umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 2/1/16 vom 27.01.16



Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen
Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016

Der Bundesrat möge beschließen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ausdrücklich und erwartet eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen des an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen beschäftigten Personals.
  • 2. Mit ihrem Gesetzantrag in BR-Drucksache 267/13 (PDF) haben die Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen bereits am 3. Mai 2013 die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angestoßen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2015 - BR-Drucksache 395/15(B) HTML PDF - hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und auf wichtige Aspekte zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen hingewiesen, die in der Novelle nicht enthalten sind. Er bedauert, dass die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates nicht vollumfänglich berücksichtigt hat.
  • 3. Der Bundesrat stellt fest und begrüßt, dass in einzelnen Ländern Maßnahmen getroffen wurden, die über die jetzt anstehende Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hinausgehend weitere Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen des an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen beschäftigten Personals bewirken werden. Beispielhaft zu nennen wären für Nordrhein-Westfalen der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal, für Hamburg der Code of Conduct und für SchleswigHolstein die Einführung von Regelungen über einen Verhaltenskodex für gute Beschäftigung.
  • 4. Der Bundesrat erwartet, dass er mit dem von der Bundesregierung angekündigten Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs weitere Unterstützung von der Bundesseite bei seinem Engagement zugunsten des Wissenschaftlichen Nachwuchses erhält.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.