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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 31/1/09 vom 29.01.09



Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009
(Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG)

854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009

A.

  • 1. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B.

  • 2. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

    Der Bundesrat begrüßt, dass das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz in seinen wesentlichen Regelungsinhalten die Forderungen des Bundesrates aus seiner Entschließung vom 19. September 2008 zur Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser, vgl. BR-Drucksache 442/08(B) HTML PDF , aufgreift.

    Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nunmehr ab dem Jahr 2009 insgesamt in Höhe von 3,55 Milliarden Euro entlastet. Zwar wäre eine weitergehende finanzielle Entlastung der Krankenhäuser durchaus wünschenswert gewesen. Dennoch können die Länder den nun gefundenen Kompromiss, insbesondere mit Blick auf die angestrebte Stabilität des GKV-Beitragssatzes, mittragen.

    Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Verbesserungen im Bereich der Betriebskostenfinanzierung. So waren die Streichung des sogenannten Sanierungsbeitrags und die anteilige Berücksichtigung der Tariflohnsteigerungen stets Forderungen der Länder. Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass die bisherige Bindung der Budgetsteigerungen an die Grundlohnrate entfällt und durch einen realistischeren Orientierungswert ersetzt wird. Auch das Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern findet die Zustimmung der Länder.

    Im Übrigen belässt das Gesetz es beim dualen System in der Krankenhausfinanzierung, wonach die Länder weiterhin eigenverantwortlich über die Ausgestaltung ihrer Krankenhausinfrastrukturen entscheiden können. Zusätzlich wird den Ländern auf freiwilliger Grundlage ermöglicht, sich im Rahmen der Investitionsförderung zukünftig an sogenannten Investitionsfallpauschalen zu orientieren.

    In diesem Zusammenhang bedauert der Bundesrat allerdings, dass seine Forderung nicht erfüllt wurde, die Beteiligungsrechte der Länder bei der Entwicklung und Festlegung der Investitionsbewertungsrelationen gesetzlich zu verankern. Er fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Länder insofern umfassend zu beteiligen.


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