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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 028/11(B) HTML PDF vom 18.03.11



Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2011) 8 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass ein konsistenter und ausgewogener Übergang vom alten (Solvabilität I) zum neuen Aufsichtssystem (Solvabilität II) sichergestellt ist, der die Interessen der deutschen Versicherer hinreichend berücksichtigt. Die Bundesregierung sollte dabei auch prüfen, ob ein Wahlrecht, das alte System (Solvabilität I) in einer begrenzten Übergangszeit weiterhin anzuwenden, eingeräumt werden sollte. Zudem ist nach Auffassung des Bundesrates zu untersuchen, ob die im Richtlinienvorschlag avisierten Regelungen mit den Erkenntnissen aus der fünften quantitativen Auswirkungsstudie (QIS5) kompatibel sind. Aufgrund der Komplexität der Materie könnte hier eine erneute Evaluation notwendig werden.
  • 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Kompetenzübertragung auf die Kommission zum Erlass von Durchführungsbestimmungen (Ebene 2) tatsächlich in diesem Maße notwendig ist.
  • 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung nochmals, dafür Sorge zu tragen, dass der Anwendungsbereich für die technischen Standards der EU-Finanzaufsichtsbehörden den Harmonisierungsgrad nicht verändert und die im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen nationalen Wahlrechte nicht einschränkt.

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