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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 21/1/05 vom 7.2.05



Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

A.

Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe nachstehender Änderung zuzustimmen:

  • 1. Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 56 Abs. 2 Satz 2, Abs. 2a - neu - StZVO)

    In Artikel 1 Nr. 2 ist § 56 wie folgt zu ändern:

    • a) Absatz 2 Satz 2 ist zu streichen.
    • b) Nach Absatz 2 ist folgender Absatz 2a einzufügen:

      (2a) Bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h sowie bei Arbeitsmaschinen und Staplern ist § 56 Abs. 2 in der am ... einsetzen: Datum des Tages der Verkündung dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

    Folgeänderung:

    In Artikel 1 Nr. 2 ist in § 56 Abs. 1 die Angabe "Absätze 2 und 3" durch die Angabe "Absätze 2 bis 3" zu ersetzen.

    Begründung

    Redaktionelle Änderung zur Klarstellung, um Missverständnissen vorzubeugen.

    In der vorliegenden Fassung verweist § 56 Abs. 2 Satz 2 auf § 56 Abs. 2 (Zirkelbezug).

B.

  • 2. Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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