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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 024/17 (PDF) vom 20.01.17



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung am 19. Januar 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/10903 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes - Drucksachen 18/9758, 18/9947 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Dem Artikel 1 wird folgende Nummer 3 angefügt:

"3. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt:

" § 30a Zuständige Stelle zur Ausführung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014

Zuständige Stelle im Sinne des Artikels 16 Absatz 3, des Artikels 23 Absatz 1 und 5 sowie des Artikels 28 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1; L 131 vom 20.5.2016, S. 91) ist das Bundesministerium des Innern." "

Fristablauf: 10.02.17
Erster Durchgang: Drucksache. 416/16 (PDF)


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