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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"bauproduktenverordnung"


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Drucksache 668/19

... Bauproduktenverordnung



Drucksache 771/17 (Beschluss)

... - Mögliche Gefährdungen im Zusammenhang mit Bauprodukten realisieren sich üblicherweise bei der Nutzung des Bauwerks, für das das Bauprodukt verwendet wurde, oder beim "Endverwender" (vergleiche die von Artikel 3 Nummer 17 abweichende Definition des "Rückrufs" in Artikel 2 Nummer 24 Bauproduktenverordnung). Die erste Alternative des Artikels 12 Absatz 3 wird für harmonisierte Bauprodukte daher kaum von Bedeutung sein. Zudem bleibt die Formulierung "Das Produkt gefährdet wahrscheinlich die Gesundheit oder Sicherheit der Endnutzer." für den Vollzug zu ungenau. 15. Der Bundesrat sieht ferner Überarbeitungsbedarf bei den folgenden Begriffsbestimmungen (Artikel 3):



Drucksache 770/1/17

... Bauproduktenverordnung



Drucksache 770/17 (Beschluss)

... Bauproduktenverordnung



Drucksache 167/17 (Beschluss)

... Bauproduktenverordnung



Drucksache 167/1/17

... Bauproduktenverordnung



Drucksache 13/1/16

... gewährleistet wurde. Die Feststellungen des Urteils lassen sich auf die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO-Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 300/1/16

... Bauproduktenverordnung



Drucksache 301/16 (Beschluss)

... In diesem Zusammenhang soll die Kommission nachdrücklich darum ersucht werden, die nach den nationalen Bauwerksanforderungen der Mitgliedstaaten noch fehlenden wesentlichen Merkmale in harmonisierten Normen ergänzen zu lassen und alle hierzu erforderlichen Schritte unmittelbar einzuleiten. Neben der Nachbesserung bestehender Normen fallen hierunter auch die Bewertungsmethoden für regulierte gefährliche Stoffe und die Emission von Strahlung, deren Entwicklung erst noch abzuschließen ist. Der bauproduktenverordnungskonformen Umsetzung in den harmonisierten technischen Spezifikationen ist hier eine besonders hohe Bedeutung beizumessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/16 (Beschluss)




Zu Abschnitt 2.3 Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen Normungsgremien im Jahr 2017


 
 
 


Drucksache 301/1/16

... (Bauproduktenverordnung -



Drucksache 300/16 (Beschluss)

... Bauproduktenverordnung



Drucksache 313/1/14

... -Bauproduktenverordnung bietet mit der Grundanforderung Nummer 7 "Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" gemeinsam mit den auf Grundlage der



Drucksache 313/14 (Beschluss)

... -Bauproduktenverordnung bietet mit der Grundanforderung Nummer 7 "Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" gemeinsam mit den auf Grundlage der



Drucksache 113/13

... Zu Buchstabe f (Anlage 3 Nummer 7 - Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten) Die Tabellenwerte der EnEV 2009 werden unverändert beibehalten. Die Streichung der dritten wertanzeigenden Stelle in den Zeilen 2a bis 3c dient der redaktionellen Anpassung an europäische Produktnormen für Fenster (siehe Begründung zu Anlage 1 Tabelle 1 Zeile 1.4 bis 1.7). In der Spalte "Maßnahmen nach" werden redaktionelle Folgeänderungen der Neufassung der Nummern 1, 4 und 5 vorgenommen. In den Fußnoten 1 und 4 wird auf zwei technische Regeln zur Ermittlung der Wärmedurchgangskoeffizienten Bezug genommen. In Fußnote 2 wird die bereits verkündete, am 1. Juli 2013 in Kraft tretende Änderung der Energieeinsparverordnung in Umsetzung der neuen europäischen Bauproduktenverordnung1 aufgegriffen und der neue Begriff "Europäische Technische Bewertung" anstelle der bisherigen "europäischen technischen Zulassung" eingeführt.



Drucksache 613/1/13

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei der Neufassung oder Überarbeitung von harmonisierten Normen für Bauprodukte die Regelungen der Bauproduktenverordnung konsequent in die Normen zu implementieren sind, um sowohl die zusätzlich neu hinzugekommenen Grundanforderungen an Bauwerke wie die Barrierefreiheit und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen als auch die gegenüber der bisher anzuwendenden



Drucksache 613/13 (Beschluss)

... 3. Er bittet die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei der Neufassung oder Überarbeitung von harmonisierten Normen für Bauprodukte die Regelungen der Bauproduktenverordnung konsequent in die Normen zu implementieren sind, um sowohl die zusätzlich neu hinzugekommenen Grundanforderungen an Bauwerke wie die Barrierefreiheit und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen als auch die gegenüber der bisher anzuwendenden



Drucksache 331/12 (Beschluss)

... 5. Die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Regelungen, nach denen u.a. auf der Basis bestimmter Kriterien für als bedenklich eingestufte Arten von Baumaterialien Aktivitätskonzentrationen genannter Nuklide bestimmt und die Baumaterialien danach klassifiziert werden sollen, in deren Folge Materialien zu registrieren und ggf. in ihrer Verwendung einzuschränken sind, führen zu einem erheblichen Aufwand für den Staat und betroffene Unternehmen. Dies ist hinsichtlich der erreichbaren Verbesserung des Vorsorgeniveaus unangemessen. So ist auch im Ergebnis von Messungen zu radioaktiven Stoffen in Baumaterialien, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführt hat, der Handlungsbedarf gering. Mit der in der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 331/1/12

... 8. Die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Regelungen, nach denen u.a. auf der Basis bestimmter Kriterien für als bedenklich eingestufte Arten von Baumaterialien Aktivitätskonzentrationen genannter Nuklide bestimmt und die Baumaterialien danach klassifiziert werden sollen, in deren Folge Materialien zu registrieren und ggf. in ihrer Verwendung einzuschränken sind, führen zu einem erheblichen Aufwand für den Staat und betroffene Unternehmen. Dies ist hinsichtlich der erreichbaren Verbesserung des Vorsorgeniveaus unangemessen. So ist auch im Ergebnis von Messungen zu radioaktiven Stoffen in Baumaterialien, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführt hat, der Handlungsbedarf gering. Mit der in der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 315/12

... -Bauproduktenverordnung).



Drucksache 315/1/12

... -Bauproduktenverordnung gegenüber dem



Drucksache 314/11

... eine Bestimmung zur Zuständigkeit der notifizierenden Behörde nach Artikel 40 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) aufgenommen. Damit wird der gespaltenen Inkrafttretensregelung der Bauproduktenverordnung Rechnung getragen. Diese sieht ein generelles Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung zum 01.07.2013 vor, einzelne Regelungen sind aber bereits zum 24.04.2011 in Kraft getreten. Hierzu gehören v.a. die Bestimmungen der Artikel 39ff., nach denen Stellen, die die Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten wahrnehmen wollen, bei der notifizierenden Behörde ihre Notifizierung beantragen können. Insofern bedarf es einer sofortigen Zuständigkeitszuweisung der Aufgabe der notifizierenden Behörde, damit die Drittstellen ihre Notifizierung auf der neuen Rechtsgrundlage der Bauproduktenverordnung beantragen können. Im Übrigen sollen die aufgrund der Bauproduktenverordnung notwendigen Anpassungen im Hinblick auf das nationale Recht durch eine eigenständige Änderung des



Drucksache 547/11 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr.



Drucksache 547/1/11

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr.



Drucksache 547/11

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011)



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 167/17 PDF-Dokument



Drucksache 200/18 PDF-Dokument



Drucksache 300/14 PDF-Dokument



Drucksache 771/1/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.