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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 008/15 (PDF) vom 16.01.15



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 76. Sitzung am 18. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/3586 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes - Drucksache 18/3254 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

    "2. § 4 wird wie folgt geändert:

    • a) In Absatz 1 werden nach der Angabe "(EWG) Nr. 3821/85/EWG" ein Komma und die Angabe "(EU) Nr. 165/2014" eingefügt.
    • b) In Absatz 1a werden nach dem Wort "Arbeitgeber" ein Komma und die Wörter "der Verlader, der Spediteur, der Reiseveranstalter, der Hauptauftragnehmer, der Unterauftragnehmer und die Fahrervermittlungsagentur" eingefügt und wird das Wort "hat" am Ende durch das Wort "haben" ersetzt."
  • b) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
    • aa) Nach Buchstabe a wird folgender Buchstabe b eingefügt:

      "b) In Absatz 2 wird das Wort "fünfzehntausend" durch das Wort "dreißigtausend" ersetzt."

    • bb) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
  • c) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

    "4. § 8a wird wie folgt geändert:

    • a) In Absatz 1 Nummer 2 wird jeweils das Wort "und" durch das Wort "oder" ersetzt.
    • b) In Absatz 4 wird das Wort "fünfzehntausend" durch das Wort "dreißigtausend" ersetzt."

3. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

"Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  • 1. In Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 werden die Wörter "die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder" gestrichen.
  • 2. In Absatz 13 Satz 1 werden die Wörter "der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder" gestrichen."
  • 4. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3.

Fristablauf: 06.02.15
Erster Durchgang: Drucksache. 435/14 (PDF)


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