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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zwangsbefugnissen"


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Drucksache 840/10

... Der Ratsbeschluss stellte in erster Linie darauf ab, die damalige Rechtsgrundlage von Europol durch ein Instrument zu ersetzen, das flexibler als ein internationales Abkommen war. Zudem wurde die auf zwischenstaatlicher Ebene vollzogene Finanzierung durch einen Zuschuss aus dem Haushaltsplan der Gemeinschaft ersetzt, wodurch Europol der Status einer EU-Agentur verliehen wurde. Der Aufbau von Europol als einer für die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden zuständigen EU-Einrichtung, die mit der Sammlung, dem Austausch und der Analyse von Informationen über grenzüberschreitende, zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffende Straftaten befasst ist, blieb im Wesentlichen unverändert, das Mandat von Europol hingegen wurde von der „organisierten Kriminalität" auf „Formen schwerer Kriminalität" ausgeweitet. Darüber hinaus wurden durch den Beschluss weitere Änderungen vorgenommen, die aber am grundsätzlichen Auftrag von Europol, das nach wie vor eine nicht mit Zwangsbefugnissen ausgestattete Unterstützungsstelle für Strafverfolgungsbehörden ist, nichts änderten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/10




Mitteilung

1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen

2.1. Europäisches Parlament

2.2. Nationale Parlamente

3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments

Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt

Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments

Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente

Ausweitung der Befugnisse von Europol

Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses

Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch

Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol

Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss

Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol

Schärfere Datenschutzbestimmungen

3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31

4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen

4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV

4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon

5. Schlussfolgerungen Empfehlungen

5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums

5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

5.3. Rollentrennung


 
 
 


Drucksache 174/09

... ) konkretisiert werden. Die DLRL ist auf die Regelungen des Bürgerportalgesetzes (Art. 1) – mit Ausnahme von § 19 – allerdings nicht anwendbar. Dies ergibt sich aus Art. 2 Absatz 2 Buchst i) DLRL, wonach die DLRL auf solche Tätigkeiten keine Anwendung findet, die im Sinne des Art. 45 EGV mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind. Öffentliche Gewalt im Sinn des Art. 45 EGV erfasst die Möglichkeit, dem Bürger gegenüber von Sonderrechten, Hoheitsprivilegien und Zwangsbefugnissen Gebrauch zu machen. Da ein akkreditierter Diensteanbieter bei der förmlichen Zustellung eine elektronische Zugangsbestätigung erzeugt, die die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde hat, setzt dies eine Übertragung hoheitlicher Befugnisse voraus. Diese erfolgt durch die in Art. 1 § 5 Abs. 6 geregelte Beleihung. Daher ist konkret diese Regelung vom Anwendungsbereich der DLRL ausgenommen. Die Pflicht des akkreditierten Diensteanbieters, förmliche Zustellungen auszuführen und elektronische Zugangsbestätigungen zu erzeugen, ist zugleich wesentlicher Bestandteil des (Pflichtdienstes) Postfach- und Versanddienstes, dieser wiederum ist als Pflichtdienst der wesentlichste Bestandteil und eigentliche Kern der Bürgerportaldienste. Die Tätigkeit des Betreibens von Bürgerportalen der akkreditierten Diensteanbieter ist damit insgesamt vom Anwendungsbereich der DLRL ausgenommen. Da die Beleihung automatisch mit der Akkreditierung verliehen wird, sind somit auch sämtliche Regelungen, die die Akkreditierung der Diensteanbieter betreffen, vom Anwendungsbereich der DLRL ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bürgerportalgesetz

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Bürgerportal

§ 2
Zuständige Behörde

Abschnitt 2
Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters

§ 3
Eröffnung eines Bürgerportalkontos

§ 4
Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto

§ 5
Postfach- und Versanddienst

§ 6
Identitätsbestätigungsdienst

§ 7
Verzeichnisdienst

§ 8
Speicherplatz

Abschnitt 3
Bürgerportalnutzung

§ 9
Aufklärungs- und Informationspflichten

§ 10
Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos

§ 11
Einstellung der Tätigkeit

§ 12
Vertragsbeendigung

§ 13
Dokumentation

§ 14
Verbraucherschutz

§ 15
Datenschutz

§ 16
Auskunftsanspruch

Abschnitt 4
Akkreditierung

§ 17
Akkreditierung von Diensteanbietern

§ 18
Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis

§ 19
Gleichstellung ausländischer Dienste

Abschnitt 5
Aufsicht

§ 20
Aufsichtsmaßnahmen

§ 21
Mitwirkungspflicht

§ 22
Informationspflicht

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Gebühren und Auslagen

§ 25
Rechtsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

§ 5a
Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale

Artikel 4
Evaluierung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Gründe für sichere Bürgerportale

3. Verfassungsmäßigkeit

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

Akkreditierung von Diensteanbietern

Betrieb von Bürgerportalen

Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters

Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger

Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung

Im Einzelnen:

V. Nutzenbetrachtungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Akkreditierung

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Aufsicht

Zu § 20

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu § 22

Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 645/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.