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206 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zwischenberichten"


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Drucksache 601/10

... Die Mitgliedstaaten sind gemäß Artikel 291 des Vertrags für die Durchführung der vom Gesetzgeber erlassenen Regelung zuständig. Allerdings muss eine einheitliche Anwendung der Regelung in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden, um Wettbewerbsverzerrungen oder eine Diskriminierung von Wirtschaftsbeteiligten zu vermeiden. Daher überträgt der Gesetzgeber der Kommission gemäß Artikel 291 Absatz 2 des Vertrags Durchführungsbefugnisse zur Festlegung einheitlicher Bedingungen für die Vorlage der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (Artikel 18 Absatz 3), die Annahme der Programme (Artikel 18 Absatz 4), die Genehmigung der Überarbeitung von Programmen (Artikel 19 Absatz 2), die Festlegung der Änderungen, die mit einem Kommissionsbeschluss genehmigt werden müssen (Artikel 19 Absatz 2), längere Verpflichtungszeiträume (Artikel 39 Absatz 3, Artikel 40 Absatz 2 und Artikel 47 Absatz 1), die spezifischen Bestimmungen für die Abgrenzung von Gebieten (Artikel 50 Absatz 4), die Einrichtung und Betreuung des nationalen Netzes für den ländlichen Raum (Artikel 66 Absatz 3), die Vorlage spezifischer Zwischenberichte (Artikel 82 Absatz 4), die von den Mitgliedstaaten zu erstellenden allgemeinen Kontrollrahmen und gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen (Artikel 74 Absatz 4 und Artikel 80).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV

1.2. Verringerung der Zahl der zusammenfassenden Berichte und Vereinfachung ihres Inhalts im Rahmen der Strategiebegleitung

1.3. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Maßnahme zugunsten von Erzeugergemeinschaften

1.4. Erleichterung einer mehr maßgeschneiderten Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

1.5. Fortlaufende lineare Strukturen und Vernetzungsfunktion

1.6. Maßnahmen im Anschluss an eine Nichtbeachtung der Cross-Compliance

1.7. Schaffung von Anreizen für Maßnahmen gemäß Artikel 43 des Vertrags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 20a
Spezifische Bedingungen

Artikel 36a
Spezifische Bedingungen

Artikel 52a
Spezifische Bedingungen

Artikel 63a
Spezifische Bedingungen

Artikel 80
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 89a
Austausch von Informationen und Dokumenten

Artikel 91a
Befugnisse der Kommission

Artikel 91b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 91c
Durchführungsrechtsakte – Ausschuss

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 837/07 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt den im Vergleich zu den Zwischenberichten 2004 und 2006 moderateren Ansatz der Kommission im Hinblick auf die Würdigung der Ergebnisse der EU-Bildungskooperation im Rahmen des Arbeitsprogramms "



Drucksache 837/1/07

... 1. Der Bundesrat begrüßt den im Vergleich zu den Zwischenberichten 2004 und 2006 moderateren Ansatz der Kommission im Hinblick auf die Würdigung der Ergebnisse der EU-Bildungskooperation im Rahmen des Arbeitsprogramms "



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