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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 032/10(B) HTML PDF vom 05.03.10



Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates

Der Bundesrat hat in seiner 867. Sitzung am 5. März 2010 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 3a - neu - (Maßstäbegesetz)

Nach Artikel 3 ist folgender Artikel 3a einzufügen:

"Artikel 3a
Änderung des Maßstäbegesetzes

  • In § 4 Absatz 3 des Maßstäbegesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2302), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, werden nach den Wörtern "sicherzustellen, dass" die Wörter "durch eine gemeinsame Ausgabenlinie" gestrichen."

Begründung

Artikel 109 Absatz 3 GG wurde grundlegend neu geregelt. So sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.

Für den Haushalt des Bundes ist dem allerdings bereits entsprochen wenn seine Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.

Dieser neu gefasste Artikel 109 Absatz 3 GG konkretisiert die Verpflichtung von Bund und Ländern gemäß Artikel 109 Absatz 2 GG und stellt die Einhaltung der Bestimmungen des Maastricht-Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Begrenzung des gesamtstaatlichen Defizits sicher. Gemäß Artikel 143d Absatz 1 Satz 4 GG müssen die Länder ihre Haushalte so gestalten, dass diese im Jahr 2020 ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen sind. Eine weitere Konkretisierung, nämlich die Festlegung einer gemeinsamen Ausgabenlinie, die in der Vergangenheit durch den Finanzplanungsrat erfolgte, ist daher nicht mehr erforderlich.


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