anhängigen) Gerichtsverfahren ermöglicht. Die Regelung orientiert sich an der Formvorschrift des § 130 ZPO. Dementsprechend ist grundsätzlich stets ein entsprechender strukturierter Datensatz beizufügen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die ausnahmsweise ein Absehen von der Übermittlung einzelner oder aller Angaben rechtfertigen. Solche besonderen Umstände können etwa vorliegen, wenn die Daten bei eilbedürftigen Vorgängen nicht rechtzeitig in Erfahrung gebracht werden können. Insbesondere die professionellen Prozessbeteiligten wie die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden grundsätzlich verpflichtet, einen strukturierten Datensatz bei Gericht einzureichen. Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird daher die automatisierte Erstellung und Übermittlung eines strukturierten Datensatzes vorsehen. Die Angaben im Strukturdatensatz können jedoch ebenso wenig wie etwa Erklärungen im Betreff der elektronischen Nachricht den Vortrag im elektronischen Dokument ersetzen. Für das Gerichtsverfahren maßgeblich bleiben weiterhin die Angaben im als PDF oder TIFF eingereichten elektronischen Dokument selbst. Eine Zurückweisung des elektronischen Dokuments wegen unterlassener oder fehlerhafter Übermittlung eines strukturierten Datensatzes kommt daher nicht in Betracht. Strukturiert erfasst werden sollen möglichst alle für die Zuordnung eines elektronischen Dokuments zu einem Gerichtsverfahren und die weitere Verarbeitung durch das Gericht sinnvollen Angaben. Mindestens sollen aber die Bezeichnung des Gerichts (Nummer 1) sowie das gerichtliche Aktenzeichen, sofern bekannt (Nummer 2), die Bezeichnung der Parteien oder Verfahrensbeteiligten (Nummer 3), die Angabe des Verfahrensgegenstandes (Nummer 4) und das Aktenzeichen eines denselben Gegenstand betreffenden Verfahrens sowie die Bezeichnung der die Akten führenden Stelle (etwa einem anderen Gericht oder einer Behörde), sofern bekannt (Nummer 5), in einem strukturierten Datensatz übermittelt werden. Die Bundesregierung gibt nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 die Definiti-ons- oder Schemadateien für strukturierte maschinenlesbare Datensätze, derer sich die Beteiligten bedienen sollen, bekannt. Die Bekanntmachungen können auch weitere Inhalte des strukturierten Datensatzes bestimmen, wie etwa das Rechtsgebiet oder die Eilbedürftigkeit. Die Angaben sollen bei Zustellungen und sonstigen Mitteilungen durch das Gericht oder die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ebenfalls als strukturierter Datensatz an die Parteien, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und sonstigen Verfahrensbeteiligten übermittelt werden. Einer ausdrücklichen Regelung, die in der Verordnung auch nicht erfolgen könnte, bedarf es dafür nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeine Vorschrift

§ 1
Anwendungsbereich

Kapitel 2
Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs

§ 2
Anforderungen an elektronische Dokumente

§ 3
Überschreitung der Höchstgrenzen

§ 4
Übermittlung elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur

§ 5
Bekanntmachung technischer Anforderungen

Kapitel 3
Besonderes elektronisches Behördenpostfach

§ 6
Besonderes elektronisches Behördenpostfach; Anforderungen

§ 7
Identifizierungsverfahren

§ 8
Zugang und Zugangsberechtigung; Verwaltung

§ 9
Änderung und Löschung

Kapitel 4
Schlussvorschrift

§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschrift

Zu § 1

Zu Kapitel 2 Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 3 Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Kapitel 4 Schlussvorschrift

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4165, BMJV: Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. Erfüllungsaufwand

III. Votum


 
 
 


Drucksache 315/17

... Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, werden durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt. Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. Außerdem wird Opfern von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz ermöglicht, aufgrund gerichtlicher Anordnung die Bestandsdaten der Verletzer von Diensteanbietern zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Berichtspflicht

§ 3
Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

§ 4
Bußgeldvorschriften

§ 5
Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

§ 6
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Richtlinie 2000/31/EG e-commerce-RL

2. Dienstleistungsfreiheit

3. Notifizierungspflicht nach der Richtlinie EU Nr. 2015/1535

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

§ 24
Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4137, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

- Vierteljährliche Berichte auf eigener Homepage und im Bundesanzeiger

- Wirksames Beschwerdemanagement

- Zustellungsbevollmächtigter

- Auskunftsanspruch

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten Länder

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

II.4 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) (NKR-Nr. 4137)


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.